Einzelbild herunterladen
 

KreisWolatt

für den

K r c l s p e r H f e l d.

^^ 4L

Mittwoch den 5. Juni

1878.

DasKreisilatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis befleißen bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Amtliches.

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, den 1. Juni 1878.

Die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises be> nachrichtige ich davon, daß ich denselben zum Zwecke der nach dem Beschlusse des Bundesrathes vom 8. November 1877 vorzunehmenden Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Erndteertrages folgende Drucksachen zusenden lassen werde:

1) zwei Erhebungsformulare A. zur Ermittelung der landwirth­schaftlichen Bodenbenutzung,

2) die Anleitung C. zur Ausfüllung desselben,

3) 1 Hülsstabelle zur Verwandlung Preußischer Morgen in Hectare, der Kürze wegenFlächentasel F." genannt,

4) zwei Erhebungsformulare B. zur Ermittelung des Erndte- ertrags im Jahre 1878 mit vorgedruckten Erläuterungen, betreffend die Ausfüllung derselben,

5) 1 Hülsstafel zur Umrechnung der auf einem Preußischen Morgen von irgend einem Boden-Product geerndteten Scheffel oder Pfunde in Kilogramme auf einem Hectar, der Kürze wegenErndte- tasel E" genannt.

Die Herren Bürgermeister rc. werden aus dem Inhalte dieser Materialien entnehmen, daß beide Erhebungen zwar in mehrere Mo­nate von einander entfernt liegenden Zeiträumen vorzunehmen sind, daß jedoch die erste die Vorbedingung für die zweite ist und daß auf beide eine große Sorgfalt verwandt werden muß, wenn sie den von dem Bundesrathe gewallten und an und für sich wichtigen Zwecke entsprechen sollen. Es wird dabei die freiwillige und that­kräftige Mitwirkung von Mitgliedern landwirthschaftlicher Vereine, angesehener Landwirthe und anderer Ortseinwohner nothwendig sein.

Die Ausfüllung der Formulare ist in den Gemeinden von den Ortsbehörden, in den selbstständigen Gutsbezirken von den Ortsver­waltern oder deren Vertretern vorzunehmen.

Wo die Verhältnisse es nothwendig machen, oder auch da, wo es den Ortsbehörden zweckmäßig erscheint, sönnen; dieselben zur Feststellung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Erndte- ertrags Schätzungs-Commisffonen bilden.

Es können sich auch mehrere Ortsbehörden und Besitzer oder Vertreter von Gutsbezirken zur Bildung solcher Schätzungscommissio­nen vereinigen, welche dann die Ermittelungen in den die Gemar­kungen dieser Orte und Gutsbezirke umfassenden Erhebungsbezirken vorzunehmen haben.

Indem ich darauf aufmerksam mache, daß schon in der Anlage C. auf die Wichtigkeit dieser Schätzungscommissionen hingewiesen worden ist, halte ich es noch für nöthig, auch meinerseits eine ganz besondere Sorgfalt bei Zusammensetzung dieser Commissionen ausdrück­lich zu empfehlen und läßt es sich mit Sicherheit annehmen, daß für jeden Erhebungsbezirk sich die geeigneten Persönlichkeiten zur Uebernahme der Ehrenamtes eines Schätzungs-Commissars finden werden.

Die Bildung der Schätzungscommissionen muß längstens bis zum 15. d. M. geschehen sein.

Die Formulare, betreffend die landwirthschaftuche Bodenbenutz­ung müssen spätestens bis zum 1. Juli d. I., die den Erndteertrag betreffenden spätestens bis zum 1. December d. I. an mich zurück­gelangt sein.

5491. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Den Herren OrtsvöMnden des Kreises theile lch zur Veröffent- Hebung in ihren Bezirken M't, daß in Ausführung desReichsimpfgesetzes

vom 8. April 1874 der Kreis in folgende Jmpfstationen eingetheilt, resp, anderweit eingetheilt worden ist:

1) Stadt Hersfeld, umfassend die Stadt Hersfeld, die Gemeinden KalkobeS, Allmers- hausen, Heenes, Kohlhausen, Hilperhausen, Roßbach, die Gutsbezirke Meisebach und Hählgans und die fiskalische Oberförsterei Hersfeld.

2) Gemeinde Sorga, umfassend die Gemeinden Sorga, Kathus, Petersberg und die Guts­bezirke Wilhelmshof und Oberrode.

3) Gemeinde Unterha un,

umfassend die Gemeinden Unterhaun, Oberhaun, Eitra, SiegloS, Rotensee, Wippershain, den Gutsbezirk Biengartes und die fiskalische Oberförsterei Wippershain.

4) Gemeinde Friedlos, umfassend die Gemeinden Friedlos, Reilos, Rohrbach, Tann, Meck- lar und Meckbach, sowie die fiskalische Oberförsterei Meckbach.

5) Gemeinde Obergeis, umfassend die Gemeinden Obergeis, Untergeis, Aua, GitterSdorf, Biedebach und das fiskalische Oberförstereitheil Neuenstein.

6) Gemeinde Niederaula, umfassend die Gemeinden Niederaula, Mengshausen, Solms, Nie- derjossa, Hattenbach, Reimboldshausen, Kemmerode, den Gutsbezirk Engelbach mit Sternberg und die fiskalische Oberförsterei Nieder­aula und Kleba.

7) Gemeinde Asbach, umfassend die Gemeinden Asbach, Beiershausen und Kerspenhausen.

8) Gemeinde Kirchheim, umfassend die Gemeinden Kirchheim, Reckerode, Gershausen, Goß- mannsrode und Rotterterode.

9- Gemeinde Frielingen, umfassend die Gemeinden Frielingen, Gersdorf, Willingshain, Hed- dersdorf und Allendorf.

10) Gemeinde Holzheim, umfassend die Gemeinden Holzheim, Kruspis, Stärklos, Oberstoppel, Unterstoppel und das fiskalische Oberförstereitheil Burghaun.

11) Gemeinde Friedewald, umfassend die Gemeinden Friedewald, Lautenhausen, Gethsemane, Herfa und die fiskalische Oberförsterei Friedewald.

12) Gemeinde Widdershausen, umfassend die Gemeinden Widdershausen, Kleinensee und Leimbach.

13) Gemeinde He ringen, umfassend die Gemeinden Heringen, Bengendorf und Lengers, sowie die fiskalische Oberförsterei Heringen.

14) Gemeinde Heimboldshausen, umfassend die Gemeinden Heimboldshausen, Wölfershausen, Haru- rode, Röhrigshof mit Nippe und die fiscalische Oberförsterei Heim- boldShausen.

15) Gemeinde Schenklengsfeld, umfassend die Gemeinden Schenklengsfeld, Oberlengsfeld, Wehrs­hausen, Hilmes, Conrode, Motzfeld, Lampertsfeld, Hillartshausen, Landershausen, Unterweisenborn, Wüstfeld, Malkomes, Schenksolz und Dünkelrode.

16) Gemeinde Ransbach, umfassend die Gemeinden Ransbach, Ausbach, und Unterneurode.

17) Gemeinde Philippsthal, umfassend die Gemeinde Philippsthal

und daß der Jmpfarzt an den Stationen in noch näher bekannt ge­macht werdenden Localen und Terminen für die Bewohner des Jmpsbezirks unentgeltlich Impfungen vornehmen wird. Außer den­jenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahr 1878: