Xreis Zersfesd.
95» Mittwoch den 27. November I8V8.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 4 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 26. November 1878.
Nach §. 16 der Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 sind die Standesbeamten verpflichtet, wenn ihnen ein Geburts- oder Slerbefall, welcher die Einleitung einer Vormundschaft nöthig macht, oder die Geburt eines unehelichen Kindes angemeldet wird, dem Vormundschaftsgerichte unverzüglich Anzeige zu machen.
Da sich nun herausgestellt hat, daß ein Standesbeamter hiesigen Kreises, angeblich aus Unkenntniß besagter gesetzlichen Bestimmung, erst nach mehreren Monaten in zwei Fällen dem Vormundschaftsge- richte Anzeigen hat zugehen lassen, so mache ich sämmtliche Herren Standesbeamten des Kreises hierdurch auf obige gesetzliche Verpflichtung aufmerksam und erwarte deren pünktlichste Erfüllung bei Meldung strenger Ahndung.
11811. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Den Herren Ortsvorständen der an der Eisenbahn liegenden Gemeinden des Kreises mache ich es zur bejonbeven Pflicht, stets darauf zu achten, daß bei den Anträgen auf Gestaltung zur Errichtung von Neubauten resp, zur Lagerung leicht entzündbarer Gegenstände in der Nähe derEisenbahn (d. h. in einer Entfernung bis zu 60 Metern von derselben) in dem betreffenden SituationSplan die Bahnlinie unter genauer Angabe der Entfernung des projectirten Neubaues rc. von derselben eingezeichnet ist.
Hersfeld, am 25. November 1878.
11609. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises werden hierdurch benachrichtigt, daß die Beschlagnahme der Druckschrift:
„Zur orientalischen Frage" oder „Soll die socialistische Arbeiter-Partei türkisch werden?" von H. L. Zürich. Verlagsbuchhandlung. 1878.
durch Beschluß der Rathskammer des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin vom 26. September 1878 wieder aufgehoben worden ist, weil eine Verbreitung der Schrift nicht stattgefunden hat.
Hersfeld, am 23. November 1878.
11707._________Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Die Herren Standesbeamten des Kreises werden angewiesen, die Standes-Haupt- und Neben-Register für das Jahr 1879 durch einen schriftlich bevollmächtigten zuverlässigen Boten bis zum 15. Dezember d. J. hier abholen zu lassen.
Da voraussichtlich der in Ihren Händen befindliche Vorrath an Reserve-Formularen zum Nachheften in die Standes-Register noch für das Jahr 1879 ausreichen wird, so werden dieses Mal keine bezüglichen Formulare mitgetheilt. Sollte dennoch ein Bedarf eintreten, so können die betreffenden Formulare rechtzeitig vom Lano- rathsamt bezogen werden.
Denjenigen Herren Standesbeamten, welche in Folge meines Ausschreibens vom 20. Juni d. I. Nr. 607 9 (Kreisblatt Nr. 50) um Mittheilung von Formularen zu Negisterauszügen nachgesucht haben, habe ich das betreffende Quantum pro 1879 den Standes- Registern beigefügt.
Hersfeld, am 26. November 1878.
11931. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
^ie Herren Ortsvorstände werden hierdurch ergebenst ersucht, gefälligst umgehend - spätestens bis zum 2. Dezember d. I. —
hierher mittheilen zu wollen, ob und eventuell welche inaktive (verabschiedete, oder zur Disposition gestellte) Offtciere in den resp. Gemeinden sich aufhalten und in welcher Civilstellung sich dieselben befinden. Hersfeld, am 27. November 1878.
Königl. 4. Landwehr-Compagnie. J. A.: Röhre Bezirksfeldwebel.
Bekanntmachu n^
Die auf dem Bahnhof Bebra neu erbaute Fußgängerbrücke wird den 30. Mts. dem öffentlichen Verkehre übergeben, was hierdurch dem Publikum mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß von gedachten. Tage ab das Ueberschreiten der Geleise vom Dorfe Bebra nach dem Stationsgebäude nicht mehr gestattet ist und Zuwiderhandlungen nach dem Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands vom 4. Januar 1875 resp. 12. Juni 1878 bestraft werden.
Fulda, den 23. November 1878.
_____________ Königliche Van-Jnspection III
Die Königliche Kreishauptmannschaft bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß sie in ihrer Eigenschaft als Landespolizeibehörve den Verband der deutschen Maler, Lackirer und Ver- golder in Leipzig nach Maßgabe von §. 1 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. vorigen Monats verboten hat.
Leipzig den 6. November 1878.
Königliche Kreishauptmannschast. Graf zu Münster.
Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschast hat befunden, daß das in Nr. 257 des „Reichs-Anzeigers" von dem Königlichen Polizei-Präsidium zu Berlin unter dem 30. Oktober dieses Jahres bekannt gegebene, auf §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 gestützte Verbot der nachstehenden, im Verlage der Allgemeinen DeutschenAssoziations-Buchdruckerei, beziehungsweise von C. Jhring Nachfolger in Berlin erschienenen Druckschriften von Ferdinand Lasalle:
1) An die Arbeiter Berlins. Eine Ansprache im Namen der Arbeiter des Allgemeinen Deutschen Arbeiter-Vereins,
2) Offenes Antwortschreiben an das Central-Comite zur Berufung eines Allgemeinen Deutschen Arbeiter - Kongreffes zu Leipzig,
3) Arbeiter-Lesebuch. Rede Lassalle's zu Frankfurt a. M. am 17. und 19. Mai 1863,
auch auf die gleichlautenden und unter denselben Titeln von dem L as salle'sch en Allgemeinen Deutschen Arbeiter-Verein zu Leipzig (I. Röt hing) verlegten Druckschriften zu erstrecken sei.
Leipzig den 8. November 1878.
Königliche Kreishauptmannschast. Gras zu Münster.
Die unterzeichnete Königliche sächsische Kreishauptmannschaft bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß sie in ihrer Eigenschaft als Landespolizeibehörve die nachstehend bemerkten, im Druck und Verlage der Genoffenschaits-Buchdruckerei in Leipzig erscheinenden periodischen Druckschriften:
1) Freie Presse. Volksorgan für Halle-Saalkreis und Zeitz- Naumburg,
2) Groitzsch-Pegauer Volksblatt. Organ für Stadt und Land,
3) Volksblatt und Anzeiger für Borna, Frohburg, Lausigk und Umgegend,
4) Muldenthaler Volksfreund. Organ für Stadt und Land,
5) Volksblatt für das Herzogthum Altenburg und
6) Voigtländische Freie Presse. Volksorgan für Stadt und Land,