KreisMblaü
für den
Kreis H e r s f e l d.
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Sonnabend den 3. August
1878.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Ssnnabenvs. Preis desselben bei der Expedition l Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet
Amtliches.
Zu der von dem Vorstände des allgemeinen Erziehungs-Vereins Hierselbst zum Besten des Volkskindergartens dahier beabsichtigten Verloosung von Oelgemälven und sonstigen Kunstwerken ist von dem Herr Ober-Präsidenten die Genehmigung für den Regierungsbezirk Casiel — jedoch mit Ausschluß der Kreise Rinteln und Schmalkal- den — ertheilt worden.
Cassel, den 19. Juli 1878.
Königliche Regierung, Abth. des Innern^
Die Kaiserliche Normal-Etchungs-Commission zu Berlin hat durch Bekanntmachung vom 15. Februar 1878 die §§. 89 und 91 der Eichordnung vom 16. Juli 1869 (Beilage zu Nr. 32 des Bundesgesetzblattes) aufgehoben und bestimmt, daß gegenüber den bei den Eichungsbehörden zum Zwecke der Umstempelung zur Vorlage noch gelangenden mit früheren Landes-Eichungsstempeln versehenen Gewichten in Betreff der Bezeichnung derselben, sowk^der Beschaffenheit der Justiröffnungen bis auf Weiteres in dem Umfange Nachsicht geübt werden soll, wie dies in der die Z'uläffigkeit der Umstempelung der bisherigen Landesgewichte betreffenden Bestimmung der Bekanntmachung vom 28. Juni 1873 (Nr. 27 des Centralblattes für das deutsche Reich) nachgelassen ist.
Wir bringen dies unter Hinweisung auf §. 369 des Strafgesetzbuches, wonach Gewerbetreibende, bei denen zum Gebrauche in ihrem Gewerbe geeignete, mit dem gesetzlichen Eichungsstempel nicht versehene oder unrichtige Maße, Gewichte oder Waagen vorgefunden werden, in eine Geldstrafe bis zu Einhundert Mark verfallen, mit der Aufforderung an das gewerbtreibende Publikum zur Veröffentlichung, daß es sich zur Vermeidung strafrechtlicher Verfolgung empfiehlt, die zur Umstempelung etwa noch geeigneten Gegenstände den Eichungsbehörden alsbald vorzulegen, im Uebrigen aber die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um nicht schon in Folge der Fortdauer des Besitzes vorschriftswidriger Gegenstände solcher Art straffällig zu werden.
Casiel, den 3. Mai 1878.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 2. August 1878.
Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 22. v. Mts Nr. 7218 in Nr. 59 des Kreisblattes bringe ich zwecks weiterer Veran- lasiung zur Kenntniß der betreffenden Herren Bürgermeister, daß die Einquartirung des 2. Bataillons 1. Hessischen Infanterie-Regiments Nr. 81 für den 16. September d. J. (welcher Tag in Folge der Verschiebung des Manövers an Stelle des 5. tritt) wie folgt abgeändert worden ist:
Stab und 1 Compagnie, Kirchheim, 8 Offiziere, 147 Mann 4 Pferde,
1 Compagnie, Hattenbach, 4 Offiziere, 136 Mann, 1 Pferd,
1 Compagnie
1 Kleba, 2 Offiziere, 68 Mann, 1 Pferd,
; Heddersdorf, 2 Offiziere, 68 Mann,
1 Compagnie
4 Goßmannsrode, 2 Offiziere, 68 Mann 1 Pferd,
| Reckerode, 2 Offiziere, 68 Mann
7717. Der Königliche Landrath Freiherr von Brorch.
‘ ~ Hersfeld, den 31. Juli 1878.
Den Herren Bürgermeistern der in Betracht stehenden Orte theile ich, unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 22. d. Mts. Nr. 7218 in Nr. 59 des Kreisblattes mit, daß nach der neuen Zeit- eintheilung für die diesjährigen Herbstübungen die für den 5. und
resp. 6. September d. J. angesetzten Quartiere für den 16. und resp. 17. September d. I. gelten.
