Einzelbild herunterladen
 

AreisWbtatt

für den Areis Heisfeiö. . " -- - --- - - JV 103. Mittwoch den 25. Dezember 1878.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei denPostanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Abonnements-Einladung.

Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf das Kreisblatl". Wir bitten dasselbe rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartais keine Unterbrechung in der Zustel­lung eintritt. Der vierteljährliche Abonnementspreis beträgt 1 Mark excl. Postausschlag sowohl bei allen kaiserlichen Postanstalten als auch bei der Expedition.

finden durch dasKreisblatt" nicht nur

111 hiesiger Stadt und hiesigem Kreise, sondern auch in den benachbarten Kreisen weite Verbreitung und sichern Erfolg und kostet die dreigespaltene Garmond - Zeile oder deren Raum 10 Psg.

Die Expedition.

Amtliches.

(Nr. 1273.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Bestimmung derjenigen mili­tärischen Dienstauszelchnungen, welche außer dem preußischen Militär-Ehrenzeichen zweiter Klasse neben dem Besitze des Eiser­nen Kreuzes zweiter Klasse zum Bezüge der Ehrenzulage nach Maßgabe des Gesetzes vom 2. Juni 1878 (Reichs-Gesetzbl. S. 99) berechtigen. Bom 19. November 1878.

Auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 2. Juni 1878, betreffend die Gewährung einer Ehrenzulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870|71, bestimme Ich:

In Bezug auf die Berechtigung zum Empfange der Ehrenzulage werden dem preußischen Militär-Ehrenzeichen zweiter Klasse die nach­stehenden militärischen Dienstauszelchnungen gleichgeachtet:

a) Auszeichnungen, welche in einem der seit 1866 mit Preußen v erbund en en Landes t heile vorder Bereinigung verliehen worden sind:

1. das im vormaligen Königreich Hannover verliehene Allge­meine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Kriegerverdienst", insofern dasselbe für Tapferkeit im Kriege verliehen wor­den ist;

2. das im vormaligen Kursürstenthum Hessen verliehene Mi- litär-Berdienstkreuz (von Silber).

b) Auszeichnungen, w.elche in einem der Bundesstaa­ten außer Preußen vor dem Kriege 187 0|7 1 ver­liehen worden sind:.

3. das Königlich bayerische Militär-Berdienstkreuz;

4. die Königlich bayerische silberne und goldene Militär-Ver­dienstmedaille ;

5. die Königlich sächsische silberne und goldene Militär - Ver- dienstmedaille des Mililär-St. Heinrichsordens;

6. die Königlich württembergische silberne Militär-Verdienst­medaille;

7. die Großherzoglich badische Verdienstmedaille am Bande der militärischen Carl-Friedrich-Verdienstmedaille;

8. das Großherzoglich hessische silberne Kreuz des Verdienst­ordens Philipps des Großmüthigen;

9. die Grobherzoglich hessische goldene Verdienstmedaille des Ludewigsordens mit der Inschrift:Für Tapferkeit";

10. das mit dem Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig ver­bundene Allgemeine Ehrenzeichen mit gekreuzten Schwertern;

11. das mit dem Herzoglich braunschweigischen Orden Heinrichs des Löwen gestiftete Verdienstkreuz erster und zweiter Klaffe, insofern dasselbe für Tapferkeit im Kriege verliehen ist;

12. die dem Herzoglich Sachsen-Ernestinischen HauSorden affi-

liirten Ehrenzeichen:

das Verdienstkreuz, die Verdienstmedaille in Silber und die Verdienstmedaille in Gold, insofern dieselben für Tapferkeit im Kriege verliehen sind. Potsdam, den 19. November 1878.

Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Kaisers und Königs: Friedrich Wilhelm, Kronprinz.

In Vertretung des Reichskanzlers:

Hsfma nn. v. Kam eke.

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, am 21. Dezember 1878.

Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises werden hierdurch benachrichtigt, daß durch Beschluß des Königlichen Kreisgerichts zu Münster vom 4. v. M. das erste Heft des 14. Jahrgangs der DruckschriftBrochüren-Cyclus für das katho­lische Deutschland Münster 1879", welche in der Nafse'schen Verlags­handlung zu Münster erscheint, wegen einer darin enthaltenen Majestätsbeleivigung auf Grund des §, 95 R. S. G. B. mit Be­schlag belegt worden, und die Beschlagnahme durch Beschluß des Königlichen Kreisgerichts zu Münster vom 4. November c bestätigt ist. 12805. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

. Hersfeld, am 21. December 1878.

Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises werden hierdurch benachrichtigt, daß durch rechtskräftiges Erkenntniß des Kreisgerichts Eisleben vom 8. October c. auf Ver­nichtung aller Exemplare der Druckschrift:Antisyllabus sowie der zu deren Herstellung gebrauchten Formen und Platten erkannt ist, weil diese Druckschrift Gotteslästerungen, Beschimpfungen der Kirche und deren Einrichtungen und Beleidigungen der Fürsten und Landesregenten enthält.

12781. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

^eräfelb, am 21. Dezember 1878.

Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises werden hierdurch benachrichtigt, daß die am 26. v. MtS. stattgehabte polizeiliche Beschlagnahme mehrerer der in Druck und Verlag bei C. A. Hager in Chemnitz erschienenen und beim Buch­händler Severin Köhler in Erfurt vorgefundenen Hefte,Entschleierte Geheimnisse der Liebe und Ehe" mit dem Bilde zweier nackten Per­sonen auf dem Umschläge durch Beschluß des Königlichen KreiSge- richts in Erfurt vom 30. November 1878 bestätigt ist.

12804. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Gemäß §§. 6 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. October 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie wird bekannt gegeben, daß tue nachbezeichnete Druckschrift:Kindergarten und Volksschule als sozialdemokratische Anstalten" von Adolph Dor- nai, Leipzig 1876, Verlag der Genoffenschasts-Buchdruckerei, in An­wendung der §§. 1 und 11 des allegirten Gesetzes verboten wurde.

Würzburg, den 29. November 1878

Königl. bayerische Regierung, Kammer des Innern. Graf Luxburg.

Die Königliche Kreishauptmannschaft hat, wie hierdurch zur öf­fentlichen Kenntniß gebracht wird, in ihrer Eigenschaft als Landes­polizeibehörde die nicht periodische Druckschrift: Eugen DühringS Umwälzung der Wissenschaft. Philosophie. Politische Oekonomie. Sozialismus. Von Friedrich Engels. Leipzig 1878. Verlag der Genoffenschasts-Buchdruckerei, nach Maßgabe von §. 11 Abs 1 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial-