KreisMbsatt
für den
«Kreis (jersselD.
JV 4 Sonnabend den 11. Januar 1879.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Bestellungen auf das „Hersfelder Kreisblatt" werden noch fortwährend von allen Kaiserlichen Post- anstalten und von der Expedition entgegengenommen.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Handels-Ministerium. Berlin, den 31. Dezember 1878.
In die mittelst ErlasseS vom 24. October übersandte Anweisung für die Ortspolizeibehörden in dem Abschnitt „8. Arbeitskarten" « sub IV. hat sich ein sinnentstellender Druckfehler eingeschlichen. Es muß daselbst statt:
„Arbeitsbücher"
heißen:
„Arbeitskarte n."
Die Königliche Regierung wolle die Polizeibehörven Ihres Bezirks schleunigst hierauf aufmerksam machen.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Im Auftrage gez. Jacobi.
An die Königliche Regierung zu Cassel.
Cassel, den 4. Januar 1879.
Abschrift zur Kenntnißnahme und entsprechenden Bedeutung der
Ortspolizeibehörden.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Kühne.
An sämmtliche Königliche Landräthe rc. ♦
Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises unter Hinweis auf die diesseitige Verfügung vom 27. November pr. Nr. 11700 , (KreiSblatt Nr. 96) zur Kenntnißnahme bezse. Berichtigung der ihnen zugegangenen betreffenden Anweisung hierdurch mitgetheilt.
Hersfeld, den 11. Januar 1879.
374. Der Königliche Landrath
I. V.: Heeg, Kreissecretair.
In Gemäßheit des §. 23 bezw. 56 der Ersatz-Ordnuna vom 28. September 1875 werden alle diejenigen Personen männlichen Geschlechts, welche
1) in demZeitraumvomI. Januar 1 859 bis einschließ. lich den 31. Dezember 1859 geboren find,
2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor ein er Ersatz-Be Horde zurMusterung bezw. Aushebung gestel lt,
|3) fi^ zwar gestellt, aber über ihr Militair-Verhält- niß noch keine feste Bestimmung erhallen haben,
und gegenwärtig innerhalb des hiesigen Kreises ihr gesetzliches Domizil haben oder bei Einwohnern desselben als Dienstboten, Hausund Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter rc. oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aufhalten, soweit dieselben nicht von der persönlichen Gestellung vor der Ersatz-Commission in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch angewiesen:
stch behufs ihrer Eintragung in die Rekruti- rungs-Stammrolle, in der Zeit vom IS.Januar bis zum 1. Februar d. J. bei dem Ortsvor- stande ihres Aufenthaltsortes persönlich zu melden,
und dabei die über ihr Alter sprechenden, sowie , die etwaigen sonstigen
Atteste, welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Militair- Verhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.
Für die zur Zeit von dem Orte ihres Domizils abwesenden gestellungspflichtigen Leute müssen die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbezeichneten Art bewirken.
Diejenigen Militairpflichtigen, welche sich in ihren Geburtsorten zur Stammrolle anmelden oder angemeldet werden, sind von der Vorzeigung eines Geburtsscheines entbunden.
Wer die eigene Anmeldung oder die Anmeldung abwesender Militairpflichtigen unterläßt, hat sich die damit verbundenen Nachtheile zuzuschreiben.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden ein« schließlich der Ortsverwalter des Kreises haben diese Verfügung alsbald auf ortsübliche Weise öffentlich bekannt machen zu lassen und über jede Anmeldung zur Stammrolle ein kurzes Protokoll auf» zunehmen, das mir dann nebst den bei der Anmeldung abgegebenen Schriftstücken unter der Bezeichnung „Militaria“ zuzusenden ist. Die Rekrutirungs-Stammrollen befinden sich hier in Verwahrung.
Ferner haben die Herren Ortsoorstünde 2C. des Kreises die in ihren Gemeinden sich aufhaltenden zum einjährig freiwilligen Dienst berechtigten Militairpflichtigen, welche in das mili« tairpflichtige Alter eintreten resp, eingetreten sind und ihrer activen Dienstpflicht noch nicht genügt haben resp, von der Aushebung noch nicht zurückgestellt worden sind, darauf aufmerksam zu machen, daß sie in Gemäßheit des §. 93 pos. 2 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 sich bei der Ersatz-Commission ihres Gestellungsortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihreZurückstellung von derAushebung zu beantragen haben.
Hersfeld, am 3. Januar 1879.
101. Der Königliche Landrath.
I. V.: Heeg, Kreissecretair.___ Hersfeld, den 11. Januar 1879.
Die Herren Bürgermeister des Kreises haben bis zum 18. b. M. zu berichten, ob und welche taubstumme bildungsfähige Kinder in dem Alter von 7—12 Jahren, für welche dermalen Aufnahme in die Taubstummen-Lehranstalt zu Homberg gewünscht wird, sich in ihren Gemeinden befinden.
375. Der Königliche Landrath.
J. V.: Heeg, Kreissecretair. _ Hersfeld, am 10. Januar 1879.
Diejenigen Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche die Gemeinde-Rechnungen pro 18771 78 zur Abhörung noch nicht eingereicht haben, werden hieran mit 8täglger Frist erinnert.
341, Der Königliche Landrath
I. V.: Heeg, Kreissecretair.___
Hersfeld, am 9. Januar 1879.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden rc. des Kreises haben mir bis spätestens zum 20. d. M. zu berichten, ob und bezw. welche Privat-Sparkassen (Guts-, Fabrik- rc. Sparkassen) in ihren Gemeindebezirken vorhanden sind.
249. Der Königliche Landrath.
I. V.: Heeg, Kreissecretair.
1364. Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der in der Zeit vom Oktober 1877 bis September 1878 in 24 Heften erschienene erste Jahrgang der in der Allgemeinen Deutschen Associations-Buchdruckerei (E. G.) zu Berlin verlegten und gedruckten periodischen Druckschrift: „Die Zukunft," sozialistische Revue, heraus-