KreisMblatt
für den
Zireis Herssesd.
JV? 1 Mittwoch den L Januar 187S
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Der letzte Glockenschall verhallt. Des Glases letztes Korn verrinnt — Im ew'gen Wechsel kreist die Zeit: Ein Jahr verrauscht, ein Jahr beginnt.
^W prosit Aeujahr! os^
Der Wahrheit Sieg! Dem Dunkel Licht!
Dem Herzen hohe, heil'ge Gluth! Der Liebe Glück! Dem Schmerze Trost! Schuldlosem Unglück frischen Muth!
Gelingen jedem guten Werk
Und allem Schönen schön Gedeih'n! Mag reines Streben des Erfolgs, Mag Ärbeit reichen Lohn's sich freu'n!
Verheißungsvoll, im Schutz der Nacht Zieht es heran, das neue Jahr; Um seine Pforte drängt und schwirrt Der Wünsche leichtbeschwingte Schaar.
Dem Forscherdrang ein hohes Ziel, Ein klares Aug' und kühnen Schwung! Den Künstlern zu dem Himmelsflug Hochstürmende Begeisterung!
Aus deinem Füllhorn, neues Jahr, O schütte mit freigeb'ger Hand Des Friedens gold'ne Segensfluth Auf's liebe deutsche Vaterland!
— Jll. Sonnt. Bl. —
Bestellungen auf das „Hersfelder Kreisblatt" werden noch fortwährend von allen Kaiferlichen Postanstalten und von der Expedition entgegengenommen.
Amtliches.
In §. 12 des Vertrages zwischen Preußen und dem Teutschen Reiche über die Abtretung der Preußischen Bank an das Deutsche Reich vom 17. 18. Mai 1875 ist beiden Theilen das Recht vorbehalten, das Verhältniß hinsichtlich der Belegung von Geldern der Kirchen, Schulen, Hospitäler und anderen milden Stiftungen und öffentlichen Anstalten mit halbjähriger Frist zu kündigen. Der Herr Reichskanzler hat nun das Reichsbank-Directorium ermächtigt, von jenem Vorbehalte Gebrauch zu machen. In Folge dessen hat das genannte Directorium der Königlich Preußischen Staatsregierung angezeigt, daß es das hinsichtlich der gedachten Gelder einschließlich derer der Depositenkasse zu Köln bestehende Verhältniß Namens der Reichsbank mit der in §. 12 Nr. 1 a. a. O. bezeichneten Wirkung zum 1. Dezember d. J^ kündige. Hiernach werden die beiderseitigen Rechte und Verpflichtungen am 31. Mai k. I. für die Zukunft aufhören und alsdann die Rückzahlung der hinterlegten Gelder erfolgen.
Die Königliche Regierung setze ich hiervon zur weiteren Veranlassung in Kenntniß.
Berlin den 7. Dezember 1878.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
I. Vertr.: Sydow.
An sämmtliche Königliche Regierungen und sämmtliche Königliche Landdrosteien der Provinz Honnover.
Gemeinde.
Namen der ausgewanderten Personen.
Bemerkungen über die örtlichen Ursachen und Veranlassungen der Auswanderer überhaupt.
Name und Geburtsort derjei
a.
welche durch Verheirathung mit dem Angehörigen eines andern Bundesstaates oder mit einem
Ausländer nach §. 13 des Bundes- gesetzes vom 1. Juni 1870 die
Staatsangehörigkeit verloren haben
ligen Frauenspersonen
b.
welche durch Verheirathung nach §. 5 des Bundesge-
setzes vom 1. Juni 1870 die Staatsangehörigkeit erworben haben.
Namen ».Geburtsort derjenigen Personen, welche durch Anstellung im Staatsdienste nach §. 9 des Gesetzes vom 1. Juni 1870 die Staatsan gehöriqkeit erworben haben.
Caffel, den 23. Dezember 1878.
Der der Fälschung von Quittungen und der Unterschlagung von Postkassengeldern in Höhe von etwa 600 Mark beschuldigte Postschaffner Moritz inCreuznach, besten Personalbeschreibung nachstehend gegeben wird, befindet sich seit dem 9. d. M. auf flüchtigem Fuße.
Personalbeschreibung:
Familienname: Moritz, Vornamen: Adolph, Geburtsort und letzter Aufenthaltsort: Creuznach, Religion: katholisch, Alter: 29 Jahre, Größe: 1,67 m, Haare: blond und schwach, Stirn: hoch und gewölbt, Augenbrauen: blond, Augen: blaugrau, Nase: spitz, Mund: gewöhnlich, Bart: Ansatz zu einem kleinen blonden Schnurrbart,
Der obige Erlaß des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Cassel den 14, Dezember 1878.
Königliche Regierung, Abth. des Innern und Abth. für Kirchen» und Schulsachen.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, am 30. Dezember 1878.
Die Herren Bürgermeister und Ottsverwalter des Kreises haben ein Verzeichniß derjenigen Personen ihrer Gemeinden bezw. Ortsoer- waltungsbezirke, welche im Jahre 1878 ohne Entlassung aus dem Unterthanen-Verbande in das Ausland ausgewandert sind, sowie derjenigen Frauenspersonen, welche durch Verheirathung nach Z. 13 des Bundesgesetzes vom 1. Juni 1870 die Staatsangehörigkeit verloren bezw. nach §. 5 dieses Gesetzes erworben haben, und derjenigen Personen, welche nach §. 9 des erwähnten Gesetzes durch Anstellung im Staatsdienste die Staatsangehörigkeit erworben haben, nach dem hierunter abgedruckten Schema aufzustellen und spätestens bis zum 15. Januar k. I. anher einzusenden, oder falls solche im Jahre 1878 nicht vorgekommen sein sollten, dieses alsbald berichtlich an- zuzeigen.
13036. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Zähne: gesund, Kinn: rund, Gesichtsbildung: voll und rund, Gesichtsfarbe: gesund, Gestalt: kräftig und untersetzt, Sprache: deutsch, Besondere Kennzeichen: am rechten Unterschenkel große rothe Narben, Kleidung: Dienstkleidung für Postschaffner einschließlich Paletot.
Das Königliche Landrathsamt ersuche ich ergebend, den Moritz im Betretungsfalle verhaften zu lassen und mich und den Königlichen Staats-Procurator in Simmern vom Geschehenen gefälligst zu benachrichtigen. Der Kaiserliche Ober-Postdirector. Vahl. An das Königliche Landrathsamt in Hersfeld.
Herssclv, am 28. December 1878.
Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendar-