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für den

^ vs Sonnabend den 7. September 181H*

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet.

Amtliches.

Kreis Hersfelk.

Cassel, den 13. August 1878.

Aus Anlaß einer in einem Spezialfall von dem Herrn Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten ertheilten Verfügung, machen wir unter Bezugnahme auf den Inhalt der allgemeinen Vorschriften aus dem Jahr 1873 rc. Euer Hochwohlgeboren rc. darauf aufmerksam, daß, sobald die Nothwendigkeit eines Neubaus, Umbaus oder einer größeren Reparatur von Schuletablissements für die nächsten Jahre seststeht, auf Beschaffung eines Baufonds Bedacht genommen wer­den muß, wenn nicht die Kosten auS sonst bereiten Mitteln dispo­nibel gemacht werden können. Es sind zu dem Ende im Wege der Erhebung von Umlagen baute Beiträge von den Betheiligten einzu- ziehen und die so gesammelten Fonds bis zu ihrer demnächstigen Verwendung zinsbar anzulegen, wobei es keinen Unterschied macht ob etwa von den Gemeinden die auf sie entfallenden Baukosten im Wege der Anleihe aufgebracht werden sollen, denn auch in solchen Fällen wird bei alljährlicher Einziehung von Beiträgen zur Bildung eines Baufonds die Last der Gemeinden eine weniger drückende.

Euer Hochwohlgeboren rc. wollen künftig in allen Schulbau- sachen, sobald die Nothwendigkeit des BaueS von Ihnen bezw. den Interessenten anerkannt, ober von uns verfügt ist, entsprechende Anordnung treffen und jedesmal uns anzeigen, ob disponible Fonds zur Tilgung der Kosten vorhanden sind, oder ob die Einziehung von Umlagen zur Bildung eines Baufonds angeordnet ist.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. Mittler.

An sämmtliche Herrn Landräthe rc.

* Hersfeld,*den 6. September 1878.

Dient den Herren Bürgermeistern und Ortsverwaltern des Kreises unter Hinweisung auf meine Verfügung vom 29. April d.J. Nr. 4401, durch welche ich in den Nrn. 35, 36 und 37 des Kreis- blattes die Vorschriften für die Gebäude der Volksschule mitgetheilt habe zur Kenntnißnahme und Nachachtung in vorkommenden Fällen. 8400. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

-----' " Cassel, den 7. August 1878.

Gemäß einer Verfügung des Herrn Ober-Präsidenten von, 1. ö. Mls. machen wir Euer Hochwohlgeboren auf den in Nr. 26 des Reichsgesetzblattes pro 1878 abgedruckten Allerhöchsten Erlaß vom 11 ZM cr. betreffend Abänderungen und Ergänzungen der In­struktion vom 2. September 1875 zur Ausführung des Gesetzes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden hierdurch besonders aufmerksam.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, v. Motz, i. V.

An die sämmtlichen Königlichen Landräthe des Regierungsbezirks rc.

* *

Hersfeld, den 6. September 1878.

Wird den Herren Bürgermeistern und Ortsverwaltern des Kreises zur Kennlnißnahme und Nachachtung mitgetheilt.

8165. Der Königliche Landratb Freiherr von Broich.

; Hersfeld, den 7. September 1878.

Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises, welche meine Verfügung vom 5. v. M. ad Nr. 7829, betreffend die Anschaffung eines neuen Hebammenlehrbuches, noch nicht erledigt haben, werden hieran mit Frist bis zum 15. d. Mts. erinnert.

8917. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Nach dem Reichsgesetze vom 26. Juni d.J. (Reichs-Gesetz-Blatt

S. 129) sind über den Tabackban, die Tabackfabrikation und den Handel mit Tabacken und Tabackfabrikaten im deutschen Reiche Erhebungen zu verunstalten.

Die einen Theil derselben bildenden allgemeinen statistischen Erhebungen in Bezug auf die Tabackfabrikation und den Handel mit Taback und Tabackfabrikaten nach den, den Zählern mitgetheilt werdenden Bestimmungen der Taback - EnquLtecommission vom 10. August d. I. vorgenommen werden und ist das ganze Erhebungs- geschäft so zu beschleunigen, daß das gesammte Material spätestens am 26. September d. I. im Besitze des Königlichen statistischen Bureaus in Berlin sich befindet.

Indem ich dies zur Kenntniß der Herren Bürgermeister und Ortsverwalter bringe, ernenne id) sämmtliche Herren Bürgermeister und in deren Verhinderung die Herren Vicebürgermeister der Stadt- und Landgemeinden des Kreises zu Zählern, mit Ausnahme der zu Roßbach, Eitra, Kemmerode, Reimboloshausen, Bengendorf/Hillarts- hausen, Unterneurode, Lampertsfeld, Röhrigshof und Schenksolz.

Die eben genannten Gemeinden und die nachfolgend genannten Gutsbezirke werden in Beziehung auf diese Zählung zugetheilt:

a) die Gemeinde Eitra oet Gemeinde Sieglos,

b) die Gutsbezirke 1) fiscalische Domaine Biengartes, 2) fisca- lische Oberförsterei Hersfeld und 3) Hof Meisebach der Stadt Hersfeld,

c) der Gutsbezirk Hof Hählgans der Gemeinde Gittersdorf,

d) der Gutsbezirk fiscalische Oberförsterei Meckbach der Gemeinde Meckbach,

e) die Gutsbezirke Hof Oberrode und fiscalische Domaine Wil­helmshof der Gemeinde Petersberg,

f) der Gutsbezirk fiscalische Oberförsterei Wippershain der Ge­meinde Wippershain,

g) der Gutsbezirk fiscalische Oberförstereitheil Neuenstein der Ge­meinde Aua,

h) die Gemeinde Roßbach der Gemeinde Kerspenhausen,

i) die Gemeinde Kemmerode und Neimboldshausen der Gemeinde Allendorf,

k) der Gutsbezirk ftscalischer Obersörstereitheil Burghaun der Gemeinde Oberstoppel,

I) der Gutsbezirk Hof Engelbach der Gemeinde SolmS,

m) Der Gutsbezirk fiscalische Oberförsterei Niederaula der Ge­meinde Nisderaula,

n) der Gutsbezirk fiscalische Oberförstsrei Friedewald der Ge­meinde Friedewald,

o) der Gutsbezirk fiscalische Obersörsterei Heimboldshausen und die Gemeinde Röhrigshof der Gemeinde Heimboldshausen,

p) der Gutsbezirk fiscalische Oberförsterei Heringen oec Gemeinde Heringen,

q) Die Gemeinde Lampertsfeld der Gemeinde Schenklengsfeld,

r) Die Gemeinde Schenksolz der Gemeinde Malkomes,

s) Die Gemeinde Bengendors der Gemeinde Wölfershausen und

t) Die Gemeinde Hrllartshausen und Uuterneurove der Gemeinde Malkomes.

Zugleich theile ich den hiernach ernannten Zählern mit, daß dieselben die betreffenden Obliegenheiten als Dienstgeschäfte wahrzuneh. nien haben und daß ich denselben gleichzeitig daS entsprechend« Mate- rial, nehmlich

a) i Exemplar der Bestimmungen der EnguLte-Commission vom

10. August 1878,

b) 1 Exemplar der Control-Register, Muster IV.

ci 1 Exemplar der Nachweisung Der Zahl der Makler, Agenten u. s. w. Muster V,

und wo mir solches erforderlich erscheint, auch Die Fragebogen nach