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1) dem Apotheker Wilhelm Kempf den 1. Bezirk, von Hausnum mer 1 bis einschließlich 45,

2) dem Physikus Dr. Orth, den 2. Bezirk von Hausnummer 46 bis einschließlich 101, mit Ausnahme von Nr. 70, 82 und 99,

3) der Charlotte Catteia den 3. Bezirk von Hausnummer 102 bis 167 z,

4) dem Eduard Cattera den 4. Bezirk Hausnummer 70,

5) dem F. Nutzn den 5. Bezirk Hausnummer 82,

6) dem Wilhelm Bickhardt Den 6. Bezirk Hausnummer 99. Hersfeld, am 3. Juni 1878.

5548. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Cassel, den 3. Juni 1878.

Es wird fortan täglich des Morgens das amtlich ausgegebene Bulletin über das Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs sämmtlichen Telegraphen-Anstalten telegraphisch zugehen, damit diese es durch Aushaug an einer zugänglichen Stelle in oder vor dem Amtslokal zur Kenntniß des Publikums bringen.

Der Kaiserliche Ober-Postdirector. Bahl.

Bei dem Postamte in Sterbfrrtz wird am I.Juni d. J. eine Telegraphenanstalt in Wirksamkeit treten.

Cassel, den 31. Mai 1878.

Der Kaiserliche Ober-Postdirector.

____In Vertretung: zur Linde.________________

Bekanntmachung.

Die amtlich ausgegebenen Bulletins über das Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs werden von jetzt ab täg» lich Vormittags auf telegraphischem Wege hier eingehen und sofort durch Aushang neben der Eiagangsthüc des Posthauses veröffent­licht werden.

Hersfeld, den 4. Juni 1878.

__Kaiserliches Postamt. Mascher.

Ansprache an die landwirthschaftliche Bevölkerung über Wesen und Bedeutung der Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und bei EruteertrageS im Jahre 1878.

Erzeugung und Verbrauch der landwirthschaftlichen Producte kennzeichnen ebenso sehr den nationalen Wohlstand überhaupt, als sie auch den Grundbesitz und zahlreiche Interessen des Staates in nachhaltigster Weise berühren. Kein Wunder daher, daß man schon seit geraumer Zeit bemüht ist, sich über die Menge der Erzeugung und über die Größe des Verbrauchs von Boden- producten so genau wie möglich zu unterrichten; nicht minder über den Preis dieser Producte, der zu der jährlichen, schwankenden Menge der Erzeugung in einem gewissen, doch keineswegs festen Verhältnisse steht. Da aber dieses Schwanken der Productionsmenge ungleich weniger von der Größe des Bedarfs als von dem Gange der Witterungsereignisie, selbst in weit entlegenen Gegen­den, verursacht wird und in Folge dessen häufig plötzlich eintritt, so muß die Ermittelung der Production in jedem Jahre von Neuem vorgenommen und zu Ende geführt werden. Bis zu einem gewissen Grade ist man hierbei auf Schätzungen angewiesen, die indeß, je sorgfältiger und umsichtiger sie angestellt werden, der Wahrheit ziemlich nahe kommen können.

Bei der durch politische und Erwcrbsverhältmsse hervorgerufenen Ver- theilung der Bevölkerung der Culturstaatcn auf Stadt und Land sind Handel und Verkehr mit landwirthschaftlichen Producten zu hochwichtigen Angelegen­heiten des Staats- und Volkslebens geworden. Wegen der Vielheit der Be­ziehungen dieses Handels und der Vielheit der Richtungen, welche der Verkehr einschlägt, sind sie freilich beide eben so schwer zahlenmäßig richtig zu erfassen wie Erzeugung und Verbrauch. Es ist jedoch unerläßlich, zu all' diesen Kennt­nissen zu gelangen, und es darf keine Mühe gescheut werden, sie allmälig zu erwerben. Naturgemäß ist bei der Erzeugung der Producte anzufangen; denn ihre Menge bestimmt den Verbrauch.

Um die Größe der jährlichen Production landwirthschaftlicher Erzeugnisse zu ermitteln, ist Zweierlei erforderlich: erstens, daß man die Ausdehnung der mit Halmfrüchten, Futtergewächsen u. s. w. bestellten Fläche kenne, und zwei­tens, daß man in Erfahrung bringe, welche Mengen von solchen Früchten u. s. w. auf der damit bestellten Fläche in einem bestimmten Erntejahre ge­wonnen wurden. Diese Vorschrift sieht einfacher aus als sie ist. Der beste Beweis hierfür ist unstreitig der, daß es nickt etwa blos in Preußen, sondern fast in allen Staaten der Erde zur Zeit noch an einer genauen, jährlich nach gleichen Grundsätzen hergestellten Bodenproductions-Statistik sehlt. Mehr aber als bei der Statistik eines andern Erwerbzweiges kommt es gerade bei der landwirthschaftlichen darauf an, den jährlichen Ernteertrag namentlich von denje­nigen Ländern zu kennen, deren Vodenproducte sich auf dem Weltmarkt be­gegnen und den Absatz streitig machen.

