merie des Kreises zur Kenntnißnahme und genauen Nachachtung milgetheilt.
12972. Der Königliche Landratb Freiherr von Broich.
Zur Zahlung der pro term. den 31. Dezember D. I. fälligen Zinsen und Kapital-Abträgen von aus der Landeskreditkasse zuCassel erborgten Darlehne sind in den Tagen vom 13. bis zum 22. Januar 187 9 von Morgens 8 bis 1 2 Uhr undNachmit - tags von 2 bis 4 Uhr anher bestimmt, und zwar:
den 13. Januar für die Gemeinden Ober- und Unterstoppel, Kruspis, Holzheim und Stärklos;
den 14. Januar für die Gemeinden Asbach, Beiershausen, Kohlhausen, Kerspenhausen, Hilperhausen und Roßbach;
den 15. Januar für die Gemeinden Niederaula, Kleba, Mengs- Hausen und Solms;
den 16. Januar für die Gemeinden Kirchheim, Gershausen, Goßmannsrode, Kemmerode, Reckerode, fRotterterode und Reimbolds- Hausen;
den 17. Januar für die Gemeinden Frielingen, Allendorf, Gersdorf, Heddersdorf, Willingshain, Niederjossa und Hallendach;
den 20. Januar für die Gemeinden Aua, Obergeis, Unlergeis, Allmershausen, Heenes, Gittersdorf und Kalkobes;
den 21. Januar für die Gemeinden Biedebach, Tann, Rohrbach, Neflos, Friedlos, Mecklar und Meckbach;
den 22. Januar für die Gemeinden Kathus, Sorga, Petersberg, Wippersham, Notensee, Unterbaun, Oberhaun, Sieglos und Eitra.
Die Herren Ortsvorstände wollen dieses in ihren betreffenden Gemeinden mit dem Bemerken bekannt machen lassen, daß es zur Erleichterung und Ersparung der Wege, seitens der Zahler zweckmäßig sei wenn in jeder Gemeinde von den Pflichtigen eine Person, etwa der Gemeinde-Rechnungsführer, gewählt werde, der die Beträge von den einzelnen Pflichtigen in Empfang nehme und im Ganzen anher abliefere.
Hersseld, am 30. Dezember 1878.
Königliche Steuerkasse Wiskemann.
Das von der unterzeichneten Behörde in ihrer Eigenschaft als Landespolizeibehörde auf Grund des §. 11 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verfügte Verbot der im Verlage von W. Bracke hierselbst erschienenen Druckschrift:
Unsere Schulen im Dienste gegen die Freiheit, von Eduard Sack, 1874, wird hierdurch auf die im laufenden Jahre erschienene zweite Auflage dieser Druckschrift ausgedehnt. Braunjchweig den 5. Dezember 1878.
Herzogl. Braunschweig-Lüneburgische Polizei-Direktion. W. Pockels.
Als Landespolizeibehörde haben wir uns veranlaßt gesehen, auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober d. J., betreffend die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, die Druckschrift:
„Enthüllungen über das tragische Lebensende Ferdinand SaffaUe’g. Auf Grund authentischer Belege dargestellt von Bernhard Becker, dem testamentarischen Nachfolger Laffalle's, Schlei;, Verlag der Hübscherschen Buchhandlung (Hugo Heyn). 1868."
zu verbieten. Ebersdorf den 3. Dezember 1878.
Fürstliches Landrathsamt. M. Fuchs.
Aus Grunv des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Be- strebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die als Flugblatt in der Allgemeinen Deutschen Affociations-Buchdruckerei (E. G.) zu Berlin gedruckte, nicht periodische Druckschrift, enthaltend zwei „F. W. Fritzfche" unterzeichnete Gedichte mit den Ueberschriften: „Der Bergmann" und „Kapuzinerpredigt des Herrn Harkort," nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist Berlin den 14. Dezember 1878.
Königliches Polizei-Präsidium, von M a d a i.
1332. Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das photographische Gruppenbild, auf welchem sich die Medaillon-Porträts von 9 sozialdemokratischen Reichstags-Abgeordneten mit Beifügung ihrer Namen, und oben zu beiden Seiten, sowie in dem Mittel- selde die Inschriften finden; „Haltet fest an der Organisation. Sie wird Euch zum Siege sühren! F. Laffalle.— Die Gewählten des nach Freiheit ringenden Volkes, welche im Kampf für dasselbe von der Tribüne des Deutschen Reichstags dessen Willen heldenmüthig bekundeten. Reichstagskampf vom 9.- 9. — 19. 10. 1878." nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist. Berlin den 14. Dezember 1878.
Königliches Polizei-Präsidium von Madai.
1333. Aus Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die beiden im Selbstverläge von W. Grüwel zu Berlin erschienenen nicht periodischen Druckschriften:
1) „Aus oem Sozialdemokrat." Leitartikel und Aufsätze aus dem Organ der Sozialdemokratischen Partei. 1868. Druck von R. Bergmann.
2) „W. Grüwels Deutscher Arbeiter-Kalender auf das Gemeinjahr 1873." Zweite Auflage. Druck von C. Jhring in Berlin.
nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten sind. Berlin den 14. Dezember 1878.
Königliches Polizei-Präsidium, von Madai.
1334. Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nr. 1 vom 15. Dezember 1878 der im Verlag von H. Kistemaeckers in Brüssel erschienenen periodischen Druckschrift: „Die Laterne von Carl Hirsch" nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.
Berlin den 16. Dezember 1878.
