KreisWolalt
für den
M 48
Sonnabend den 15. Juni
R878
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht nachfolgenden Erlaß:
„Kaum der meuchlerischen Hand eines Berblendeten durch Gottes Gnade entgangen, hat des Kaisers und Königs Majestät, Mein Herr Vater, Sich zum zweiten Male dem Geschoß eines im Versteck lauernden Verbrechers ausgesetzt gefunden. Wiederum hat Gottes gnädiger Schutz über dem theuren Haupte gewaltet. Der Frevler hat zwar leider! des Ziels nicht gefehlt, seinen verruchten Zweck aber nicht erreicht. Die Schmerzen, welche die zahlreichen Wunden verursachten, traten zurück gegen den tiefen Kummer, welcher das landesväterliche Herz des Kaisers und Königs durch die noch am Abend Seines bisher so reich gesegneten Lebens Ihm nicht ersparte Erfahrung bedrückte, daß im deutschen Volke solche Unthaten in rascher Folge reifen konnten. Die herzliche Theilnahme indeß, welche alsbald sich in der Einwohnerschaft der Residenz zu erkennen gab, die Entrüstung über das Verbrechen, verbunden mit der innigen Freude über die Errettung aus unmittelbarer Todesgefahr, die Segenswünsche, welche aus allen Kreisen und allen Theilen des deutschen Vaterlandes, ja von überall, wo im Auslande und selbst in den fernsten Welttheilen Deutsche weilen, in Adreffen, in sinniger Dichtung und in Telegrammen, in Blumenspenven und ähnlichen Aufmerksamkeiten durch ständische und kommunale Vertretungen, weltliche und kirchliche Korporationen, Behörden, Vereine, Versammlungen, durch Würdenträger und durch Privatpersonen ohne Unterschied des Standes und Berufs, des Alters und Geschlechts in wärmster Weise Ausdruck fanden, haben jeden Zweifel des Kaiserlichen Herrn an der unveränderten Treue und Liebe des deutschen Volks verbannt und Dessen Ueberzeugung neu gekräftigt, daß die verderbliche Saat, aus welcher die Frevelthaten entsprossen sind, in dem Patriotismus der Nation keinen nachhaltigen Boden finden werde. Se. Majestät der Kaiser und König, Mein Herr Vater, ist überaus gerührt von den zahlreichen Beweisen lauterster Anhänglichkeit, welche sich noch täglich mehren, und hat Mir ausgetragen, Allen, nah und fern, welche ihm das volle Vertrauen in die Treue und hingebende Gesinnung des Volks wieder gewährt, Allen, welche durch sympathische Kundgebungen auf Seinem Schmerzens- lager Sein Herz mit wohlthuender Freude erfüllt haben, den innigsten Dank zu sagen. Ich entledige Mich dieser Allerhöchsten Weisung, indem ich Sie veranlasse, das Vorstehende zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 11. Juni 1878.
Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
An den Reichskanzler."
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Amtliches
Wir bringen hierdurch in Erinnerung, daß das Spielen in auswärtigen, nicht mit landesherrNcher Genehmigung im Preußischen Staate zugelassenen Lotterien, ebenso wie der Verkauf und die Vermittelung des Verkaufs von Söofen dieser Lotterien nach Art. IV. Absatz 1 der Einführungs-Verordnung vom 25, Juni 1867 zum Strafgesetzbuch (Amtsblatt S. 503 ff.) in unserem Bezirke verboten ist, ferner daß auswärtige (nicht Preußische) Staatslotterien, namentlich auch die Hamburger, Braunschweigische und Sächsische, im Preußischen Staate nicht zuzulassen sind, mithin das Spielen in diesen Lotterien, sowie der Verkauf und die Vermittelung des Verkaufs von Loosen zu diesen Lotterien verboten ist.
Die Verwaltungs- und Polizeibehörden unseres Bezirks werden angewiesen, die Befolgung der vorgedachten Verbote zu überwachen und die Uebertretungen dieser Verbote ohne Nachsicht strafrechtlich zu verfolgen,
Cassel, den 4. Juni 1878.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
Seine Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 17ten v. M. dem Vorstände des Rennvereins für Mitteldeutschland zu Gotha zu gestatten geruht, zu der mit Genehmigung der Herzoglichen Landesregierung
bei Gelegenheit der diesjährigen Rennen zu veranstaltenden Ausspielung von Equipagen und Pferden rc. auch innerhalb des Preußischen Staates Loose zu vertreiben.