Was Deutschland anlangt, so bestehen bis jetzt über das Anbauverhältniß, über Masse und Werth der Ernten in dem überwiegenden Theile desselben nichts als mehr oder weniger gewagte Muthmaßungen oder Schätzungen; nur Bauern, Württemberg, Baden, Hessen und Sachsen-Weimar machen hiervon eine Ausnahme. Andere Staaten, wie Oesterreich, England, Frankreich, Belgien, die Schweiz, ja selbst die Vereinigten Staaten von Amerika, sind dagegen ent­weder schon im Besitz eines Theils der unentbehrlichen Grundlagen für eine zuverlässige Erntestatistik oder erstreben sie mit Aussicht auf Erfolg.

Im Hinblick auf den mangelhaften Zustand eines so wichtigen Theils der Statistik und auf das täglich dringender werdende Bedürfniß vollkommener und vollständiger Nachweise über die jährlichen Ernteergebnisse in Deutschland hat der Bundesrath des Deutschen Reiches für den ganzen Umfang desselben die Vornahme genauer Ermittelungen der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrages, erstmalig für das Jahr 1878, angeordnet.

Diese beiden Ermittelungen sollen getrennt von einander vorgenommen werden. Die der Bodenbenutzung, die übrigens nur etwa in fünfjährigen Pe­rioden wiederkehren wird, soll gemeinde- oder gutsbezirksweise stattfinden. In­nerhalb jedes dieser Bezirke ist die gegenwärtige Fläche des Acker- und Gar­tenlandes, der Wiesen, Weiden, Weingärten, Holzungen, Wasserstücke des Oed-

und Unlandes, der ertraglosen Liegenschaften und Hofräume anzugeben. Da diese Angaben größtentheils in den Grundsteuer-Büchern enthalten sind und hieraus vom königlichen statistischen Bureau auf die Erhebungsformulare über­tragen werden konnten, so macht ihre Richtigstellung für das Jahr 1878 keine große Schwierigkeit. Dagegen wird die Ermittelung und Angabe des Anbau­verhältnisfes der landwirthschaftlich wichtigsten Früchte auf dem Acker- und Gartenlande hier und da etwas mehr Mühe verursachen. Was dem Einzelnen aber möglicherweise schwierig dünkt, wird von mehreren Personen mit Leichtig- keit gelöst, und darum ist es den Ortsvorständen auch überall freigestellt, be- Huss beider Ermittelungen Schätzungscommissionen zu bilden und in diese die tüchtigsten, kenntnißreichsten und ortskundigsten Männer der Gemeinde oder der Gegend zu berufen.

Die Ermittelung des Ernteertrages, die jährlich vorgenommen werden wird, findet gleichfalls gemeinde- oder gutsbezirksweise statt. Der jährliche Ernteer­trag der einzelnen Früchte soll aber nicht mehr durch das Verhältniß zu einer Mittelernte ausgedrückt werden, sondern es ist der wirkliche Ertrag und dieser in Gewickt anzugeben. Aus der Angabe, wie viel Fläche in jeder Gemeinde und in jedem Gutsbezirke mit den einzelnen Früchten bestellt ist, und welche Menge hiervon auf je einem Hektar der tamit bestellten oder bestandenen Fläche 1878 im Durchschnitt geerntet wurde, wird das königliche statistische Bureau dann berechnen, wie viel Kilogramm Weizen, Roggen, Gerste u. s. w. in jeder Gemarkung, jedem Kreise, jedem Regierungs- (Lanvdrostei)bezirke, jeder Pro­vinz und im ganzen Staate gewonnen worden sind. Aehnliche Berechnungen müssen nach den Anordnungen des Bundesraths für jeden Staat des Deutschen Reiches ausgeführt werden, und daher wird im Jahre 1878 zum ersten Male von diesem der genaue Nachweis feiner landwirthschaftlichen Bodenproduction vorliegen. Was im Deutschen Reiche vollbracht wird, wird in ähnlicher Weise auch in allen übrigen Culturstaatcn Europa's und Amerika's zur Ausführung kommen, so daß in nicht sehr ferner Zeit einer der dringendsten Wünsche aller einsichtigen Landwirthe erfüllt fein dürfte, nämlich: rechtzeitig unterrichtet zu sein über die Menge der jährlich geernteten Vodenproducte und den mit Wahr­scheinlichkeit sich ergebenden Preis derselben im Handel und Wandel des Klein- und des Weltverkehrs.

