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KreisMblatt

für den

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Sonnabend den 29. Juni

L8A8.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Abonnements-Einladung.

JSST Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf dasKreisblatt". Wir bitten dasselbe rechtzeitig.erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustellung eintritt. Der vierteljährige Abonnementspreis beträgt 1 Mark excl. Postaufschlag, sowohl bei allen kaiserlichen Postanstalten als auch bei der Expedition

^niv^n^p stnden durch dasKreisblatt nicht nur in hiesiger ^ll^Stadt und hiesigem Kreise, sondern auch in den benachbarten Kreisen weite Verbreitung und sichern Erfolg und kostet die drei gespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

Die Expedition.

Das günstige Befinden Seiner Majestät des Kaisers und Königs dauert an. Die Wunden sind bis auf zwei sämmt­lich geheilt.

Berlin, den 28. Juni 1878, 10 Uhr Vormittags.

vr. von Lauer, vr. v on Langenbeck. vr. Wilms.

Amtliches.

Die Quartale des Rechnungsjahres werden seit der Verlegung desselben auf die Zeit vom 1. April bis 31. März in der Reichsverwaltung nach dem Etatsjahre, in der Preußischen Verwaltung dagegen in Gemäßheit des Cirkular- Erlasses vom 12. November v. I. (Amtsblatt de 1877 Seite 394 ) nach den Monaten bezeichnet. Aus diesem ungleichmäßigen Verfahren haben sich in dem zwischen beiden Verwaltungen bestehenden Abweichungsverkehr Unzuträglichkeiten ergeben. Zu deren Beseiigung wird hiermit unter Aufhebung jenes Cirkular- Erlasses bestimmt, daß auch in der Preußischen Verwaltung künftig die Rech­nungsquartale nach dem Etatsjahre zu bezeichnen sind, also z. B. das die Monate April, Mai und Juni umfassende Quartal 1stes Quartal des Etati- Jahres 1878|79. Berlin den 22. Mai 1878.

Der Finanz-Minister Hobrecht.

Wird veröffentlicht.

Cassel den 20. Juni 1878.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

In neuerer Zeit sind, namentlich in hiesiger Stadt, falche Zwanzigpfennig- stücke aus neusilberartiger Legirung und ohne erstattungsfähigen Werth in größerer Zahl zum Vorschein gekommen. Dieselben kenntzeichnen sich in der Regel durch eine mehr gelbliche Farbe des Metalls, unvollkommenes Gepräge, abweichenden Klang und zu geringes Gewicht.

Zur Warnung des Publikums wird dies hierdurch zur öffentlichen Kennt­niß gebracht.

Caffel am 17. Juni 1878.

Königliche Regierung. I. V. Mittler.

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, den 27. Juni 1878.

Die Bestimmungen im §. 6 des im Kreisblatt Nr. 44 für 1878 enthaltenen Reglements zur Ausführung der Vorschriften der Polizei­verordnung vom 25. Mai 1876 (conf. auch die Polizeiverordnung vom 25.Mai 1878), wonach das Ausschneiden der Fleisch­stückchen in der Regel durch den Sachverständigen selbst oder in dessen Gegenwart vorzunehmen ist, des §. 7d. g.Regl, wonach die Gewerbetreibenden an solchen Orten, in denen mehrereSachverständige bestellt sind, lediglich bei denjenigen Sachverständigen die Unter­suchung vornehmen zu lassen haben, dem sie in dieser Beziehung von der Ortspolizeibehörde zugewiesen sind, und des §. 8 des geb. Regl., wonach der, welcher ein Schwein zu schlachten beabsichtigt, hiervon dem für ihn bestellten Sachverständigen thunlichst am Tage vorher, unter Angabe der Zeit des Schlachten-, An­zeige zu machen hat, damit derselbe in den Stand ge­

setzt wird, die Untersuchung ohne nachtheilige Verzö­gerung eintreten zu lassen, werden nicht überall genau beach­tet. Die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter haben solche daher nicht nur nochmals zur Kenntniß des Publikums und insbesondere der Schlächter und Fleischbeschauer zu bringen, sondern auch das Polizeiunterpersonal danach zu instruiren, deren Befolgung Selbst genau zu überwachen und wegen Bestrafung etwaiger Zuwiderhand­lungen Nach den §§. 6 resp. 1 der oben gedachten beiden Polizei­verordnungen das Nöthige zu besorgen.

