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AreisMblatt

für den

Jtreis fferssesh.

JV 94, Sonnabend den 23. November 1838.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

amtliches.

Kreis Hers selb.

Der Bierbrauerei-Besitzer Ritter Sauer dahier hatte am 22. v. M. von dem Metzger Valentin Otto Hierselbst einen braunen Wallach gekauft, der am 31. v. M. von dem Kreisthierarzt Fürer untersucht und für rotzkrank im hohen Grade erklärt wurde. Am 1. o. M. wurde das Pferd gelobtet und das Vorhandensein der fraglichen Krankheit durch die Obduction vollständig erwiesen. Das andere Pferd des rc. Sauer, von dem ersteren angesteckt, wurde am 19. d. M. ebenfalls gelobtet und rotzkrank befunden. Valentin Otto hatte das betreffende Pferd bereits im August b. I. von dem Han­delsmann Wießenfelder zu Erterfeld getauscht, welcher auch im vorigen Jahr an den Dielenhändler Peter Heil dahier ein Pferd verkaufte, das kurze Zeit nachher ebenfalls rotzkrank befunden wurde. Selbstverständlich sind hier in Hersfeld die umfassendsten Vorsichts­maßregeln gegen die Weiterverbreitung dieser gefährlichen Pferde- krankhert getroffen worden es können deßhalb auch, da der An­steckungsstoff nicht flüchtig ist, die Pferdebesitzer mit ihren Pferden unbesorgt hierherkommen aber es ist anzunehmen, daß der Metzger Valentin Otto mit dem kranken Pferde, das circa | Jahr lang in seinem Besitz gewesen, viel herumgereist ist und daß er das­selbe auch manchmal eingestellt hat. Die Herren Bürgermeister wer­den deshalb aufgefordert, sofort festzustellen, ob und wann rc. Otto mit dem rotzkranken Pferde in ihren betr. Gemeinden gewesen und ob und wo das Pferd eingestellt worden, oder mit anderen Pferden in Berührung gekommen ist. Das Resultat dieser Ermittelungen ist mir bis zum 30. d. M. zu berichten. Die Pferdebesitzer selbst aber werden in ihrem eigenen Interesse ersucht, von einer ihnen etwa bewußten Berührung des Otto'schen Pferdes mit andern Pferden, ober von einem Einstellen desselben in einen Wirths- oder sonstigen Stall, dem OrtSvorstand sofort Anzeige zu machen. Ferner ist es nothwendig und liegt ebenfalls im Interesse der Pferdebesitzer, weil sie sonst den Anspruch auf Entschädigung verlieren und sich der Ge­fahr einer Strafe von 50 bis 150 Mark aussetzen, von jeder ver­dächtigen Krankheitserscheinung ihrer Pferde, z. B. einseitiger Drüsen­anschwellung, einseitigem Nasenausfluß, Anschwellung eines Beines, Knoten in der Haut, dem Krersthierarzt sofort Mittheilung zu machen. Nur durch die Mitwirkung und grüble Vorsicht der Pferdebesitzer selbst kann das Umsichgreifen dieser Epidemie verhütet werden.

Bemerkt wird noch, daß Valentin Otto vor dem rotzkranken Pferde einen kleineren Fuchs-Wallach besaß, den er dem rc. Wie- senfelder vertauscht hat.

Hersfeld, am 22. November 1878.

11678. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

- - Hersfeld, am 22. November 1878,

Diejenigen Herren Bürgermeister, welche meiner Verfügung vom 14. Mai er. Nr. 4893 (Kreisblatt Nr. 39) betreffend Errichtung von Statuten über die Erhebung von Gemeinde-Umlagen, noch nicht nachzekommen sind, werden an die Erledigung derselben bis zum 4. k. Mts. hierdurch erinnert.

11683. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeinge­fährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober a. c. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Ver­lage der Allgemeinen Deutschen Assoziations-Buchdruckerei (E. G.) zu Berlin erschienene Druckschrift:Die Zukunft. Sozialistische Revue, Zweiter Jahrgang, Heft 1|2. 15. Oktober 1878", nach §. 11

des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.

Berlin, den 9. November 1878.

Königliches Polizei-Präsidium, von Madai.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeinge­fährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die 1869, 1870 resp. 1872 im Selbstverläge von M. Rittinghausen hier- selbst erschienenen nicht periodischen Druckschriften:Sozial de­mokratische Abhandlungen":Die Philosophie der Geschichte"Ueber die Nothwendigkeit der direkten Gesetzgebung durch das Volk" Ueber die Organi­sation der direkten Gesetzgebung durch das Volk" nach §. 11 des cit. Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibe- Hörbe verboten ist.

Cöln den 9. November 1878.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. von Guionneau.

Gemäß §§. 6 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Anwendung der §§. 1 und 11 des allegirten Gesetzes durch Verfügung der unterzeichneten Landespolizeibehörde vom 9. und resp. 10. d. Mts.

a) derWahlverein des arbeitenden Volkes imReichs - tagswahlbezirk Würzburg", ferner

b) die Nummer 131 desWürzburger Volksfreundes" Druck von I. Endres in Augsburg, sowie das fernere Erscheinen dieser periodischen Druckschrift; endlich

c) die Druckschrift:

Der Jndisferentismus oder die Lage der Schuh­macher Deutschlands von P. I. Geißler, Würzburg 1878, im Selbstverlag des Verfassers, verboten worden ist.

Würzburg den 11. November 1878.

Königliche Regierung, Kammer des Innern.

Bei dienstlicher Verhinderung des Präsidenten: von Dörner.

Auf Grund §. 11 des Reichsgesetzes d. d. 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, wurde von der unterfertigten Landespolizeibehörde die Druckschrift Luxus und Corruption", eine philosophische Betrachtung von G. R., Druck und Verlag der Genossenschafts-Buchdruckerei Nürn­berg, verboten. AnSbach den 12. November 1878.

Königlich bayerische Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern.

Auf Grund §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nachste­hend aufgeführten nicht periodischen Druckschriften:

Die freche Reaktion." Eine kurze Besprechung des Ketzergerichts über Dr. Eugen Carl Dühr ing, nebst Aufruf der Berliner Studenten. Dresden 1877. Klemichs Selbstverlag; und

Der achtzehnte März." Eine historische Skizze. Festrede, gehalten beim allgemeinen Arbeilerfest in Dresden am 18. März 1878 von Max Kayser. Dresden. Klemichs Selbstverlag; nach §. 11 des Gesetzes durch Die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten sind. Dresden den 11. November 1878.

Königlich sächsische Kreishauptmannschaft. von Einsiedel.

Aus Heffen-Naffau.

Hosgeismar, 18. November. Am Sonntag Abend kehrte Herr Kaufmann Hornschuh von hier per Wagen von einer Geschäfts-