Königliches Polizei-Präsidium, von Madai.
1335. Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeinge
fährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist die nicht periodische Druckschrift: „Appell an das Gewissen der Reichstagswähler des Kreises Hanau, Gelnhausen und Orb." Selbstverlag von Mathias Dahbach in Hanau, Druck von Rupert Baumbach in Frankfurt a. M. von der unterzeichneten Landespolizeibehörde hierdurch verboten worden.
Cassel den 16. Dezember 1878.
______Königliche Regierung, Abth. des Innern.
Vom 1. Januar 1879 ab beträgt die Taxe für Telegramme nach Großbritannien und Irland ohne Unterschied der Entfernung 30 Pfennig für jedes Wort.
Berlin W. den 20. December 1878.
_ Der General-Postmeister Stephan.
Vom 1. Januar 1879 ab sind bei Postpäckereisendungen nach Belgien, ebenso wie bei allen über Belgien geleiteten Packet- sendungen nach Frankreich und Großbritannien, zwei gleichlautende Zolldeklarationen erforderlich. Dieselben müssen, wie bisher, in französischer Sprache abgefaßt sein.
Berlin W. den 17. Dezember 1878.
Kaiserliches General-Postamt.
Aus Heffen-Naffarr.
Grebenstein, 25. Dezember. Die Statistik der Unglücksfälle auf hiesigem Bahnhöfe hat am gestrigen Abend eine traurige Bereicherung erfahren. Der Hilfs-Bremser Birsch, welcher schon vom Waggon glücklich herabgestiegen war, da er nur bis hier den Zug zu begleiten hatte, gerieth beim Wiederanziehen desselben so unglücklich unter die Räder, daß er, schrecklich verstümmelt, nach einer Viertelstunde seinen Geist aufgab. Seit August d. I. ist dies leider an besagter Stelle Der dritte Unglücksfall. (C. Tgbl.)
Gersfeld, 27. Dezember. Der seit einigen Tagen vermißte vorhinnige Bauer Paulus Jordan von Rengersfelo ist gestern mit Hülfe eines Schweißhundes bet der j Stunde von hier gelegenen Töpfenmühle erfroren aufgefunden worden. Der Verstorbene stand wegen Verschwendung seines Vermögens unter Kuratel und hatte am Tage vor Weihnachten von seinem Kurator ein paar Groschen erhalten, um sich einige Lebensmittel einzukaufen. Er kam zu diesem Zwecke hierher, kaufte sich einen Laib Brod und begab sich am Nachmittag auf dem Rückweg. In Flüge starken Schneegestöbers hatte er sich verirrt und war im tiefen Schnee stecken geblieben, (tz. M.)
Fulda, 28. Dezember. Nach hierher gelangten Privatnachrich- ten ist Brücken au gestern abermals von einem Brande, der in der Gegend der Apotheke wüthete, schwer heimgesuchl worden. Bekanntlich wurde der Badeort erst vor 2 Jahren, am 13. August 1876, durch eine Feuersbcunst fast zur Hälfte eingeäschert. — Ein ^jähriger Mann aus Jossa, welcher am 22. d. M. Vormittags sich nach Gunzenau (Großh. Hessen) begeben hatte, um dort Waaren zu Weihnachtsgeschenken zu holen, ist auf dem Heimweg, wahrscheinlich verirrt, im Schnee liegen geblieben und erfroren. Die Leiche wurde auf dem Gesicht liegend ohne jegliche Verletzung aufgefunden.
Feuilleton.
Hatte JKugß. Novelle von Elise Kraut.
(Fortsetzung.)
„O gewiß nicht, liebe Mama", entgegnete der junge Mann ebenso, „ich wollte nur bemerken, daß es nicht nur dem Musiker, sondern auch dem Maler vergönnt ist, sich mit seiner Kunst gen Himmel zu erheben, und die Bewegung der unsterblichen Seele darzustellen, was den mächtigen Einfluß erklärt, den auch diese Kunst auf die Menschen ausübt."
Der indeß mit dem der Musik, insbesondere mit dem des Gesanges doch wohl nicht zu vergleichen ist", meinte plötzlich die bis- her schweigsame Bella.
Hugo lächelte ironisch. „Das hängt wohl von subjectiven Anschauungen ab", sagte er. „Der Gesang berührt am meisten die individuellen Gefühle, deshalb übt er wohl auf das weibliche Geschlecht eine überwiegende Macht aus."
„Es giebt auch keinen schöneren Ausdruck dafür", behauptete die Schwester mit schwärmerischer Begeisterung. „Vergliche ich den Wohllaut des Gesanges mit dem Geräusche der Sprache, so scheint er mir den Unterschied anzudeuten, der zwischen unserm himmlischen und unserm irdischen Leben stattfinden wird."
„Im Allgemeinen stimme ich Dir gern bei", bemerkte Erna, „doch beanspruche ich auch für die Sprache ein größeres Recht. Auch sie hat ihren Zauber und wie auch sie uns über das Irdische zu erheben vermag, das hat uns ja erst kürzlich Deine Deklamation der Glocke bewiesen. Das war wahrlich auch eine Sphärenmusik. Aber jetzt wollen mir die Künste ruhen lassen und lieber einmal eine Hymne auf die schöne Natur anstimmen. Unsere Wirthin sagte mir vorhin, daß heute um elf Uhr der Mond über den Bergen aufsteige, ich solle dieses Schauspiel nicht versäumen, so folgt mir denn nun hinaus auf den Balkon, in die stille Nacht."