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für den
^ 8A. Mittwoch den 16. October L8U8.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Bestellungen auf das „Kreisblatt" pro viertes Quartal werden noch fortwährend sowohl von allen Kaiserlichen Postanstalten als auch von der Expedition entgegengenommen.
Amtliches.
UrelS Hers fett.
Saffel, den 1. October 1878.
In Hinblick darauf, daß bei mehreren in neuester Zeit vorge- nommenen Revisionen von Theilen der Landesgrenze, da wo solche durch Waldungen, Hecken uud drgl. m. sich hinzieht, die Grenzsteine häufig so von Gebüsch überwachsen waren, daß manche derselben gar nicht ausgefunden werden konnten, ja daß sogar nicht selten der Begang der Landesgrenze fast unmöglich war, wollen Euer Hochwohl- geboren die betreffenden Ortsvorstände der Stabb und Landgeuttin- Den, sowie der Gutbbezirke Ihres Kreises mit Anweisung dahin versehen, die Hoheitsgrenze überall durch entsprechende 'Anstauungen in der Breite von ungefähr 1 Meter sie liegen zu lassen und dergestalt fernerhin frei zu erhalten, daß stets eine genaue Revision derselben ohne derartige Schwierigkeiten bewirkt werden kann.
Gleichzeitig wollen Sie den genannten Beamten die Bestimmung in Erinnerung bringen, wonach Dieselben gehalten sind, am 1. Mai eines jeden Jahres, und wenn solcher ein Sonntag ist, am folgenden Tage, in Gemeinschaft mit den Ortsvorständen der benachbarten nicht preußischen Orte einen Begang der Hoheitsgrenze längs der ganzen Gemarkung eine genaue Revision der einzelnen Hoheitsgrenzsteine vorzunehmen, auch das Ergebniß dieser Revision emzu- berichten.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Kühne.
An das Königliche Landrathsamt zu Hersfeld.
Wird den Herren Octsvorständeu derjenigen Gemeinden des Kreises, deren Gemarkungen an das Ausland grenzen, zur Kennt- nißnahme und genauesten Beachtung mitgetheilt.
Hersfeld, am 11. October 1878.
10371. Der Königliche Landrath Freiherr von Brorch.
"~ Berlin W., 10. Oktober 1878.
Bekanntmachung.
Zeitungs-Bersanb nach den Beceiitiqten Staaten von Amerika
Zufolge einer Mittheilung der Postverwaltung- der Bereinigten Staaten von Amerika sind in den Bereinigten stauten die vom Auslande unter Streifband eingehenden Sendungen mit Zeitungen und periodischen Zeitschriften nur in dem Falle zollfrei, wenn Die Sendungen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Empfängers bestimmt sind. Alle anderen, namentlich an Zettungs- Händler gerichteten Sendungen mit Zeitungen, welche mit der Brief- post nach den Bereinigten Staaten von Amerika abgeschickt sind, gelangen nicht zur Ausgabe, sondern werden nach dem Aufgabeort zurückgesandt.
Kaiserliches General-Postamt. In Vertretung: Kramm.
Hersselo, am 12. October 1878,
Wird veröffentlicht. ,
10401. Der Königliche Lanorath Freiherr von Broich.
Der Wirth Johann Heinrich Seelig zu Kathus ist am 14. October D- I. als Fleischbeschauer zur Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen erblich verpflichtet worden.
Aus^Heffen-Naffau.
— Ein Schuldner, welcher zur wahrheitsgemäßen Angabe seines Vermögensstandes durch den Manifestation seid verpflichtet wird, ist nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vorn 18. Sep- tember 1878 auch zur Angabe seiner noch nicht fälligen oder unsicheren Forderungen verpflichtet. Verschweigt der Schuldner diese Forderungen in der irrtümlichen Meinung, dazu berechtigt zu sein, so macht er sich eines fahrlässigen Meineides schuldig.
Kassel, 10. October. Wir machen darauf aufmerksam, daß bis zum 1. Januar 1879 sämmtliche Spielkarten, auch die im Privatbesitz beftndlichen, mit dem deutschen Reichsstempel versehen werden müssen. Diese Abstempelung erfolgt unentgeltlich, man möge dieselbe also nicht versäumen, da später hohe Strafen die Folgen davon sein würden, wenn ein Spielen mit nicht neuerdings abgestempelten Karten bekannt würde.
Die „C. Tgpst." bringt von der Fulda, den 14. October Folgendes: Gewiß wird es die Leser dieses Blattes interessiren einiges Nähere über die am 9. D. M. in Heinebach eingefangenen Diebe zu erfahren und das um so mehr, als der Gendarm Henkel aus Melsungen dort einen guten Fang gemacht hat. Denn einer der Festgenommenen ist der 22 Jahre alte Bandit Conrad Schmidt aus Zwesten, der andere der 21 Jahre alte Tuchmacher Jacob Sauer aus Hersfeld. Beide Individuen waren im Bunde mit einem Dritten, dem Heinrich Heimrich aus Fürstenhagen in der Nacht vom 6. auf den 7. b. M. im Pfarrhause zu Breitenau bei Gux- Hagen eingebrochen, hatten dort einen bedeutenden Diebstahl ausgeführt und sich mit dem Raube nach Hannoversch-Münoen gewandt. — Als sie Dort die gestohlene Leibwäsche verkaufen wollten, erreg» ten sie Verdacht und sollten verhafte^ werden. — Unrath merkend, flohen Die Strolche und erschoß rc. L-chmidt dabei einen Zimmer- mann, Der ihn an der Flucht hindern wollte. Heimlich wandte sich nun nach Dransfeld, wo er gefänglich eingezogen wurde, die anderen beiden entwischten ebenfalls über Cassei, Melsungen und Morschen bis Heinebach, wo sie der Arm der Gerechtigkeit erreichte. — Außer Geld, namentlich amerikanischen! Papiergeld, fand man bei ihnen Goldschmuck, Revolver, Doppelpistolen (eine derselben hatten sie dem Pfarrer in B. mitgenommen), Munition, Diebslaternen, Lichter, falsche Bärte, kurz alles was eine Räuberbande nöthig hat. C. Schmidt aus Zwesten war früher Kellner, treibt aber daS Diebshandwerk schon feit 1873, ist schon viele Mal festgesetzt worden, aber auch eben so viele Mal entsprungen und hat der Gensdarmerie schon viele Last und Mühe gemacht. Hoffentlich kommt er dieses Mal, als Raubmörder hinter feste Riegel.
Hofgeismar, 12. October. Am 3. d. M Morgens zwischen 7—8 Uhr kam ein ganzes Rudel wilder Sauen aus dem benachbarten ReinhardSwalde nach Holzhausen zum Besuch, woselbst dieselben mit Mistgabeln und sonstigen ähnlichen Instrumenten begrüßt und 4 davon kalt gemacht wurden. Eines solchen Borfalles missen sich Die ältesten Holzhäuser nicht zu erinnern. An der Verwirrungdieser Waldbewohner wird der an jenem Tage herrschende Nebel Schuld gewesen sein. (H- Wbl.)
Waldhausen, 7. Octbr. Ein elfjähriger Knabe von hier, Wilhelm Heumann, halte gestern eine Kuh auf die Weide gebracht. Hier angekommen, hatte derselbe den Strick, mit welchem er die Kuh an den Hörnern führte, sich auch um den Leib gewunden, um ein Durchgehen der Kuh zu verhüten. Der schwächliche Knabe konnte jedoch das Vieh, welches plötzlich störrisch wurde, nicht zurückhallen und wurde von demselben tu rasender Eile fortgeschleift. In furchtbarem Zustande und mit den gräßlichsten Wunden, die ihm zum Theil von den Hufen des Viehes beigebracht waren, wurde Der un- glückliche Knabe an einem großen Stein, gegen welchen derselbe zu-