kreis
für den
M »2.
Mittwoch den 11. September
SÄU8.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hersfelt.
Hersfeld, den 7. September 1878.
Den Herren Bürgermeistern des Kreises, welche die erforderlichen Spritzen definitiv bestellt haben, diene zur Nachricht, daß dieselben Seitens der Fabrikanten nach und nach werden geliefert werden. Die Tage, an welchen die Spritzen dann hier abgeholt werden können, werde ich den Herren Bürgermeistern einzeln mit- theilen Zwecks Bornahme der Probe, Jnstruirung des Brandmeisters und des Stellvertreters desselben ist es nöthig, daß dieselben mit den Schlauchführern und der zur Bedienung nöthigen Anzahl Pumpmannschaft hier auf dem Marktplatz genau zur angegeben werdenden Zeit erscheinen und die nöthige Anzahl aufgeschirrter Pferde und einen Mannschaftswagen mitbringen.
Gleichzeitig mache ich die Herren Bürgermeister der Gemeinden, in welchen sich noch alte Spritzen befinden, von welchen behauptet wird, daß sie dem Bedürfnisse genügen, darauf aufmerksam, daß diese Spritzen gelegentlich der Prüfung der neuen Spritzen auch einer Prüfung durch die Spritzenprüfungs-Commission hier unterzogen werden sollen und daß solche, vollständig ausgerüstet, durch den Brandmeister, eventuell dessen Stellvertreter und die nöthige Bedienungs- Mannschaft zu diesem Zwecke der gedachten Commission ebenwohl an einem näher bestimmt werdenden Tage auf dem hiesigen Marktplatz« vorzuführen sind. Den Tag, an welchem solches geschehen soll, werde ich den Herren Bürgermeistern mittheilen.
8976. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 6. September 1878.
Den Herren Bürgermeistern der Stadt- und Landgemeinden und Ortsverwallern des Kreises sende ich in diesen Tagen die nöthigen Formulare nebst einem Ablieferungsschein zum Zwecke der am 2.(3.) November in Gemäßheit des §. 11 des Reglements vom 11. Dezember 1875 (Amtsblatt S. 372) zur Ausführung des §. 60 des Viehseu- chengesetzeS vom 25. Juni 1875 (S. S. S. 306 ff.) zu bewirkenden Aufnahme des Pferde- unö Rindviehbestandes mit der Weisung zu, nach Aufstellung der Verzeichnisse nach den Borschristen des §. 11 des gedachten Reglementes weiter zu verfahren und mir solche dann bis zum I. Dezember d. I. zur Prüfung und Feststellung einzusenden.
ES ist für das Jahr 1879 die Erhebung einer einfachen Abgabe von
20 Pfg. für jedes Pferd und von
5 Pfg. für jedes Stück Rindvieh erforderlich und nach Feststellung der Verzeichnisse durch mich, die Erhebung von dem Gemeindegelderheber im Monat Januar k. I. bewirken zu lassen.
Die Ablieferung des Hauptbetrages hat bis zum 15. Februar k. J. an die ständische Schatzkasse in Casiel, nach Abzug von 2 Procent Erhebegebühren, mittels des Ablieferungsscheins, ohne Beifügung deS Spezialverzeichnisses des Viehbestandes unter der besonderen Bezeichnung „Viehseuchesache" mit dem Vermerk: „portopflichtige Dienstsache unfrankirt" zu geschehen.
8899. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 7. September 1878.
Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises benachrichtige ich hierdurch, daß die Rathskammer des Königlichen Stadtgerichts zu Breslau unter dem 7. August d. I. die Beschlagnahme des Flugblattes „Der jüdische Referendarius" Separat-Abdruck aus der „Schlesischen Volkszeitung Nr. 164 w egen der darin gegen ß. 185 St. G. B. verstoßenden Stellen beschlossen hat. 8913. Der Königliche Landrath Freiherr von Bro'ch.
Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie
des Kreises benachrichtige ich hierdurch, daß 1) der Verein „Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands" mit seinem Sitz in Hamburg und dessen sämmtliche Mitgliedschaften im Gebiet der Verordnung vom 11. März 1850, durch die Erkenntnisse des Stadtgerichts zu Berlin vom 27. Januar 1877, des Kammergerichts vom 17. September 1877 und des Obertribunals vom 28. Januar 1878; 2) der „Allgemeine deutsche Maurer- und Steinhauerbund" und dessen Mitgliedschaften durch das Erkenntniß des Königlichen Appellationsge- richtS zu Frankfurt a. O. vom 4. Juni 1878 für den Geltungsbereich des VereinsgesetzeS vom 11. März 1850 rechtskräftig geschlossen worden sind.
Hersfeld, am 7. September 1878.
8914. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.__
Hersfeld, am 7. September 1878.
Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises benachrichtige ich hierdurch, daß das Königliche KreiS- gericht zu Habelschwerdt durch Beschluß vom 25. Juli c. die vorläufige Beschlagnahme eines an die Wähler der Kreise Glatz-Habel- schwerdt gedruckten, die Wahl des Rittergutsbesitzers Ludwig auf Neuwaltersdorf empfehlenden Aufrufs wegen darin enthaltenen Vergehens wider §. 131 St. G. B. beschlossen hat.
8912. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
TageshMbenheiten.
Monsheim, 9. September. Bei Dürkheim an der Hardt fiel ein wolkenbruchartiger Gewitterregen. Die Straße am Bahnhof gleicht einem brausenden Schlammfluß. Mehrfach sind Mauern eingestürzt. Der Eisenbahndamm zwischen Dürkheim und Erpolds- Heim auf der Route nach Worms ist in einer Länge von circa fünfzehn Meter weggeschwemmt; Schienen und Schwellen hängen in der Luft, darunter befindet sich eine haushohe Kluft. Der Bahnzug war eben glücklich vorüber, als sich der Wolkenbruch auf den Bahnkörper entleerte. Die Passagiere mußten umsteigen. Die Herstellungs- arbeiten werden eifrigst betrieben.
Gast ein, 9. Sept. Das Befinden Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm ist ein gutes; Allerhöchstderselbe nahm heute das 15. Bad. — Nach dem gestrigen Diner in der Schweizerhütte, zu welchem nur das kaiserliche Gefolge zugezogen wurde, nahm der Kaiser sammt Gefolge den Thee beim Fürsten Bismarck. — Das Wetter ist warm und prachtvoll.
London, 6. September. Der Untergang des Salondampfers „Princeß Alice" scheint den bis jetzt darüber vorliegenden Berichten zufolge die gräßlichste und kolossalste Katastrophe zu sein, welche die Jammerchconik dieses Jahres zu verzeichnen hat. Der Verlust an »Menschenleben ist viel größer, als anfangs berichtet worden. Die Anzahl der Umgekommenen wird wahrscheinlich niemals genau festgestellt werden können, aber ungefährer Schätzung zufolge haben zwischen 600 und 650 Menschen ein Wellengrab gesunden Bis gestern Nachmittag gegen 4 Uhr waren erst ISO Lerchen geborgen. So viel man weiß, sind im Ganzen nur etwas über 100 Personen gerettet. Nach den Angaben der Beamten der Compagnie befanden sich ca. 800 Passagiere an Bord der ..Princeß Alice.» Ueber die Ursache des traurigen Zusammenstoßes schwebt bis fitzt noch ein tiefes Dunkel. Der Umstand, daß der Strom an der Unglücksstätte beinahe leer von Schiffen war, macht die Kollission um so unerklärlicher. Nur die gröbste Fahrlässigkeit oder ein höchst unglücklicher Irrthum seitens der beiden Fahrzeuge können die Katastrophe verschuldet haben. Es hieß Anfangs, der „Bywell Castle" sei nach geschehenem Unglück davon gedampft, ohne sich um das Schicksal des schwer geschädigten Vergnügungsbootes und dessen Passagier«