KreisVbsatt
für den
J^ 84.
Sonnabend den 19. October
18U8.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei ben Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Herbst-Controll-Versammlungen für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes im Kreise Hersfeld finden, wie folgt, statt. i) Obtrltnglfelb
Sonnabend den 16. November d. 3. Vormittags S Uhr
für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausdach, Conrode, Tünkelrode, HillartShausen, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.
2) zu Heimboldshausen
Sonnabend den 16. November d. 3. Nachmittage 3 Uhr
für die Mannschaften aus den Gemeinden Bengendorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrove, Heimboldshausen. Herfa. Heringen, Kleinenfee, LaMenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof mit Nippe, Phi- lippsthal, Widdershausen, Wölfershausen und Unterneurooe.
3) zu Niederaula
Montag den 18. November d. J. Vormittags 10 Uhr
für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Asbach, Bei- ershausen, Frietingen, GerSdorf, Gershausen, Hattenbach, Heoders- dorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Mengshausen, Niederaula, Nieoerjoffa, Reimboldshausen, Solms, Willingshain und Engelbach mit Hof Sternberg.
4) zu Her-feld
Dienstag den 19. November d. 3« Vormittag- 9 Uhr
für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und dem Hof Meise- bach sowie aus den Gemeinden Friedlos, Reilos, Mecklac und Meckbach.
5) zu Obergei«
Dienstag den 19 November d. 3- Nachmittags 3 Uhr
für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershausen, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goßmannsrode, Hählgans, Heenes, Kalkobes, Obergels, Neckerode, Nohrbach, Rotterterode, Tann und Untergeis.
6) zu Unterhaun
Mittwoch den 20. November d. 3 Vormittag« 9 Uhr
für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilperhausen, Holzheim, Kathus, Kohthausen, Kruspis, Oberhann, Oberrode, Oberstoppel, Petersberg, Roßbach, Wilhelmshof, Notensee, Stärklos, Sieg- los, Sorga, Unterhaun, Unterstoppel, Wippershain und Biengartes.
Zu strenger Rachachtung für die beteiligten Mannschaften fügt das Bezirks-Commando folgende Bemerkungen hinzu:
1) Zu den Herbst - Controll - Versammlungen haben sich sämmtlich gedient habende Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche zu der Landwehr, der Reserve und zu den DispositionS-Uilau- bern gehören, sowie die zur Disposition der Erjatz-Behöroen Entlassenen, einzufinden.
2) Wie den Mannschaften schon früher mitgetheilt ist, werdenOrd- res nicht ausgegeben, sondern es findet die Beorderung lediglich durch diese Bekanntmachung und durch Ausrufen in den verschiedenen Ortschaften statt. Die Betheiliglen werden noch besonders daraus aufmerksam gemacht, daß nach dieser Art der Beorderung die Fehlenden ebenso strafbar sind, als wenn sie, wie früher, persönliche Ordres erhalten hätten.
3) Die Mannschaften aus einzelnen, hier nicht genannten Höfen, Mühlen rc werden zu den Ortschaften gerechnet zu deren Ge- meinden sie gehören.
4) Die Mannschaften haben ihre sämmtliche Militairpapiere mit zur Stelle zu bringen.
5) Etwaige Dispensationsgesuche sind rechtzeitig an Den betreffenden Bezirksfeldwebel zu richten und können nur durch das Be- zirks-Commando genehmigt werden. Ist bis zum Tage oer Controll-Versammlung die Entscheidung auf ein Gesuch noch nicht erfolgt, so muß der Betreffende unfehlbar bei derselben erscheinen.
6) Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinderungsfälle muffen durch ärztliche oder ortspolizeiliche Atteste, welche spätestens auf dem Controllplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Controll-Versammlung gehindert ist, ohne Angabe des.Grundes, werden nicht angenommen.
Rotenburg, den 15. October 1878.
Königliches Landwehr-Bezirks-Commando. Reichard, Oberstlieutenant und Commandeur.
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Die Herren Ortsvorstände oer Stadt- und Landgemeinden des Kreises (selbstverständlich auch die Herren Ortsverwalter) werden angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung wiederholt in ihren Bezirken auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß aller betheillgten Mannschaften zu bringen.
Hersfeld, am 16. October 1878.
10487. Der Königliche Landrath Freiherr v on Broich.
Nach den mir vorliegenden Restantenlisten sind noch 70 Gemein- Den und Ortsverwaltungen des Kreises ganz oder theilweise mit der Zerkleinerung des diesjährigen Landwegebau-Materials, der Bepflanzung von Hohlen, der Ausführung von Pflafterarbeit, Grabenaushub und Bankettregulirung, der Beseitigung von Schutt u. s. w. im Rückstände, theilweise müssen auch die zu grob zerkleinerten Steine nachgeschlagen werden und theilweise ist das Wege- bau-Materlal noch gar nicht vollständig angefahren.
Indem ich hierdurch zur ordnungsmäßigen Erledigung dieser sämmtlichen Rückstände eine Frist bis zum 6. November d. J. ertheile, bemerke ich, daß nach Ablauf dieser Frist die Bürgermeister der dann immer noch säumigen Gemeinden rc. in entsprechende Strafe genommen werden und die alsbaldige Ausführung der noch rückständigen Arbeiten auf Kosten der betreffenden Gemeinde rc. verfügt werden müßte.
Selbstverständlich haben die Ortsvorstände rc. bei Erledigung Dieser Rückstände genau nach Anleitung der Landwegebau-Aufseher zu verfahren; es gilt dies auch in dem Falle, wenn Die letzteren eine Umtransportirung der Steine für nöthig halten sollten.
Hersfeld, am 18. October 1878.
10,542. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich. Unter Hinweis auf meine Verfügung vom 7. v. Mts. Nr. 8976 in Nr. 73 des Kreisblattes werden die Herren Bürgermeister von Meckbach, Niederjossa, Hattenbach, Friedlos, Frielingen, Unter« geis, Wölfershausen, Oberlengsfeld, Willingshain, Lengers, Asbach und Kemmerode mit Reimboldshausen davon in Kenntniß gesetzt, daß am Sonnabend den 26. d. Mts. von Morgens 8 Uhr a n die Prüfung der für die genannten Gemeinden bestellten neuen Feuerspritzen auf dem hiesigen Marktplatze in der unten angegebenen Reihenfolge vorgenommen werden und gleichzeitig Ablieferung derselben an die Gemeinden, sofern das Ergebniß der Probe solches zuläßt, stattftnden soll.
Ebenso benachrichtige ich die Herren Bürgermeister von Friedewald, Kerspenhausen, Mecklar und Widdecshausen, daß an demselben Tage die in ihren Gemeinden noch vorhandenen älteren Spritzen von der Spritzen-Prüfungscommission auch geprüft werden sollen,