Zuwiderhandlungen Seitens der bestellten Fleischbeschauer sind mir sofort berichtlich anzuzeigen, damit ich in den Stand gesetzt werde, gegen dieselben das Strafverfahren resp, das Verfahren wegen Ent­ziehung der Conzession nach §. 53 resp 147* der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (B. G. Bl. S. 245) resp, nach dem Abschnitt E der Anweisung zur Ausführung derselben vom 4. September 1869 (Amtsblatt 1869 S. 293 ff.) einzuleiten. Die Königliche Gendarmerie hat das Ihrerseits Nöthige zu thun.

6352.___________Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 25. Juni 1878.

Wie in dem vergangenen Jahre, so beräume ich auch in diesem eine Versammlung sämmtlicher Herren Bürgermeister und.Ortsverwalter des hiesigen Kreises und zwar auf Freitag den 19» Juli d»J, erste r Tag des diesjäh­rigen Oberer'satz-Geschäfts Nachmittags 2 Uhr im Saale der GesellschaftVerein" hier zum Zwecke der Besprechung solcher Gegenstände, welche das Gebiet der Gemeinde- und Polizei- verwaltung resp, die deshalb bestehenden gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen berühren, hiermit an.

Die Herren Bürgermeister, welche verhindert sein sollten, dieser Versammlung beizuwohnen, haben für diesen Fall unbedingt sich durch den Vicebürgermeister vertreten zu lassen.

Außerdem werden alle Mitglieder der Gemeindebehörden und überhaupt alle Männer, welche Sinn für öffentliche Angelegenheiten resp, öffentliche Ordnung haben, zu dieser Versammlung freundlichst eingeladen.

Diejenigen Gegenstände, worüber Vorträge gehalten werden resp, über welche eine Debatte herbeigeführt werden soll, ersuche ich mir zeitig vorher schriftlich einzureichen oder doch wenigstens anzu- melden, damit eine ordnungsmäßige Verhandlung in wohldurchdachter Werfe geführt und somit der von mir hierbei verfolgte Zweck, durch gegenseitigen Gedankenaustausch den anvertrauten öffentlichen Interes­sen förderliche Belehrungen herbeizuführen und dadurch gemeinnützige Fortschritte auf dem hervorgehobenen Gebiete zu machen, um so eher erreicht werden kann.

6258. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Die Herren Bürgermeister des Kreises, besonders die zu Hersfeld, Niederaula, Friedewald, Schenklengsfeld, Philippsthal und Heringen werden, unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 29. Mai d. I. Nr. 5006 in Nr. 44 des Kreisblattes hierdurch angewiesen, von Zuziehung des Eichmeisters für Gewichte und Waagen, Georg Nössing zu Hersfeld zu den bezüglichen polizeilichen Revisionen bis auf weitere Verfügung Abstand zu nehmen, ohne daß dadurch an meiner gedachten Verfügung etwas geändert wird.

Hersfeld, den 27. Juni 1878.

6331. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 27. Juni 1878.

Unter Bezugnahme auf meine Verfügungen vom 29. Mai und 23. Juni v. I. in den Nr. 43 und 50 des 1877r Kreisblattes werde ich in der am 19. k. Mts. hier Statt findenden Bürgermeister-Ver­sammlung sämmtliche Herren Bürgermeister darüber befragen, ob das Straßenreinigungs - Regulativ in 3 Exemplaren angeschafft und