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KreisMbM

für den

,Kreis Derssesi).

JV SA Mittwoch den 20. November 1878.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Amtliches.

Kreis Hersseld.

Diejenigen 63 Herren Bürgermeister des Kreises, welche hüt Erledigung meiner Verfügung vom 7.,October er. Nr. 9163 (Kreis- blatt Nr. 81) die Anschaffung des Handbüchleins über die rationelle Bienenzucht von L. Geilen betreffend, noch im Rückstände sind, werden an Erledigung der Sache mit Frist bis zum 5. Dezember d.'I., bei Meldung der Zusendung eines Strafboten erinnert.

Hersfeld, am 18. November 1878.

9163. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Diejenigen 6 Herren Bürgermeister, welche nach einer Anzeige des HerrnOverbrandmeisters Gliemroth demselben die in meiner Verfügung vom 19. September er. Nr. 938611 (Kreisblatt Nr. 76) bezeichnete Nachweisung über den Bedarf an Feuerwehrausrüstungs­gegenständen noch nicht eingesandt haben, werden hierdurch an die Erledigung dieser Sache bis zum 25. d. Mts. unter Androhung einer Ordnungsstrafe von 3 Mark erinnert.

Hersfeld, am 18. November 1878.

11347. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Gefunden: Auf der Straße zwischen Friedlos und Hersfeld zwei Säcke enthaltend eine Quantität Zucker. Meldung des Eigen- thümers bei dem Ortsvorstand zu Friedlos.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeinge­fährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die unter dem 27. Oktober c. herausgegebene 1. Nummer des im Verlag von H. Heimann hierselbst erscheinendenSchlesischen Wochen­blatts" und ebnfo das fernere Erscheinen dieser periodischen Druckschrift nach §. 11 ves gedachten Gesetzes durch die unterzeich­nete Landespolizeibehörde verboten ist.

Breslau, den 8. November 1878.

Königliche Regierung, von Juncker.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeinge­fährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die 9. Num­mer des im Verlage von H. Heimann hierselbst erscheinenden ,Br es lauer Tageblatts" und ebenso das fernere Erscheinen dieser periodischen Druckschrift nach §- 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.

Breslau, den 9. November 1878.

Königliche Regierung, von Juncker.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen dre gemeinge­fährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nachstehend aufgeführten nicht periodischen Druckschriften:

Aristot eles, ein Grundpfeiler der modernen Rellgwnsfor- men als Stütze der Tyrannei, der Pfaffheit, der sozialen Des­potie und ihrer Henkersknechte." II. Auflage. Dresden 1878. Verlag von O. Klemrch. Genossenschastsdcuckerei. Chemnitz.

G. Rübner und Comp. .

2)Der Nationalitätsounkel, eine Studie für Mords- patrioten Erbfeinde und sonstige Chauvinisten." Dresden 1877. Verlag von O. Klemisch. Drucker: C. Richard Gärtner in Dresden. , . , , -

3)Der Egoismus als Weltprmzip; sozialmoral-philosopyl che Studie." II. Auflage. Dresden 1877. Verlag von O. Kle-

mich. Genoffenschaftsdruckerei Chemnitz, G. Rübner und Comp. und

4)Die Entwickelung des Menschengeistes." II. Auflage. Dresden 1877. Verlag von O. Klemich Drucker: Richard Gärtn er in Dresden, nach §. 11 des Gesetzes durch die Landespolizeibehörde verboten sind. Dresden den 4. November 1878.

Königliche Kreishauptmannschaft. von Einsiedel.

Auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeinge­fährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 hat die unterzeichnete Landespolizeibehörde die Druckschriften:

Der Lassaleaner. Sammlung sozialdemokratischer Lieder und Gedichte von Julius Röt hing. Leipzig 1870."

Erlebtes. Lkizzen und Novellen von Wilhelm Hasenclever, Leipzig. Verlag von Wilhelm Roh l", verboten.

Leipzig den 7. November 1878.

Königlich sächsische Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster.

Dre in Chemnitz*erschienene nicht periodische DruckschriftFreie Lieder. Gesammelte Gedichte von Max Kegel, Chemnitz, Druck und Verlag der Genossenschafts-Buchdruckerei Chemnitz (G. Rübner und Comp.) 1878", ist auf Grund 5« H des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 von der unterzeichneten Königlichen Kreishauptmann- schuft verboten worden.

Zwickau den 8. November 1878.

Königlich sächsische Kreishauptmannschaft. Dr. Hübe l.

Die unterzeichnete Landespolizeibehörde hat auf Grund des §. 11 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial­demokratie üoni 21. Oktober 1878

die vom heutigen Tage datirte Nummer 3 der im Verlage von W. Bracke hierselbst erscheinenden ZeitungBr au lisch weigi- sches Unterhaltungsblatt" verboten.

Braunschweig den 9. November 1878.

Herzogl. Braunschweig-Lüneburgische Polizei-Direktion. W. Pockels.

Daß die Nr. 56 der hier erscheinenden

Reußischen Volkszeitung" vom 8. November 1. I. und ebenso das fernere Erscheinen dieser periodischen Druckschrift auf Grund der §§. 11 flg. ves Reichsgesetzes vom 21. Oktober l. I. durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist, wird andurch zur öffent­lichen Kenntniß gebracht.

Gera den 8. November 1878.

Fürstliches LandrathSamt. Seifarth.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeinge­fährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratre vom 2l. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nr. 44 desPionier" und ebenso das fernere Erscheinen dieser periodi­schen Druckschrift nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die un­terzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.

Hamburg den 9. November 1878.

Die Polizeibehörde. Senator K u n h a r d t.

Durch das von dem Stadtrath in Gotha als Landespolizeibehörde für den Stadtbezirk in Nr. 264 des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers vom 8. d. Mts. bekannt gemachte Berbot der Gewerkschaft der Schuhmacher und verwandten Gewerbe sind auch die Zweig, vereine dieses Centralvereins in Cassel, Hanau und Bock enheim gemäß des Schlußsatzes des §. 6 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Be­strebungen der Sozialdemokratie vom 21. October 1878 verboten.

Cassel am 9. November 1878.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.