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Sonnabend den 21. September
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Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
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finden durch das „Kreisblatt" nicht nur in HUllr hiesiger Stadt und hiesigem Kreise, sondern auch in den benachbarten Kreisen weite Ver- breitung und sicheren Erfolg und kostet die dreigespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
Die Expedition«
Amtliches.
Neuerdings ist vielfach die Wahrnehmchig gemacht worden, daß mittellose deutsche Reichsangehörige, besonders Handwerksburschen und Arbeiter, welche nach Dänemark, Italien und der Schweiz gereist waren, ohne auf ein bestimmtes Untertommen Aussicht zu haben, dort in kurzer Zeit hülfsbedürftig geworden sind, und demzufolge die Unterstützung der Kaiserlich Deutschen Consulatsbehörven in Anspruch genommen haben. Da derartige Unterstützungen bestimmungsmäßig nur in seltenen, besonders dazu angethanen Fällen gewährt werden können, so müssen im Uebrigen die betreffenden UnterstützungSsuchenden auf die Gefahr hin, daß sie vielleicht nach längerem Arreste wegen Vagabundirens durch Schub nach der Grenze geschafft werden, der"Verfügung der bezüglichen ausländischen Ortspolizeibehörde überwiesen werden.
Die Verwaltungs- und Polizeibehörden unseres Bezirks werden daher angewiesen, mittellose Personen aus den arbeitenden Classen, welche die Ertheilung von Paffen nach Dänemark, Italien und der Schweiz nachsuchen, auf die beregteu Uebelstände ausdrücklich aufmerksam zu machen, und von der Ausführung ihrer Reisen nach den genannten Ländern inthunlichst eindringlicher Weise abzumahnen. Süffel den 11. September 1878.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 18. September 1878.
Die Herren Bürgermeister zu Heringen, Lauten hausen, Bengendorf und Stärklo s werden davonbenachrichtigt,daß Donnerstag den 26. d. M. von Vormittags 8 Uhr an auf dem hiesigen Marktplätze die für Die gedachten Gemeinden bestimmten neuen Feuerspritzen von der Spritzenprüfungscommission prodirt und wenn annehmbar befunden, an die Gemeinden abgeliesert werden sollen. Die Herren Bürgermeister zu Obergeis, Unterhaun, Nie- deraula, Kerspenhausen, Kirchheim, Friedewald, Schenkt engsfeld, Heimboldshausen , Widdershausen und Ransbach werden davon benachrichtigt, daß an demselben Tage und zwar von dem angegebenen Zeitpunkte an, die in den zuletzt genannten Gemeinden zur Zeit noch vorhandenen Spritzen von der gedachten Prüfungscommission auch geprüft werden sollen. Selbstverständlich sind von den Feuerwehren zu Niederaula, Kirchheim und Frredewald die beiden Spritzen einer jeden dieser Gemeinden rc. mit zur Stelle zu bringen. Die Herren Bürgermeister der genannten Orte veranlasse ich, gemäß meiner Verfügung vom 7. d. M. Nr. 8976 in Nr. 73 des Kreisblattes die nöthigen Anordnungen rechtzeitig zu treffen.
Gleichzeitig ersuche ich die Herren Mitglieder der Spntzenprü-
fungs-Commission, insbesondere auch die Herren Oberbrandmeister, sich gefälligst mit den erforderlichen Gerathen und Werkzeugen zur angegebenen Zeit auf der PcüfungssteUe einfinden zu wollen und bemerke, daß die alten Spritzen auf deren Brauchbarkeit, Leistungsfähigkeit und Haltbarkeit gegenüber den Bestimmungen der Königli- chen Regierung vom 23. August 1875 in Nr. 55 des 1875t Kreisblattes mit Rücksicht auf die Größe der Ortschaften, auf die in den Feuerwehrbezirken vorhandenen sonstigen Spritzen, Entfernungen der Orte, Die vorhandenen fahrbaren Wege, Waffer- und sonstigen Verhältnisse geprüft werden müssen. In Beziehung auf die Größe der Ortschaften bemerke ich, daß die Seelenzahl in meiner Nachweisung vom 9. Juli 1878 in Nr. 56 des Kceisblatl.es angegeben ist und fül)re_ weiter an, daß nach Ansicht der betreffenden Gemeindebehörden die Spritzen zu Unterhaun auch für Rothensee, die zu Kerspenhausen auch für Kohlhausen, Roßbach und Hilperhausen, die alte zu Kirch- Heim auch für Goßmannsrode, Rotterterode, Reckerode und Gershausen, die zu Heimboldshausen auch für Röhrigshof und die zu Ransbach auch für Ausbach als Feuerlöschmaschinen verwendet werden sollen.
