KmsWblatt
für den
Mittwoch den 17. Juli
1878.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet.
Da voraussichtlich in dem Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs wesentliche Veränderungen in der nächsten Zeit nicht zu erwarten sind, so werden tägliche Bulletins nicht mehr ausgegeben werden. Berlin, den 13. Juli 1878.
Die Absichten und Wünsche der Regierung angesichts der Wahlen
sind jüngst in der „Provinzial-Korrespondenz" dargelegt worden.
Die hauptsächlichen Sätze dieser Kundgebung lauten wie folgt:
Die Regierung des Kaisers erwartet von dem neuen Reichstage die gesetzlichen Vollmachten, um die Gefahren, welche für Staat und Gesellschaft von dem Treiben der Sozialvemokratie drohen, erfolgreich abwenden zu können. Die Quelle dieser Gefahren erblickt die Regierung vor Allem in dem Mißbrauch, welchen die Sozialde- mokratie mit der Freiheit der Presse und dem Vereinsrecht treibt: um diesem Mißbrauch Schranken zu setzen, verlangte die Regierung vom früheren Reichstage die Ermächtigung zum Verbot sozialdemo- kratischer Druckschriften, Vereine und Versammlungen.
Nachdem durch die neuesten traurigen Erfahrungen, namentlich durch die wiederholte Gefährdung des Lebens Sr. Majestät des Kaisers, die Ueberzeugung von der Verderblichkeit des sozialdemokratischen Treibens eine neue Bestätigung gefunden hat, hält die Regierung es um so dringender geboten, besondere Vollmachten gegenüber der sozialdemokratischen Presse und den sozialdemokratischen Vereinen und Versammlungen in Anspruch zu nehmen.
Die zu ergreifenden Maßregeln sollen dazu dienen, zunächst den Boden wieder frei zu machen für eine positiv heilende Wirksamkeit aller dazu berufenen staatlichen, kirchlichen und bürgerlichen Kreise.
Die energische Bekämpfung der verwirrenden Agitation ist zugleich eine Vorbedingung für die Wiederbelebung des öffentlichen Vertrauens und für einen neuen Aufschwung des gewerblichen und wirthschaftlichen Lebens der Nation.
Im engsten Zusammenhänge mit dem Kampf gegen die sozialistischen Verirrungen und gegen die angestrebte Lockerung aller sittlichen Bande in den gewerblichen Kreisen werden die Bestrebungen, auf Verbesserung der Gewerbeordnung unter Festhaltung ihrer Grundlagen und unter Berücksichtigung der hervorgetretenen praktischen Bedürfnisse, in dem bisherigen Geiste fortzuführen sein.
Seit langer Zeit ist das Streben der Regierungen ferner auf eine wirthschaftliche Reform gerichtet.
Der bestimmende Grund und Zweck dieser Reform im Sinne der Regierung ist vor Allem die feste dauernde Begründung einer selbstständigen und ersprießlichen Finanzpolitik des Reiches, unter wesentlicher Erleichterung der Einzelstaaten und behufs möglichster Schonung der Steuerkraft des Volkes.
Durch Vermehrung der eigenen Einnahmen des Reiches aus den ihm zur Verfügung stehenden Verbrauchssteuern soll es den Einzelstaaten ermöglicht werden, drückende Steuern zu beseitigen oder zu ermäßigen oder wenn sie dies für angezeigt halten, einzelne, dazu geeignete Steuern den Provinzen, Kreisen und Gemeinden ganz oder theilweise zu überlassen.
Für Preußen würde als Folge der Vermehrung der ReichS- einnahmen Schritt vor Schritt eine durchgreifende Reform der Klassen- und Einkommensteuer behufs vollständiger Befreiung oder wesentlicher Erleichterung der unteren Stufen — die Verwendung eines namhaften Theiles der Grund- und Gebäudesteuer für die kommunalen Verbände behufs Erleichterung der Kommunalsteuern, und weiter eine Reform der Gewerbesteuer behufs Erleichterung der Handwerker und kleineren Handeltreibenden in Aussicht zu nehmen sein. Außerdem würde die Möglichkeit gewonnen werden, die Förderung neuer produktiver Anlagen im Interesse der verschiedenen Landestheile, sowie die bevorstehenden weiteren Reformen, namentlich auf dem Gebiete des Unterrichtswesens, für welche sonst die Steuerkraft der Kommunen aufs Neue erheblich in Anspruch genommen werden müßten, ohne solche neue Belastung durchzuführen.
Das sind die wesentlichsten Gesichtspunkte bei der in Angriff genommenen Finanzreform: dieselben sind unzweifelhaft von einer ernsteren Fürsorge für das Wohl des Volkes eingegeben als die Parteikundgebungen, welche das Volk angeblich vor höherer Besteuerung schützen wollen. Nur auf dem von den Regierungen eingeschlagenen Wege ist es möglich, das Volk von bisherigen drückenden Lasten zu befreien und vor der sonst unvermeidlichen anderweitigen Steigerung der staatlichen und kommunalen Lasten zu bewahren.
Die Sorge der Regierung ist in jeder Beziehung auf die Förderung der wirthschaftlichen Wohlfahrt des Volkes gerichtet: auch in der Handelspolitik sollen bei der weiteren Entwickelung, unter Fest Haltung der seit Gründung des Zollvereins stetig beachteten grundsätzlichen Gesichtspunkte, in jeder Beziehung die thatsächlichen Interessen' und Bedürfnisse des gesammten nationalen Verkehrs der Produktion wie der Konsumtion, sorglich gewahrt werden.
Eine energische Entwickelung des Verkehrswesens der Eisenbahnen, Kanäle u- s. w. und die sorgliche Berücksichtigung der volkswirthschaftlichen Interessen innerhalb der Eisenbahnpolitik werden einen mächtigen Hebel abgeben, die vaterländische Produc- tionsfähigkeit zu steigern.
Die Regierungen können aber in allen diesen Beziehungen ihre Absichten für die Wohlfahrt und das Gedeihen des Volkes nur durchführen, wenn sie der willigen uno entschlossenen Unterstützung einer festen Mehrheit im Reichstage gewiß sind. Möge das deutsche Volk bei den bevorstehenden Wahlen dazu helfen, daß die künftige Mehrheit aus Männern bestehe, denen vas aufrichtige und erfolgreiche Zusammenwirken mit den Regierungen nicht blos unter den augenblicklichen außerordentlichen Umständen, sondern auch bei deir weiteren Arbeiten für eine gesunde politische und wirthschaftliche Entwickelung im Reiche ernst am Herzen liegt.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Cassel, den 4. Juli 1878.
Es ist kürzlich vorgekommen, daß ein Fleischer, dem ein ganzes
Schwein wegen der von dem Fleischbeschauer behaupteten Anwesenheit von Trichinen durch die Polizei konfiscirt worden war, von dem Gerichte mit seiner Entschädigungsklage gegen den Vorbesitzer abgewiesen wurde, weil der letztere andere Sachverständige stellte, welche keine Trichinen in dem Fletsche des Schweins hatten finden können