für den
^ 60« Sonnabend den 27. Juli 1878.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Ssnnabends. Preis deffelben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hersselk.
Berlin, den 11. Juli 1878.
Es ist ernste Pflicht der Königlichen Eisenbahn-Behörden, in Verbindung mit den Polizei-Verwaltungen nicht nur die Entfernung der Elemente, welche den Bestrebungen der Socialdemokratie zuneigen, oder gar förderlich sind, aus dem Beamten- und Arbeiter-Personal der Eisenbahnen herbeizuführen, sondern auch dahin zu wirken, daß dergleichen Elemente von jetzt ab nicht unter die Beamten der Eisenbahnen neu ausgenommen werden.
Um letzteren Zweck möglichst zu erreichen sind wir von dem Herrn Handels -Minister beauftragt, bei Anträgen auf Vereidigung von Bahnpolizei-Beamten der Privatbahnen die nach §. 68 des Bahn- polizei-Reglements unsererseits zu übende Lontrole auch darauf zu erstrecken, ob die zur Ausübung der Bahnpolizei berufenen Personen sich etwa durch Betheiligung an socialdemokratischen Agitationen für die ihnen zu übertragenden amtlichen Funktionen als ungeeignet erweisen.
Diese Controls ist unsererseits aber nur dann ausführbar, wenn in den, von den Bahnverwaltungen den Vereidigungsanträgen beizu- fügenden polizeilichen Führungs-Attesten der zur Vereidigung vorzu- schlagenden Personen Seitens der die Atteste ausstellenden Behörven auch stets speciell mit hervorgehoben wird, daß der Betreffende, soviel bekannt, den Bestrebungen und Agitationen der socialdemokratischen Partei fern gestanden hat.
Die Königliche Regierung ersuchen wir daher ergebenst, die sämmtlichen Behörden des dortigen Verwallungsbereichs, welche zur Ausstellung von Führungs-Attesten berechtet resp, verpflichtet sind, rechtb ald gefälligst dahin instruiren lassen zu wollen, daß für Personen, welche Führungs-Atteste behufs Anstellung bei einer Eisenbahn nachsuchen, diese Atteste im vorstehenden Sinne ausgestellt werden.
Eine Abschrift der desfalls erlassenen Verfügung erbitten wir uns ergebenst.
Königliches Eisenbahn-Commissariat. gez. Schmitt. An die Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel.
Caffel, am 17. Juli 1878.
Abschrift zur Kenntvißnahme und Beachtung sowie unter der Veranlaffung mitzutheilen, die Beamten, welche zur Ausstellung von Führungs-Attesten berechtigt bezw. verpflichtet sind, nach Maßgabe des vorstehenden Communicats alsbald in geeigneter Weise zu instruiren.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Althaus i. V.
An die Königlichen Landräthe rc.^ A. L 7919.
* Hersfeld, den 24. Juli 1878.
Wird den Ortspolizeiverwaltungen des Kreises zur Kenntniß- nahme und Nachachtung mitgetheilt.
7267. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 27. Juli 1878.
Diejenigen Herren Bürgermeister und Ortsverwalter, welche den durch meine Verfügung vom 9. Juli d. I. Nr. 6761 in Nr. 55 des Kreisblattes bis zum 25. d. Mts. gefordert gewesenen Bericht wegen der Anschaffung von Feuerspritzen noch nicht erstattet haben, werden aufgefordert, solches noch umgehend zu thun, bemerkt wird, daß die Erdorgung der Darlehen aus der Landeskreditkasse besonders und zwar nach meiner Verfügung vom 11. Januar d.J. Nr. 433 in Nr. 4 des 1878t Kreisblattes behandelt und jeden
falls die Höhe der erborgt werdenden Darlehen angegeben werden muß.
7461. ______ Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Nach den mir vorliegenden Verzeichnissen sind noch 70 Bürgermeistereien und Ortsverwaltungen rc. des Kreises mit der Anfuhr des diesjährigen Landwegebau-Materials ganz oder theilweise im Rückstände.
Ich erwarte, daß diese Rückstände alsbald beseitigt werden und sehe bis zum 15. August d. I. einem Berichte darüber entgegen, daß das qu. Landwegebau-Material vollständig und ordnungsmäßig angefahren ist.
Hersfeld, am 25. Juli 1878.
7162. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 25. Juli 1878.
Der Ackermann Johann Adam Schimmelpfeng 2r zu Heringen hat für sich und seine Familie um Entlassung aus dem Untertha- nenverdande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
_____Der Königliche Landrath Freiherr v on Broich.
Der Schreiner Dietrich Schön zu Philippsthal ist als Gebäuve- Taxator behufs Versicherung in der General-Brandkasse-eidlich verpflichtet worden.
Hersfeld, am 23. Juli 1878.
7243._____ Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 26. Juli 1878.
Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Kreisgerichts zu Neuwied vom 26. v. M. ist auf Vernichtung sämmtlicher Exemplare der Druckschriften: „Legende vom Kanonennante Ir Band und Ju tyrannos II Bauer Kruse und seine Schicksale, die große Schlägerei", wegen der darin enthaltenen Beleidigungen Sr. Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm, Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Augusta, Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Frau Kronprinzessin Victoria und Sr. Durchlaucht des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck erkannt worden, was hierdurch veröffentlicht wird. —
7294. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 27. JuL 1878.
Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises benachrichtige ich hierdurch, daß die Rathskammer des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin die Beschlagnahme des daselbst als Beiblatt zu der Nr. 151 der Berliner „Freien Presse" vom 2. v. Mts und außerdem als Flugblatt verbreiteten Aufrufs des socialdemokratischen Central-Wahl-Comit^s Berlins: „An die Reichstagswähler Berlins" auf Grund der §§. 131, 185, 186, 197 und 41 des Strafgesetzbuchs beschlossen hat.
7473. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 27. Juli 1878.
Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises benachrichtige ich hierdurch, daß durch Erkenntniß der Strafkammer des Königlichen Kreisgerichts zu Flensburg vom 17. Juni d. J. die Vernichtung des in Gastwirthschaften rn Hadersleben mit Beschlag belegten Exemplars Nr. 20 des Kopenhagener Witzblattes „Folkets Nissen" welches ein Bild enthält, dessen Unterschrift in deutscher Sprache lautet:
„Leander Alexander: Laß ihn los, sage ich, er soll sterben!" „Oldfux Bismark: Ach gnädiger Herr, schonen Sie ihn, er hat „ebenso, wie Wilhelm, mit eigener Hand 50 Tractate unterschrie-
»ben und keinen einzigen davon gehalten!"
wegen der in der angeführten Stelle enthaltenen Beleidigung Sr. Majestät des Kaisers ausgesprochen worden ist.
7474. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.