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Kreis Mblatt

für den

J^ 51. Mittwoch den 26. Juni 1878.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis befleißen bei der Expedition 1 Mark pro Quarta l bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

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SX* Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf dasKreisblatt". Wir bitten dasselbe rechtzeitig.erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustellung eintritt. Der vierteljährige Abonnementspreis beträgt 1 Mark excl. Postaufschlag, sowohl bei allen kaiserlichen Postanstalten als auch bei der Expedition.

UtisPHlfp ^"de" durch dasKreisblatt nicht nur in hiesiger Stadt und hiesigem Kreise, sondern auch in den benachbarten Kreisen weite Verbreitung und sichern Erfolg und kostet die dreigespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

____ Die Expedition.

In dem günstigen Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs ist keine Veränderung eingetreten. Auch die An­schwellung des rechten Armes zeigt seit gestern eine wahrnehmbare Abnahme.

Berlin, den 24. Juni 1878, 10 Uhr.

Bei allmählig zunehmenden Kräften ist auch das Verhalten Der noch nicht geheilten Wunden bei Sr. Majestät dem Kaiser und Könige ein durchaus befriedigendes.

Berlin, den 25. Juni 1878, 10 Uhr Vormittags.

Dr. von Lauer. Dr. von Langendeck. Dr. Wilms

Amtliches.

Kreis Hersfeld.

Berlin, den 19. Juni 1878.

In Zürich ist kürzlich einedie Wiedergeburt des Deutschen Reichs", ein Nachtrag zur.Schriftder Europäische Krieg rc " betitelte Brochüre des bekannten Baron von Linden erschienen, welche vielfache Majestätsbeleidigungen, insbesondere auf Seite 9, 20, 21, 28, 33, 71, 72, 74 und 75 enthält.

Die Königliche Regierung beauftrage ich, die Polizeibehörden Ihres Bezirks zur ungesäumten Beschlagnahme der gedachten Brochüre für den Fall, daß dieselbe an dem betreffenden Orte zur Verbreitung kommen sollte, anzuweisen und mir von dem demnächstigen weiteren Verlaufe der Angelegenheit Anzeige zu machen.

Die dortige Königliche Polizei - Direction ist von mir bereits birect mit entsprechender Weisung versehen worden.

Der Minister des Innern, gez. Gf. Eulen bürg.

An die Königliche Regierung zu Casfel. C ß 2429.

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Casfel, den 22. Juni 1878.

Abschrift zur Kenntnißnahme und entsprechenden weiteren Verfügung. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Kühne.

An sämmtliche Königliche Landräthe rc. A. I. 6899.

* Hersfeld, den 26. Juni 1878.

Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendar­merie zur Kenntnißnahme und Nachachtung mitgetheilt.

6289. .Der Königliche Landrath Freiherr von Brorch.

Casfel, am 14. Juni 1878.

Wir bringen hiermit zu Ew. Hochwohlgeboren Kenntniß, daß der Bundesrath in der Sitzung vom 3. d. Mts. §. 283 der Pro­tokolle beschlossen hat, daß die Bestimmung des Absatzes 3 im §. 20 der revidirten Jnstruction zu dem Gesetze vom 7. April 1869, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, nicht entgegenstehe, Steuer­beamten (einschließlich der Aufseher) Behufs Ausübung ihrer Berufs­geschäfte die Ermächtigung zum Eintritt in ein wegen ausgebrochener

Rinderpest gesperrtes Gehöft zu ertheilen.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Kühne.

An die Königlichen Landräthe rc. A. II. 6280.

*

Hersfeld, den 25. Juni 1878.

Wird den Herren Bürgermeistern und Ortsverwaltern des Kreises zur Kenntnißnahme und Nachachtung mitgetheilt.

6261. Der Königliche Lanbrath Freiherr von Broich.

Im Verlage von Wiegandt Hempel und Parey, zu Berlin, ist unter dem Titel:die Anlage, Bepflanzung und Pflege der Haus gärten auf dem Lande" eine populäre Anleitung für Lehrer auf dem Lande zur Anlegung von Hausgärten erschienen. Das Werkchen ist in Folge der von dem Verein zur Beförderung des Gartenbaues in den Preußischen Staaten ausgeschriebenen Con- currenz von Conrad Heinrich, ersten Obergärtner und Lehrer an dem Königlichen pomologischen Institut in Proskau verfaßt und mit dem ersten Preise gekrönt worden.

Die in kurzer Zusammenfassung gegebene, klare und allgemein verständliche Darstellung alles für die Bewirthschaftung des Nutz­gartens Wiffenswerthen läßt diese Schrift als der weitesten Ver­breitung durchaus würdig erscheinen, und empfehlen wir deshalb angelegentlich dessen Anschaffung insbesondere den landwirthschaftl. Vereinen und den Lehrern auf dem Lande.

Der Preis des einzelnen Exemplars beträgt 50 Pfg. während in Parthien

100 Exemplare für 40 Mark,

500 ,, 150

1000 250 bezogen werden können.

Cafsel, den 12. Juni 1878.

Königliche Regierung.

*

Hersfeld, den 25. Juni 1878.

Die Herren Bürgermeister uud Ortsverwalter haben Vorstehen­des zur öffentlichen Kenntniß und insbesondere zu der der Herren Lehrer zu bringen. Damit der Bezug im Großen Statt finden kann und die Versendung für den Einzelnen keine weitere Kosten verur­sacht, sind die Bestellungen von den Herren Ortsvorständen entge- genzunehmen und mir bis zum 1. August einzuberichten.

6262.__________Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Berlin, den 13. Juni 1878.

Unter Bezugnahme auf das gefällige Schreiben vom 6. d. M. (A. I. 6119) theilen wir der Königlichen Regierung ergebenst mit, daß wir uns gegenwärtig wegen der vorgeschrittenen Zeit zu unse­rem Bedauern nicht mehr in der Lage befinden, die bei Erhebung der landwirthschastlichen Bodenbenutzung und der Ernteerträge ev. zu benutzenden Hilfstafeln E. und F., mit Rücksicht auf das im dortigen Verwaltungsbezirk übliche Flächenmaß, umzurechnen und drucken zu lasten. Es muß daher den Erhebungsbehörden, wie dies auch bereits ad II 5 und III. 5 der Anleitung C ausgesprochen ist, lediglich überlasten bleiben, die ortsüblichen Flächenmaße unter ge­nauer Bezeichnung derselben einzutragen, falls sich ihrer Umrechnung in Hektar Schwierigkeiten entgegenstellen sollten.

Die Reduction dieser Flächenmaße in das Metermaß wird als­dann hier vorgenommen werden. Damit dies correct geschehe, ist die Mittheilung des genauen Verhältnistes der landesüblichen Maße zum metrischen Maße unbedingt erforderlich, welcher wir s. Z. ent­gegensehen.

Königliches statistisches Büreau. gez. Dr. Engel. An die Königliche Regierung, Abtheilung des Innern zu Castel.

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