7611. _____Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 3. August 1878.
Nach der in Gemaßheit der §§. 26 und 27 des Reglements vom 28. Mai 1870 zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 heute vorgenommenen Durchsicht der Protokolle über die am 30. v. Mts. im VI, Wahlkreis des Regierungsbezirks Cassel stattgehabten Wahl eines Abgeordneten für den Reichstag und Feststellung der Resultate derselben sind in diesem Wahlkreise 10,276 gültige Stimmen abgegeben worden.
Von diesen sinn
1) auf den Gutsbesitzer Braun in Oberrode 4476
2) auf den Rechtsanwalt Gleim in Rotenburg 2933
3) auf den Oberamtsrichter Rübsam in Fulda 2658
4) auf Eugen Richter, Aflesior a. D. in Berlin 194
5) Pfarrer Mülzer zu Langenschwarz 5
6) Minister a. D. Scheffer zu Hof Engelbach 2
7) Dr. Perrot zu Dresden 2
8) Jean Mö ller zu Hersfeld 2
9) Schäfer Rabe zu Oberrode 2
10) Gutsbesitzer H e rlein zu Margarethenhaun 1
11) Gutsbesitzer Braun von Owerrode 1
12) Johannes Sieling zu Malkomes 1
13) Gutsbesitzer Braun von Oberotha 1
14) Gutsbesitzer Braun von Orben-Roth 1
gefallen.
Da sich hiernach eine absolute Stimmenmehrheit nicht heraus- gestellt hat, so veranlasse ich hiermit, gemäß der Vorschrift des §. 12 des obengedachten Gesetzes resp, der §§. 28, 29 und 30 des Reglements dazu, eine engere Wahl zwischen den beiden Candidaten Gutsbesitzer Braun zu Oberrode und Rechtsanwalt Gleim zu Rotenburg, wobei ich ausdrücklich darauf Hinweise, daß alle auf andere Candidaten fallende Stimmen ungültig sind.
Termin zur Vornahme dieser engeren Wahl setze ich hiermit auf Freitag den 16. ). Mts.
an.
Die Wahlhandlung beginnt um 10 Uhr Vormittags und wird um 6 Uhr Nachmittags geschloffen.
Die Wahlbezirke, die Wahllokale und die Wahlvorsteher bleiben unverändert, soweit nicht eine Ersetzung der letzteren oder eine Verlegung der Wahllokale nach dem Ermessen der zur Bestimmung hierüber berufenen Behörden geboten erscheint.
Bei der engeren Wahl sind dieselben Wählerlisten anzuwenden, wie bei der ersten Wahlhandlung. Dieselben werden daher von den Wahlacten getrennt und den Herren Wahlvorstehern alsbald zugesandt werden. Eine wiederholte Auslegung und Berichtigung derselben findet nicht Statt.
Die Wahlprotokolle mit sämmtlichen zugehörigen Schriftstücken sind von den Wahlvorstehern ungesäumt, jedenfalls aber so zeitig an mich einzureichen, daß sie spätestens im Laufe des dritten Tages nach dem Wahltecnune in meine Hände gelangen.
Der Wahlcommrffar
für den VI. Wahlkreis rm Regierungsbezirk Cassel Freiherr von Brorch, Königlicher Landrath.
Hersfeld, den 3. Auguit 1878.
Nachdem von dem Wahlcommissar für den VI. Wahlbezirk un Regierungsbezirk Cassel, nach dessen Bekanntmachung vom heutigen Tage (f. oben) zur Wahl eines Abgeordneten für den Reichstag eine engere Wahl zwischen den beiden Candidaten Gutsbesitzer Braun zu Oberrode und Rechtsanwalt Gleim zu Rotenburg veranlaßt und