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gegeben unter Mitwirkung der namhaftesten sozialistischen Schriftsteller," nach §. 11 deS gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde ver­boten ist. Berlin den 16. Dezember 1878.

Königliches lPolizei-Präsidium. von M a d a i.

1365, Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Verlage von Otto Freitag zu Berlin in drei Bänden erschienene, nicht periodische Druckschrift:Weiße Sclaven oder ein Opfer der Kirche. Sozialpolitischer Roman von I. F. Wartenberg," nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist. Berlin den 17. Dezember 1878.

Königliches Polizei-Präsidium, von M a d a i.

1366. Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Verlage von Albert Eichhoff zu Berlin erschienene, nicht periodische Druckschrift:A. Cichhoff's Deutscher Ar- beiter-Kalender auf das Gemeinjahr 1869" nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.

Berlin den 17. Dezember 1878.

Königliches Polizei-Präsidium, von Ma dai.

1367. Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in der Zeit vom 23. Oktober bis 7. Dezember 1878 erschienenen Nummern 84 bis 97 der in Neumünster-Zürich herausgegebenen und in der Schweizerischen Vereins Buchdruckerei Hottingen- Zürich gedruckten periodischen Druckschrift: Die Tagwacht. Organ der sozial­demokratischen Partei in der Schweiz und des Schweizerischen Arbeiterbundes. Neunter Jahrgang," nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehöroe verboten sind. Berlin den 20. Dezember 1878.

Königliches Polizei-Präsidium, von Madai.

1368. Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nr. 2 vom 22sten Dezember 1878 der im Verlage von H. Kistemaeckers in Brüssel erscheinenden periodischen Druck­schrift:Die Laterne" von Carl Hirsch, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.

Berlin den 23. Dezember 1878.

Königliches Polizei-Präsidium, v on Madai.

1369. Auf Grund des §§. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird die im Druck und Verlag der Genossenschafts-Buchdruckerei zu Leipzig erschienene nichtperiodische Druckschrift:Drei Jahre aus meinem Leben oder: Mein Prozeß wegen Erregung von Mißvergnügen und Unzufriedenheit, meine Suspension und Wiedereinführung ins Lehramt 18451847" von K. F. W. Wander, von der unterzeichneten Landespolizeibehörde hiermit verboten.

Breslau den 2i. Dezember 1878.

Königliche Regierung, Abth. des Innern. Sack.

1370. Auf Grund des §§ 11 und 12 des Reichs-Gesetzes gegen die gemeinge- fährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird die Nr. 19 der im Druck und Verlag der Schlesischen Volksbuchhandlung H. Zimmer und Co. hierselbst unter der verantwortlichen Redaktion von Julius Kraecker erscheinenden periodischen Druckschrift:Schlesischer Courier" von der unter­zeichneten Landespolizeibehörde verboten und das weitere Erscheinen der ge­nannten Druckschrift untersagt.

Breslau den 21. Dezember 1878.

Königliche Regierung, Abth. des Innern. Sack.

1371. Auf Grund des §. 1 Absatz 2 und des §. 6 des Reichsgesetzes «egen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist von der unterzeichneten Landespolizeibehörde der VereinBruderbund" in Fechenheim verboten worden. Gaffel am 20. Dezember 1878.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

1372. Auf Grund des §. 1 Absatz 2 und deS §. 6 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist von der unterzeichneten Landespolizeibehörde der VereinLiederlust" in Bergen verboten worden. Cassel am 20. Dezember 1878

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

1373. Auf Grund des §. 1 Absatz 2 und des §. 6 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist von der unterzeichneten Landespolizeibehörde der GesangvereinGeselligkeit" in Dörnigheim verboten worden. Cassel den 20. Dezember 1878.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Tagesbegebenheiten.

Arolsen, 7. Januar. Die feierliche Vermählung desKönigS der Niederlande mit der Prinzessin Emma von Waldeck hat heute Abend 6z Uhr in der programmäßig vorgesehenen Weise stattgefunden.

Arolsen, 8. Januar. Die Eintragung des Königs von Holland und der Prinzessin Emma von Waldeck in das Standesre­gister, welche der kirchlichen Trauung in der Schloßkapelle voranging, erfolgte durch den Landesdirector v. Sommerfeld, die Trauung voll­zog der Consistorialrath Scipio. Bei dem Wechseln der Ringe wur­den 101 Kanonenschüsse abgeseuert. Nach der Trauung fand eine GratulationScour und nach derselben das Galadiner statt, an welchem 134 Personen theilnahmen und bei welchem der Fürst von Waldeck einen Toast auf die Neuvermählten ausbrachte.

Darmstadl, 6. Jan. Die Gemahlin des Prinzen Heinrich von Hessen, Freifrau zu Nidda, ist heute zu Trier gestorben, nach­dem sie vorgestern von einem Knaben entbunden worden war.

Aus Herzberg, 7. Januar, wird derMgd. Ztg." berichtet: Trotz der strengsten Sicherheitsmaßregeln ist esZeider nicht gelungen, die Weiterverbreitung der Rinderpest in Stolzenhain bei Schöne­walde zu verhindern, die Seuche hat vielmehr neue Opfer gefordert. Ja in dem Nachbarsdorfe Hartmannsdorf sind durch den Director der Thierarzneischule zu Berlin, Königl. Geh. Regierungsrath Ro-

loff, sogar 42 Stück Rindvieh für pestkrank erklärt worden.

Vorsicht bei der Annahme von Goldgeld ist zu em­pfehlen, denn in jüngster Zeit sind vielfach österreichische Acht-Gul- dengoldstücke im Verkehr vorgekommen, die den deutschen Zwanzig- markstücken überaus ähnlich sehen und daher in Zahlung genommen worden sind, und wodurch der Annehmer einen Schaden von 4 Mark erleidet. Die österreichischen Goldstücke tragen auf dem Avers das Bildniß des österreichischen Kaisers, auf dem Revers den österreichischen Doppeladler, und unter demselben ist auf der einen Seite 8 Fl., auf ver andern Seite 20 Frcs. eingeprägt. Diese letztere Ausschrift läßt bei der Annahme eines solchen Goldstückes erst recht den Irrthum zu, als handle es sich in der That um ein 20-Markstück.

Biberach, 6. Jan. Polizeiwachtmeister Lindenmaier hat in der letzten Nacht einen seltenen Fang gemacht. Er verhaftete einen ihm verdächtigen jungen Mann, bei dessen Durchsuchung sich 15,000 M. in Gold und in Papiergeld in Baar vorfanden. Der genannte Be­amte ermittelte sofort auch, daß der Verhaftete diese bedeutende Summe der Kasse des Kaiser!. Artilleriedepots in Ulm, wohin er als Ordonanz kommandirt war, gestern Mittag entwendet hatte. Der Dieb halte beabsichtigt, sich von hier aus nach der Schweiz und dann nach Amerika zu begeben.

. New-Aork, 7. Januar. Die BaumwollfabrikHarmony" in Cohoes, welche gegen 3500 Arbeiter beschäftigt, hat seit gestern in Folge der gedrückten Geschäftslage die Arbeitszeit auf die Hälfte herabgesetzt; ein Gleiches hat die Baumwollfabrik in Newburg gethan, in welcher ca. 300 Arbeiter beschäftigt sind.

Aus Heffen-Naffau.

Hersfeld. Im Jahre 1878 wurden im städtischen Schlacht­hause von Metzgern, Wirthen und sonstigen Personen, die Fleisch verkaufen wollten, geschlachtet: 362 Ochsen, 71 Stiere, 36 Bullen, 176 Kühe, 93 Rinder, 1568 Schweine, 1027 Kälber, 437 Hämmel, 570 Schafe und 12 Ziegen, also im Ganzen 4352 Stück. Davon waren 5 Ochsen, 4 Kühe und 2 Schweine mit der Tuberkulose be­haftet, von denen 1 Ochse und 1 Kuh dem Wasenmeister überliefert, die andern von den Verkäufern zurückgenommen wurden. Das Fleisch einer Kuh, die an einem bedeutenden Geschwür in der Bauch­höhle litt, sowie das eines Schweines und eines Schafes, war un­appetitlich, weshalb der Verkauf desselben nicht gestattet werden konnte. Vier Schweine, sämmtlich hier gemästet, wurden trichinös befunden. Eingeführt und versteuert wurden 8423,5 Kilo Fleisch und Fleischwaaren, für die 280 Mark 78 Psg. Steuer entrichtet wurden (ohne den amerikanischen Speck und Schinken, welche steuer-~ frei sind). Die Gesammteinncchme der Stadt für geschlachtetes Vieh und eingeführtes Fleisch belief sich auf 9804 Mark 34 Pfg. (gegen 11,170 Mark in 1877). Das Schlachthaus wurde außerdem von vielen Bürgern zum^Privatschlachten benutzt, die dafür keine Abgaben zu entrichten haben. Fürer.

Kassel, 8. Januar. Der Bremser Wilhelm Huck aus Dipperz, Kreis Fulda, wurde heute Nachmittag gegen 2 Uhr auf dem hiesigen Bahnhof während des Rangirens von einer zurückfah- renden Maschine umgestoßen, wobei rhm der rechte Unterarm und das rechte Unterbefn abgefahren wurden. Derselbe wurde in's Landkrankenhaus gebracht. Gestern Nachmittag wurde in einer Müllgrube in der Hohenzollernstraße die Leiche eines neugeborenen Kindes gefunden. Die Mutter des Kindes ist noch nicht ermittelt. #

Langen s elbold, 7. Januar. Hier kam der jedenfalls außer­ordentlich seltene Fall vor, daß Zwillinge geboren wurden, beten * ' GeburtSzeit in Stunde, Tag, Monat und Jahr verschieden ist. Das eine Kind kam nämlich am 31. December 1878, Nachts 11 Uhr, zur Welt, und das zweite am 1. Januar 1879, Morgens 1 Uhr.

Feuilleton.

Hatte Maaß.

Novelle von Elise Kraut.

(Fortsetzung).

Bella, Bella! wo hälft Du dich denn verborgen?" ertönte in ' diesem seligen Moment die ängstlich rufende Stimme Ecna's.

Bella riß sich rasch los und eilte ihrer Cousine entgegen, um eine Entdeckung zu verhindern. Gotthold entfloh nach der entgegen­gesetzten Richtung und mußte von dieser Seite an einer ziemlich steilen Felsenseite in das Thal hinabklettern, gelangte aber auf die­sem Wege noch eine Stunde vor Stephan's Heimkehr in das Hotel. Er Hatte es sich, mit einer Lectüre beschäftigt eben bequem gemacht, als sein Freund, lebhaft erregt, in das Zimmer trat.

Ein interessantes Abenteuer mit einem liebreizenden Wesen hat mich verhindert das Stelldichein am Felsen emzuhalten."

O! für diesmal will ich Toleranz üben," erwiderte Gotthold großmüthig, froh auf diese Weise dem Geständniß seiner eigenen Erlebnisse für heute überhoben zu sein, denn noch wollte er sein süßes Geheimniß verborgen halten.

Während Stephan offenherziger mit Begeisterung von der Be-