Einzelbild herunterladen
 

für den

Rreis Herssesg

Sonnabend den 28. Dezember

1878

DasKreisbla tt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal be den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mi 10 Pfg. berechnet.

Aliomiemenls-Eiutaduilg.

Mit beut 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf vas Kreisblatt". Wir bitten dasselbe rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustel- lung eintritt. Der vierteljährliche Abonucmentspreis beträgt 1 Mark excl. Postausschlag sowohl bei allen kaiserlichen Postanstalten als auch bei der Expedition.

finden durch dasKreisblatt" nicht nur in hiesiger Stavt und hiesigem Kreise, ondern auch in den benachbarten Kreisen weite Verbreitung und sichern Erfolg und kostet die dreigespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

Die Expedition.

Amtliches.

Kreis Hers seid.

Es wird hierdurch veröffentlicht, daß die Kreisvirsammlung des hiesigen Kreises gemäß §. 63 des Gesetzes vom 25. Juni 1875, be­treffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, aus den sachverständigen Eingesessenen des Kreises für das Jahr 1879 fol­gende als Schiedsmänner zu den Schätzungs-Commissionen heranzu- ziehende Personen gewählt hat:

1) Peter Heil, Landwirth in Hersfeld,

2) Friedrich Friedrich, Landwirth in Hersfeld,

3) Carl Schimmelpfeng, Oeconom in Hersfeld,

4) Hermann Braun, Gutsbesitzer zu Oberrode,

5) Domainenpachter Oldenburg zu Wilhelmshof,

6) Domainenpachter Freise zu Biengartes,

7) Domainenpachter Suntheim zu Eichhof,

8) Gutsbesitzer Schwartz jun. zu Unterbaun,

9) Landwirth Wilhelm Jacob zu Unterhaun,

10) Gutsbesitzer Franz Roll zu Meisebach,

11) Landwirth Opfer zu Obergeis,

12) Landwirth Johs. Claus zu Mecklar,

13) Landwirth Joh. Wetzel II. zu Meckbach,

14j Landwirth Andreas Strüder zu Friedlos,

15) Gastwirth Peter Grebe zu Friedlos,

16) Landwirth Heinrich Schaub zu Tann,

17) Landwirth Heinrich Fep zu Tann,

18) Landwirth Konrad Hiloebrand zu Rohrbach,

19) Bürgermeister Glebe zu Kohlhausen,

20) Niltergulspachler Ernst von Löwenstein zu Frielingen,

21) Gutsbesitzer Baron von Lepel zu Hattenbach,

22) Ackermann Adam Willhardt zu Mengshausen,

23) Ackermann Jacob Grenzebach zu Niederaula,

24) Oeconom Bezzenberger zu Kicchheim,

25) Rittergutspachler Schlabach zu Kirchheim,

26) Oeconom Conrad Schüler zu Reckerode,

27) Heinrich Maurer, Landwirth zu Kerspenhaajen,

28) Bürgermeiuer illuhn zu Asbach

29) Landwirth Heinrich Thiel zu Kruspis,

30) Landwirth George Weitz zu Harnrode,

31) Gutsbesitzer Fricke zu diippe,

32) Gutsbesitzer Sandrock zu Laulenhaufen,

33) Gutsbesitzer Heinrich Hoßbach zu Hof Weisenborn,

34) Gutsbesitzer Bippart ^un zu, Hermanttshof,

35) Gutsbesitzer Gliemroth zu Wölfershaujen,

36) Wirth Schimmelpfeng zu Widdershausen,

37) Landwirth Johannes Schimmelpfeng zu Heringen,

38) Gutsbesitzer Schlaffer zu Kleinensee,

39) Ackermann Johs. Volkenand zu Bengendorf,

40) Oeconom Theodor Rehren zu Oberlengsfeld,

41) Landwirtb Burghard Rüger zu Unterweisenborn,

42) Oeconom Adolph Reinhard zu Unterweisenborn,

43) Ackermann Heinrich Burghard zu Ransbach,

44) Ackermann Büchner zu PhilippSthal,

45) Ackermann Jobs. Heusner zu Schenklengsfeld,

46) Ackermann u. vorh. Bürgermeister Deiseroth zu Hilmes,

47) Ackermann Rudolph zu Ausbach,

48) Ackermann Peter Bock zu Conrode,

49) Ackermann Oswald Steinhauer zu Wüstfeld.

Aus der Zahl dieser Personen hat^ die Ortspolizeibehörde die Schiedsmänner für jeden einzelnen Schätzungsfall zu ernennen. Die Schätzung erfolgt durch die aus dem beamteten Thierarzt und zwei Schiedsmännern gebildete Commission und sind die Schieds­männer von der Qrtspolizeibeyörve eidlich zu verpflichten. Dasselbe gilt, wenn an Stelle des beamteten Thierarztes ein nicht beamteter Thierarzt zugezogen wird, für diesen, sofern derselbe nicht im Allge­meinen als Sachverständiger beeidigt ist. Die den Schiedsmännern als Ersatz für Reisekosten" und Auslagen zu gewährende Vergütung wird im Verwaltungswege festgesetzt und aus der Staatskasse bestritten.

Hersfeld, am 21. Dezember 1878. m . ,

12812. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.__

Der seit einer Reihe von Jahren nicht erschienene Bauernfreund, illustrirter landwirthschastlicher Kalender von dem Vorstände des landwirthschaftlichen Central-Vereins für den Regierungs-Bezirk Cassel ist für das Jahr 1879 bekanntlich neu herausgegeben und für den billigen Preis von 1 Mark durch jede Buchhandlung zu beziehen.

"Derselbe bringt zahlreiche^ faßlich geschriebene Abhandlungen über verschiedene wirthschastliche Fragen, z. B. über die monatlichen Verrichtungen in der Viehhaltung, die Vertilgung der Quecke, den Molkereibelrieb, landwirthschaftliche Buchführung u. f. w.

Auch der unterhaltende Theil ist sehr reichhaltig, behandelt be­kannte Persönlichkeiten aus dem Heffenlande und gewährt eine lehr

angenehme Lectüre. m ,. . .

Der Bauernfreund hat Anspruch auf allgemeine Beachtung, ins­besondere bei der ländlichen Bevölkerung, und wird die Anschaffung dieses überall günstig beurtheilten Kalenders warm empfohlen.

Hersfeld, den 24. Dezember 1878. .

9464. Der Königliche Landrath Freiherr von Brorch.

--------------~ ' Hersfeld, den 28. December 1878.

Diejenigen 14 Herren Bürgermeister des Kreises welche mtt der Erledigung meiner Versügnng vom 26. Oktober c. Nr. 10348 (Kreis - blalt Nr. 87) betreffend die Einzahlung der Kreissteuer pro 1878^9 noch im Rückstände find, werden hieran mit 6 tägiger Frist erinnert. 12978. Der Königliche Landrath Freiherr von Brorch.

Auf Grund des 8. 6 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Be. strebungen ver Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hiermit zur öffentlichen Kunde gebracht, daß derAllgemeine deutsche Töpfer-Berem nach §. i Absatz 2 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete ^andespolizeibc- Hörde verboten worden ist. . _, ...

klebrigen wird im Einverständniß mit der Königlichen KrelLgauptmann- schast Dresden bemerkt, daß sich jüngst in Folge näherer Erörterungen heraus- stellt hat, daß der Allgemeine deutsche Töpfer-Berein fernen tzauptsrtz in Hamburg und nicht, wie in der Bekanntmachung der genannten Käuflichen Kreishauptmannschast vom 28. Oktober «r. Nr. 2o4 des Deutschen Reicho-