KreisWUrltt
für den
J»reis Zerssesö.
JV 98. Sonnabend den 7. Dezember 1828.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Berlin, 5. Dezember. Der „Staatsanzeiger veröffentlicht heute folgende allerhöchste Erlasse:
Nachdem durch Gottes gnädige Hülse Meine Gesundheit wieder- hergestellt und damit die Behinderung fortgefallen ist, für deren Dauer Ich durch Meine Ordre vom 4. Juni d. J. Eurer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit und Liebden Meine Vertretung in der oberen Leitung der Regierungsgeschäste übertragen habe, will ich diese Geschäfte mit dem heutigen Tage wieder Selbst übernehmen. Dem Reichskanzler und dem Staatsministerium habe ich diesen Erlaß zur amtlichen Veröffentlichung zugehen lassen.
Berlin, den 5. December 1878.
Wilhelm.
Gr. zu Stolberg. Leonhardt. Falk. v. Kameke.
Friedenthal. v. Bülow. Hofmann. Gr. zu Eulenburg.
M a y b a ch. H o b r e ch t.
An des Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen Kaiserliche und Königliche Hoheit und Liebden.
In der Anlage lasse ich Ihnen beglaubte Abschrift eines von Mir an des Kronprinzen'Kaiserliche und Königliche Hoheit gerichteten Eclaffes, Inhalts dessen Ich die Regierungsgeschäfte mit dem heutigen Tage wieder übernehmen will, mit dem Auftrage zugehen, denselben nebst gegenwärtiger Ordre durch das Reichsgesetzblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Ich habe Meinem Herrn Sohne, des Kronprinzen Kaiserlicher und Königlicher Hoheit, für die mit voller Hingebung und mit sorglicher Beachtung Meiner Grundsätze erfolgreich geführte Vertretung Meinen Dank durch einen besonderen Erlaß ausgesprochen. Berlin, den 5. December 1878.
Wilhelm.
Gr. zu Stolberg.
An den Reichskanzler.
In der Anlage lasse Ich dem Staatsministerium beglaubte Abschrift eines von Mir an des Kronprinzen Kaiserliche und Königliche Hoheit gerichteten Erlasses, Inhalts Dessen Ich die Regierungsgeschäfte mit dem heutigen Tage wieder übernehmen will, mit dem Auftrage zugehen, denselben nebst gegenwärtiger Ordre durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Ich habe Meinem Herrn Sohne, des Kronprinzen Kaiserlicher und Königlicher Hoheit für die mit voller Hingebung und mit sorglicher Beachtung Meiner Grundsätze erfolgreich geführte Vertretung meinen Dank durch einen besonderen Erlaß ausgesprochen.
Berlin, den 5. December 1878.
Wilhelm.
Gr. zu Stolberg. Leonhardt. Falk. v. Kameke.
Friedenthal. v. Bülow. Hofmann. Gc. zu Eulenburg.
Maybach. Hobrecht.
An das Staatsministermm.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
In Folge mehrfach gegebener Veranlassung weise ich die Herren Ortsvorstände und Ortspolizeibeamten des Kreises darauf hin, daß nach §. 361 pos. 5 und 7 des Strafgesetzbuches mit Haft be = »rast wird, wer:
sich d em Spiel, Trunk oder Müsfiggang dergestalt hingiebt, daß er in einen Zustand gerath, in welchem zu seinem Unterhalte oder zum Unterhalte derjenigen, zu deren Ernährung er verpflichtet ist, durch Vermittelung der Behörde
fremde Hülfe in Anspruch genommen werden muß, und
wer, wenn er aus öffentlichen Armenmitteln eine Unterstützung empfängt, sich aus Arbeitsscheu weigert, die ihm von der Behörde angewiesene, seinen Kräften angemessene Arbeit zu verrichten, sowie, daß gemäß §. 59 der Strafprozeßordnung — (cfr. mein Ausschreiben vom 19. Februar d. J. Nr. 1950, Kreisblatt Nr. 15) — den Polizeibehörden und anderen Sicherheitsbeamten die Verpflichtung obliegt, strafbaren Handlungen nachzuforschen und auf die erlangte Kenntniß von einer strafbaren Handlung alle keinen Aufschub gestaltenden Anordnungen zu treffen, welche erforderlich sind, die Bestrafung herbeizuführen rc.
Ich erwarte, daß Seitens der Herren Ortspolizeiverwalter für die Folge genau hiernach verfahren wird.
Hersfeld, am 6. Dezember 1878.
12292._________Der Königliche Landrath Freiherr von B r o i ch.
Diejenigen Herren Bürgermeister rc. welche meine Verfügung vom 6. September d. J. Nr. 8899 Kreisblatt Nr. 73, die Aufnahme des Pferde- und Rindviehbestandes betreffend, noch nicht erledigt haben, werden hierdurch aufgefordert, dies noch bis spätestens zum 20. d. Mts. bei Meidung der Zusendung eines Warteboten zu thun.
Hersfeld, am 5. Dezember 1878.
8899.__________Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Der Gastwirth Johann Peter Ritz von Petersberg und der Ackermann Adam Schade von Heenes, sind als Sachverständige zur Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen eidlich ver* pflichtet worden._______________________________________________________
Auf Grund des §. 6 des Reichsgesetzcs gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Gesangverein „Vorwärts" zu Rawitsch gemäß §. 1 Abs. 2 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.
Posen den 13. November 1878.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. Freiherr von Massenbach.
Auf Grund des §. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober d. I. wird hierdurch bekannt gemacht, daß die im Verlage von I. Steinebach in Wilhelmshaven erschienene Nr. 7 des „Wilhelmshavener Volksfreunds" und das fernere Erscheinen dieser periodischen Druckschrift nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unter- zeichnete Landespolizeibehörde verboten ist. Aurich den 13. November 1878.
Königliche Landdrostei. v. Zakrzewski.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die 1872 im Selbstverläge von M. Ritting- Hausen hierselbst erschienene nicht periodische Druckschrift: „Sozialdemokratische Abhandlungen". Fünftes Heft: „Widerlegung der gegen die direkte Gesetzgebung durch das Volk gerichteten Einwürfe" n rch §. 11 des cit. Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist. Cöln den 14 November 1878.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern, von Guionneau.
Auf Grund der Vorschriften der H. i und 6 des Gesetzes gegen die ge- meingesährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober er. ist der Allgemeine Sängerbund der vereinigten Liedertafeln von Hamburg-Altona und Umgegend,
welcher seinen Sitz zu Alton» hattt, durch Verfügung vom heutigen Tage verboten worden. Schleswig den 14. November 1878.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. Rosen.
Die unterzeichnete Landespolizeibehörde hat auf Grund der §§. 11 flg. des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21 Oktober 1 878 die Nummer 19 der im Verlage vom Hermann Nebel und unter der Redaktion von Oscar Eisengarten erscheinenden, in der Ge- nosienfchastsbuchdruckerei in Leipzig gedruckten periodischen Zeitschrift „Neue Leipziger Zeitung für Stadt und Land", sowie Nummer 1 der im Drucke und Verlage der gedachten Genosjenschastsbuchdruckerei unter der Redaktion von