Die Verwaltungs- und Polizeibehörden unseres Bezirks werden angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß der Vertrieb der qu. Loose, deren Preis auf 3 Mark pro Stück festgesetzt ist nicht beanstandet wird.
Cassel, den 4. Juni 1878.
Königliche Re gierung, Abth. des Innern.
Zu der von dem Verein für Vogelkunde und Vogelzucht dahier bei Gelegenheit der vom 12. bis 15. Juli d. I. zu veranstaltenden allgemeinen Geflügel- und Vogelausstellung beabsichtigten öffentlichen Verloosung von Sing- und Schmuckvögeln, Geflügel, Vogelkäfigen rc, zu welcher 20,000 Loose 1 50 Pf. ausgegeben werden dürfen, deren Vertrieb im ganzen Umfange der Monarchie gestattet ist, hat der Herr Minister des Innern durch Erlaß vom 25ften v. M. die Genehmigung ertheilt. Caffel den 6. Juni 1878.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
Kreis Hersfew.
Hersfeld, den 8. Juni 1878.
Nach Pfeiffers Kirchenrecht §. 511, 3 sollen die Beamten und Prediger darauf sehen, daß Die Gräber in gehöriger Tiefe von wenigstens 6 Fuß (— 1,73 m) verfertigt werden (vergl. auch der gesetz- und geschäftskundige Ortsvorstand von Heinrich Brell §. 55 Seite 113).
Die Herren Bürgermeister des Kreises weise ich an, die Todten- gräber, Träger oder wer sonst das Grab anfertigt, in dieser Beziehung streng zu überwachen resp, durch das Polizeiaufsichtspersonal überwachen zu lassen.
Gleichzeitig weise ich die Herren Bürgermeister des Kreises an, die Wegführung einer Leiche an einen andern Ort nur dann zuzu- geben, wenn ein von der Königlichen Regierung zu Cassel ausgestellter resp, von mir angefertigter Leichenpaß vorgezeigt wird (vergl. Pfeiffers Kirchenrecht §. 282 Seite 251 und der zc. Ortsvorstand von Heinrich Brell §. 136 Seite 335).
Die Königliche Gendarmerie hat mir etwaige Verabsäumungen in dieser Beziehung sofort anzuzeigen.
5526. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Nachdem das Fräulein Elise Dux hier, die Erklärung abgegeben hat, Untersuchungen des Schweinefleisches auf das Vorhandensein von Trichinen ferner nicht mehr vornehmen zu wollen, wird dem als Fleischbeschauerin zur Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen bestellten Fräulein Emilie Sunkel hier die gedachte Untersuchung innerhalb des, das Stift, die Johannesstraße, die Hospitalsgasse, am Brink, die Häuser vor dem Johannesthor, die Schlächtereien von Joel und Feist Nußbaum, Jsaac Wetterhahn, Conrad Otto und die Gemeinde Kalkobes umfassenden Bezirks hierdurch übertragen.
Die Herren Bürgermeister zu HerSfeld und Kalkobes haben das hiernach weiter Nöthige anzuordnen.
Hersfeld, den 14. Juni 1878.
5851. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 14. Juni 1878.
Im Anschlüsse an meine Verfügung vom 21. Februar d. I. Nr. 2008 in Nr. 16 des Kreisblattes theile ich den Herren Bürgermeistern und Ortsverwaltern des Kreises vorläufig mit, daß das mir gestern zugegangene Gutachten der Commission über die im Monate April hier Statt gefundene Prüfung von Musterspritzen, dessen Abgabe an mich in Folge des unmittelbar nach Beendigung der Probe erfolgten Wegzugs des bisherigen ersten OberbrandmeisterS des Kreises, Herrn Gymnasiallehrer Dr. Steiger, von hier nach Wiesbaden, leider eine längere Verzögerung erlitten hat, dem am 22. d. Mts. erscheinenden Kreisblatte als Beilage beigefügt werden wird. 5876. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.