9437. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Reihenfolge für die Prüfung der Spritzen.
1) Widdershaufen, 2) Schenklengsfelo, 3) Ransbach, 4) Heimboldshausen, 5) Friedewalo, 6) Heringen, 7) Lautenhauseu, 8) Bengendorf, 9) Stärklos, 10) Niederaula, 11) Kirchheim, 12) Ober- geis, 13) Kerspenhausen und 14) Unterhaun.
Hersfeld, den 19. September 1878.
Nachdem die Organisation des Feuerlöschwesens in dem hiesigen Kreise soweit gediehen ist, daß in nächster Zeit der größte Theil der Feuerwehren mit Spritzen versehen sein wird, ist es nöthig, an die Beschaffung der Ausrüstungsgegenstände, der noch fehlenden Schläuche, Verschraubungen rc. näher heranzutreten und zunächst das Bedürfniß für jede einzelne Feuerwehr und dann für den ganzen Kreis festzustellen.
Die Herren Bürgermeister der Feuerwehr- resp. Feuerwehr-haupt- orte fordere ich daher auf, in Gemeinschaft mit deuHerrW Bürgermeistern resp. Ortsverwaltern der angeschloffUen Orte und resp. Gutsbezirke und den Herren Brandmeistern das Bedürfniß einer jeden einzelnen Feuerwehr an folgenden Ausrüstungsgegenständen rc., als:
») für die Steiger. 1. Uniform, (Joppen oder Blousen) [Mittel], 2. Helm mit Nackenschutz, 3. Gurten mit Karabinerhaken, 4. Gurren ohne Karabinerhaken, 5. Beile mit Beiltaschen, 6. Beile ohne Beiltaschen, 7. Rettungsleinen, 8. Steigerleitern, 9. Rettungsschläuche, 10. Rettungskörbe mit Zubehör, 11. Rothhaken mit Holzschrauben, 12. Schlauchhalter,
b) für die Rettungsmannschaften- 1. Uniformen [wie ad a 1], 2. Helm, 3. Ledergürrel,
c) für die Wachtmannschaften. 1. Uniformen [wie ad a 1], 2. Helm, 3. Ledergürtel,
Z) diverse Gegenstände, l. Feuereimer, 2. Feuerhaken, 3. Druckschläuche, 4. Saugschläuche, 5. Schlauchverbindungen, 6. Dachleitern, 7. Haken zu Dachleitern von Stahl, 8. Gummiringe zum Einlegen in Verschraubungen, 9. Aufthaulampen, 10. Rauchapparate, 11. Feuerwehr Handlaternen, 12. Signalpfeifen, 13.Signalhuppen festzustellen und den deshalbigen Nachweis an den betreffenden Herrn Oberbrandmeister bis zum 15. t. Mls. schriftlich einzusenden.
Die Herren Oberbrandmeister wollen dann nach gehöriger Prüfung der Sache eine tabellarische Uebersicht für den betreffenden Oberbrandmeistereibezirk auf stellen und mit den Bürgermeisterver- zeichnissen bis zum 23. k. Mts. an mich einreichen.
Die nöthigen Anhaltspunkte gewähren die Vorschriften der Kö-