AreisWvlatt
für den
M 85.
Mittwoch den 23. October
1878.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition l Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 1sten d. M. dem Stadtvorstande zu Friedberg im Großherzogthum Hessen zu gestatten geruht, zu derjenigen Ausspielung von Fohlen und landwirthschaftlichen Gegenständen, welche derselbe bei Gelegenheit des am 21 ften und 22sten d. M. daselbst abzuhaltenden Viehmarktes mit Genehmigung der Großherzoglichen Landesregierung zu veranstalten beabsichtigt, auch im diesseitigen Staatsgebiete und zwar in der Provinz Hessen-Nassau Loose zu vertreiben.
Die Verwaltungs- und Polizeibehörden unseres Bezirks setzen wir hiervon mit der Veranlassung in Kenntniß, dafür Sorge zu iragen, daß der Vertrieb der qu. Loose, deren Preis auf 1 Mark 50 Pf. pro Stück festgesetzt ist, nicht beanstandet wird.
Cassel den 12. October 1878.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
Kreis Hers feit.
Die Herren Ortsvorstände sowie die Königliche Gendarmerie des Kreises setze ich zur entsprechenden Beachtung davon in Kenntniß, daß, nach einer Verfügung Königlicher Regierung, Den Krieger- Vereinen nur gestattet ist, bei Trauerparaden, sofern der Verstorbene einen Krieg mitgemacht hat, Salven zu geben.
Wird von den Krieger Vereinen außer diesem Fall geschossen, so finden auf die Mitglieder derselben die bestehenden gesetzlichen rind polizeilichen Vorschriften wider das Schießen Anwendung.
Hecsfeld, den 21. October 1878.
10630. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Diejenigen Herren Ortsvorstände des Kreises, welche mit der Einsendung des, nach meiner Verfügung vom 25. Mai er. Nr. 5322, im Kreisblatt Nr. 43, am 1. o Mls. zu erstattenden Berichtes über die Unterbringung verwahrloster Kinder noch im Rückstände find, werden hierdurch an die Erledigung gedachter Verfügung bis zum 26. d. M t s., bei Meidung von 3 Mark Strafe, erinnert.
Hersfeld, den 20. October 1878.
10632. Der Königliche Lanvralh Freiherr von Broich.
Schneider Adam Wehnes zu Beiershausen ist heute als Fleischbeschauer zur Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen eidlich verpflichtet worden.
Hersfeld, am 21. October 1878.
10621. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
® rtonntma^uns.
Die diesjährigen Herbst-Controll-Versammlungen für die Mannschaften des BeurlaubtrnstandeS im Kreise Hersfeld finden, wie folgt, statt. I) zu CbttlengSfelb
Sonnabend den 16. November d. I. Vormittag» 9 Uhr
für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Conrooe, Dünkelrode, HillartShausen, Hilmes, Lampertsfelv, Landershausen, MalkomeS, Motzfeld, Oderlengsfeld, Ransbach, iLchenklengsfeld, Sckenkiolz. Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.
2) zu HeimboldShausen
Sonnabend den 16. November d. I Nachmittags 3 Uhr
für Die Mannschaften aus den Gemeinden Bengendorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrove, HeimboldShausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof mit Rippe, Phi- UppSthal, Widdershausen, Wölfershausen und Unterneurode.
3) zu Niederaula
Montag den 18. November d. I. Vormittags 10 Uhr
für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Asvach, Bei- erShausen, Frielingen, GerSdorf, Gershausen, Hallendach, Heoders- dorf, Kemmerode, Kerspen Hausen, Kirchheim, Kleba, Mengshausen,
Niederaula, Niederjossa, Reimboldshausen, Solms, Willingshain und Engelbach mit Hof Sternberg.
4) zu Hersfeld
Dienstag den 19. November d. I. Vormittag» 9 Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und dem Hof Meisebach sowie aus den Gemeinden Friedlos, Reilos, Mecklar und Meckbach.
5) zu Obergei»
Dienstag den 19 November d. J. Nachmittag» 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershausen, Äua, Biedebach, Gittersdorf, Goßmannsrode, Hählgans, Heenes, Kalkobes, Obergers, Reckerode, Rohrbach, Rotterterode, Tann und Untergeis.
6) zu Unterhaun
Mittwoch den 20. November d. I. Vormittag» 9 Uhr
für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilperhausen, Holzheim, Kathus, Kohlhausen, Kruspis, Oberhaun, Oberrode, Oberstoppel, Petersberg, Roßbach, Wilhelmshos, Rotensee, Stärklos, Sieg- los, Sorga, Unterhaun, Unterstoppel, Wippershain und Biengartes
Zu strenger Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezuks-Commando jolgende Bemerkungen hinzu:
1) Zu den Herbst - Controll - Versammlungen haben sich sämmtlich gedient habende Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche zu der Landwehr, der Reserve und zu den Dispositions-Urlau- bern gehören, sowie die zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen, einzufinden.
2) Wie den Mannschaften schon früher mitgetheilt ist, werden Ordres nicht ausgegeben, sondern es findet die Beorderung lediglich durch diese Bekanntmachung und durch Ausrufen in Den ver- schiedenen Ortschaften statt. Die Betheiligten werden noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß nach dieser Art der Beorderung die Fehlenden ebenso strafbar sind als wenn sie, wie früher, persönliche Ordres erhalten hätten.
3) Die Mannschaften aus einzelnen, hier nicht genannten Höfen, Mühlen 20 werden zu den Ortschaften gerechnet zu deren Gemeinden sie gehören.
4) Die Mannschaften haben ihre sämmtliche Militairpapiere mit zur Stelle zu bringen.
5) Etwaige Dispensationsgesuche sind rechtzeitig an den betreffenden Bezirksfeldwebel zu richten und können nur durch das Bezirks-Commando genehmigt werden. Ist bis zum Tage der Controll-Versammlung die Entscheidung auf ein Gesuch noch nicht erfolgt, so muß der Betreffende unfehlbar bei derselben erscheinen.
6) Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinderungsfälle müssen durch ärztliche oder ortspolizeiliche Atteste, welche spätestens aus dem Controllplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben. Atteste, welche nur Die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Controll-Versammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, werden nicht angenommen.
Rotenburg, den 15. October 1878.
Königliches Landwehr-Bezirks-Commando.
Re rcha rd, Oberstlieutenant und Commandeur.
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Die Herren Ortsvorstänoe der Stadt- und Landgemeinden des Kreises (selbstverständlich auch Die Herren Ortsverwalter) werden angewiesen, Die vorstehende Bekanntmachung wiederholt in ihren Bezirken auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß aller betheiligten Mannschaften zu bringen.
Hersfelo, am 16. October 1878.
10487". Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.