Daß die Landwirthe selbst sich bei der Lösung dieser Aufgabe in hervor­ragender Weise betheiligen werden, ist ebenso lebhaft zu wünschen, wie zuver­sichtlich zu erwarten. Der vom Bundesrathe vorgeschriebene Plan zur Erlangung der in Rede stehenden Bodenproductions-Statistik beruht im Wesentlichen da­raus, daß auch künftig sachkundige Männer, insbesondere die Mitglieder der landwirthschaftlichen Vereine oder einzelne hervorragende Landwirthe, bereit sein werden, durch ihre Erfahrung und Ortskenntniß die angeordneten Ermittelungen thatkräftig zu fördern und auf einen so hohen Grad der Zuverlässigkeit zu er­heben, daß siesich von der Wirklichkeit nicht oder doch nur sehr wenig entfernen.

Berlin, im Mai 1878.

Königliches statistisches Bureau.

Dr Engel.

Tagesbegebeuheiteil.

Berlin, 3. Juni. Abermals ist die Bevölkerung Berlins und das ganze deutsche Volk durch, einen Merdversuch auf das geweihte Haupt Sr. Majestät des Kaisers in die größte Erregung und Entrüstung versetzt worden.

Als Se. Majestät der Kaiser gestern gegen 2 Uhr die Straße „Unter den Linden" passirten, fielen aus der zweiten Etage des Hauses Unter den Linden 18 auf Se. Majestät aus einem mit Schrot Nr. 3 und 4 geladenen Doppelgewehr zwei Schüsse. Den Helm Sr. Majestät trafen 18 Schrotkörner, von denen einige durchschlugen. 30 Körner drangen in das Gesicht, den Kopf, beide Arme und den Rücken Sr. Majestät ein.

Der Thäter ist der Dr. phil. und Landwirth Carl Eduard Nobiling, am 10. April 1848 zu Kolnow bei Birnbaum geboren, seit zwei Jahren in Berlin und seit Anfang dieses Jahres Unter den Linden 18 wohnhaft. (Die Nachricht einiger Extrablätter, Dr. No­biling sei Beamter des landwirthschaftlichen Ministeriums, ist falsch. Der Verbrecher hat niemals in irgend welchen Beziehungen zu dem landwirthschaftlichen Ministerium gestanden.)

Als sogleich nach den Schüssen mehrere Personen in das Zimmer eindrangen, um den Verbrecher zu verhaften, fanden sie denselben, mit einem Revolver bewaffnet, am Ofen stehend. Er feuerte einen Schuß auf die Eintretenden und verletzte durch denselben Herrn Holtfeuer leicht im Gesicht, sowie einen Kriminalbeamten an der Hand. Den zweiten Schuß des Revolvers richtete der Verbrecher auf sich selbst, die Kugel drang durch die rechte Schläfe in das Gehirn, in welchem sie festsitzt. Die Wunde des vr. Nobiling ist lebensgefährlich.

Bei dem Verbrecher wurden außer dem Gewehr noch vorgefun» den: 2 Revolver und ein scharf geschliffener Hirschfänger mit Scheide und Koppel. Das Gewehr und die Revolver sind nach einer Rech­nung vom 26. April d.J. bei Dreyse in Sömmerda gekauft worden.

Bei seiner gestern Abend erfolgten gerichtlichen Vernehmung hat der Dr. Nobiling bekannt, daß er sozialdemokratischen Tendenzen huldige, daß er auch wiederholt hier sozialvemokratlschen Versamm­lungen beigewohnt und daß er schon seit längerer Zeit die Absicht gehabt habe, Se. Majestät den Kaiser zu erschießen, weil er es für das Staatswohl ersprießlich gehalten, das Staatsoberhaupt zu beseitigen.

Ein gestern Nachmittag 4^ Uhr ausgegebenes Bulletin lautet:

Bei dem auf Se. Majestät den Kaiser und König verübten Attentat sind 2 Schrotschüsse abgefeuert worden. Gegen 30 Schrot­körner sind in das Gesicht, den Kopf, beide Arme und den Rücken eingedrungen. Keine der Wunden deutet auf unmittelbare Lebens­gefahr. Se. Majestät leiden an heftigen Schmerzen, haben das Be-