Hersfeld, den 15. Juni 1878.
Den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendarmerie bringe ich in Folge mehrfacher Veranlassung und speciellen Ersuchens der Königlichen Staatsanwaltschaft in Notenburg meine Verfügung vom 1. Februar d. I. Nr. 1053 in Nr. 10 des Kreisblattes in Erinnerung mit dem Bemerken, daß ich künftigen Fällen unterlassener Beachtung mit strengen Maßregeln vorgehen werde.
DaS Alter der angezeigten Personen ist in einer jeden Anzeige ohne jeglichen Unterschied und die Militairverhältnisse bei allen wehrpflichtigen, also 17 Jahre alten und älteren, männlichen Personen ohne Unterschied des Alters anzugeben.
5901.____Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Obwohl durch mein Ausschreiben vom 28. September v. I. Nr. 9538 (Kreisblatt pro 1877 Nr. 78) den Ortsvorständen und Ortsverwaltern des Kreises zur besonderen Pflicht gemacht worden war, dafür zu sorgen, daß an den Gewässern die Ufer in gehöriger Ordnung gehalten, keine den Wasserlauf störende Veränderungen vorgenommen und alle vorhandenen Hindernisse des freien Flußlaufes beseitigt werden, mir auch bis zum 1. November eines jeden Jahres anzuzeigen, daß dies für das betreffende Jahr geschehen sei, so haben doch die von mir angestellten Ermittelungen ergeben, daß in den .meisten Gemeinden des Kreises dieserhalb bis jetzt noch gar Nichts geschehen ist und daß in einigen Gemeinden rc. in Folge wiederholter Aufforderung durch die Gendarmerie, erst vor Kurzem die betreffenden Arbeiten in Angriff genommen worden sind.
Ich sehe mich daher veranlaßt, die betreffenden Ortsvorstände rc- nochmals auf mein besagtes Ausschreiben hmzuweisen und muß erwarten, daß das Versäumte alsbald nach Beendigung der Heuerndte nachgeholt wird. Bis zum 1. August d. I. erwarte ich von allen Ortsvorständen und Ortsverwaltern des Kreises Bericht darüber, daß die bezüglichen Arbeiten ordnungsmäßig und vollständig erledigt resp, daß und warum solche Arbeiten nicht auszuführen gewesen sind, bei Meldung von Strafe.
Die durch mein mehrgedachtes Ausschreiben angeordnete Berichtserstattung zum 1. August eines jeden Jahres über die nothwendig gewesenen größeren Wasserbauten und deren Ausführung wird hierdurch nicht alterirt.
Hersfeld, den 14. Juni 1878.
5896. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 5. Juni d. I- Nr. 5681, Kreisblatt Nr. 46, bringe ich hierdurch zur Kenntniß der Herren Ortsvorstände und der Königlichen Gendarmerie des Kreises, daß aus dem Bezirk der Steuerkasse zu Friedewald nachfolgende Legitimations-Gewerbescheine für das Jahr 1878 noch nicht eingelöst sind und daß die betreffenden Personen zur Ausübung der bezüglichen Gewerbe für das Jahr 1878 in Folge dessen nicht befugt sind.
1) für Louise Krätzner zu Heimboldshausen zum Handel mit ordinärem irdenem Geschirr und Steingut, für 18 M>,
2) für Christian Reith daselbst zum Handel mit Lumpen rc., für 6 M.,
3) für die Ehefrau Kreutzburg daselbst zum Handel mit Lumpen rc., für 6 M.,
4) für Sebastian Möller daselbst zum Handel mit Lumpen rc., für 6 M.,
5) für Maria Schmidt zu Landershausen zum Handel mit Butter und Eier, für 12 M,
6) für George Erbe 2r zu Lengers zum Handel mit Korbwaaren, für 18 M.,
7) für Carl Jacob's Wittwe Elisabeth geb. Allendorf zu Friede- wald zum Handel mit Lumpen rc., für 6 M.,
8) für Conrad Metz zu Heimboldshausen zum Handel mit Knochen, für 6 M.,
9) für Andreas Schäfer zu Heringen zum Handel mit Schweinen, für 18 M.,
10) für George Schäfer zu Widdershausen zum Handel mit Schwel- nen, für 18 M.,
11) für Conrad Mötzing 3r daselbst zum Handel mit Schweinen, für 36 M.,
12) für Mendel Tannenberg zu Schenklengsfeld zum Handel mit allen gesetzlich gestatteten Gegenständen, für 48 M.,
13) für Israel Nußbaum daselbst zum Handel mit Fellen, für 24 M.,
14) für Leiser Wallach daselbst zum Handel mit allen gesetzlich gestatteten Gegenständen, für 48 M.,
15) für Johannes Heiner's Ehefrau daselbst zum Handel mit ordinärem Geschirr, für 12 M.,
16) für Heinrich Zill daselbst zum Handel mit ordinärer Seife, für
17) für Johannes Schneider daselbst zum Handel mit Lumpen rc.,
18) für Meier Nußbaum daselbst zum Handel mit allen gesetzlich gestatteten Gegenständen, für 48 M.,
19) für Wilhelm Lotz zu Ransbach zum Handel mit Lumpen rc., für
20) für Heinrich Deiß zu Ransbach zum Handel mit Leinsaamen
und Leinöl, für 6 M.,
21) für Heinrich Zier zu Widdershausen zum Handel mit Geflügel, für 24 M.,
22) für Heinrich Koch's Wittwe zu Lengers zum Handel mit Lum- pen rc., für 6 M.,
23) für Simon Vogel zu Schenklengsfeld zum Handel mit allen gesetzlich gestatteten Gegenständen, für 48 M,
24) für Simon Spangenberg zu Vacha zum Handel mit allen gesetzlich gestatteten Gegenständen, für 48 M.
Hersfeld, am 8. Juni 1878.
5883.____Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Der Gutsbesitzer Carl Rudolph Schlosser aus Kleinensee ist als Bürgermeister der dasigen Gemeinde bestätigt und eidlich verpflichtet worden.
Gefunden: Ein Brecheisen. Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Unterstoppel._______
Cassel, den 12. Juni 1878.
Bei dem Postamt in Frielendorf tritt am 14. Juni d. I. ein Fernsprechamt in Wirksamkeit.
Der Kaiserliche Ober - Postdirector V a h l.
Feuttleto».
Ein Vermächtniss.
Novelle von C. Schirm er.
(Fortsetzung.)
Anna hatte sich erhoben und wollte fortgehen, Tinka saß sinnend, den Kopf in die Hand gestützt, da, und dachte über das eben Gehörte nach. Wie wunderbar war das Alles! Alfred von Waldow Besitzer von Heimfels. Und sie Gouvernante in Darkow. Sie würden sich vielleicht bald wiedersehen, sie war aber fest überzeugt, daß Alfred sie nicht wiedererkennen würde und das war gut, er sollte sie nicht erkennen, sollte sie nicht in einer abhängigen, untergeordneten Stellung sehen.
„Nicht wahr Anna, ich habe mich sehr verändert?" fragte Tinka plötzlich.
„Sie sind garnicht zum Wiedererkennen, Fräulein", erwiderte Anna und sah mit unverholener Bewunderung in das Gesicht des schönen jungen Mädchens. Nur das Haar erinnert an das kleine Mädchen mit der schwarzen Lockenfülle."
„Da wird Bürste und Kamm noch tüchtig herhalten müssen, um die Haare glatt zu bekommen und in Flechten zu zwängen. Was würden sie in Darkow zu einer Gouvernante sagen, die wie ein Pudel frisirt ist." Tinka stellte sich bei diesen Worten lächelnd vor den Spiegel, und strich die schwarzen Locken aus der Stirn und Anna fragte erstaunt:
„Wie, höre ich recht, nach Darkow gehen Sie?"
„Ganz recht, zu der Baronin Kronheim, als Erzieherin ihrer Kinder."
„Nun, da wünsche ich Ihnen von Herzen Glück. Frau von Kronheim soll eine sehr liebe Dame sein, und ihre Kinder sind wie die Engel. Doch jetzt muß ich gehen, Fräulein, wenn man einmal anfängt zu plaudern, findet man kein Ende. Ach, da fällt mir noch etwas ein, was ich beinahe vergessen hätte. Denken Sie, als die Frau Gräfin todt war, wurden ihre Brillanten vermißt, Der alte Familienschmuck, den sie als Braut getragen hat, ist bis heut' verschwunden. Daß sie ihn auf der Reise nicht mitgenommen, konnte ich beschwören, er mußte sich also in Heimfels befinden. Aber der Graf hat ihn trotz alles Suchens nicht gefunden. Bis zu seinem Tode hat er sich mit dem räthselhaften Verschwinden des Schmuckes beschäftigt. Daß die Gräfin die Brillanten verkauft hat, ist nicht denkbar, gestohlen sind sie auch nicht, denn es hat ja Niemand gewußt, daß die Gräfin einen solchen Schmuck besitzt und übrigens hat sie stets alle werthvollen Sachen sorgfältig verwahrt. Ich hoffe, Herr von Waldow wird ihn finden, er ist ja jetzt der rechtmäßige Eigenthümer. Doch jetzt leben Sie wohl und verzeihen Sie, daß ich Sie gestört und so lange geplaudert habe."
„Kommen Sie bald wieder, Anna", sagte Tinka und reichte ihr die Hand. Sie konnte kein Wort weiter sagen, bleich wankte sie zu einem Stuhl und ein tiefer Seufzer entrang sich ihrer Brust. Sie wußte ja, wo die vermißten Brillanten waren, sie erinnerte sich deutlich des Tages, als sie selbst das geheime Fach geöffnet hatte, um sich in kindischer Lust den Schmuck anzulegen. Wo war alle Eitelkeit von damals geblieben? Jetzt verlangte ihr Herz nicht nach den Brillanten, sie sehnte sich nach den Papieren, die ihr gehörten und die in dem geheimen Fach neben den Schmucksachen lagen. Sie erinnerte sich, daß die Gräfin ihr sagte: „Sieh' Tinka, dies ist Dein Eigenthum, hier steht es. Es ist Dein Vermächtnis" Dann schloß sie das Packet mit den Papieren und das Kästchen mit den Schmucksachen in das geheime Fach.
Und bis jetzt hatte dies Fach noch Niemand entdeckt? War eS nicht ihre Schuldigkeit, dem neuen Besitzer von Heimfels mitzuthei- len, daß sie wisse, wo sich der Familienschmuck befinde? Er würde ihr dann sicher die ihr gehörenden Papiere sofort einhändigen. AderM