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AreisWolatt

für den

KrciH Hers f c (d.

M 3».

Mittwoch den 8. Mai

1878.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Amtliches.

In der Königlichen Turnlehrer-Bildungsanstalt zu Berlin wird zu Anfang Oktober d. I. ein neuer sechsmonatlicher Cursus beginnen.

Bedingung für den Eintritt ist, daß der Aufzunehmende bereits Lehrer einer öffentlichen Unterrichtsanstalt oder daß er Candidat des höheren Schulamts ist. Hinsichtlich der Volksschullehrer wird Werth darauf gelegt, daß sie die zweite Lehrerprüfung bereits bestanden haben und daß sie nach ihrer Stellung geeignet erscheinen, neben Erlangung einer größeren Befähigung zur Ertheilung des Turnunterrichts an ihrer Schule zugleich für die Ausbreitung dieses Unterrichts in weiteren Kreisen des Schulwesens thätig zu sein.

Anmeldungen, welchen ein gehörig motivirtes ärztliches Zeugniß darüber beizufügen ist, daß der Körperzustand und die Gesundheit des Bewerbers die mit großer Anstrengung verbundene Ausbildung zum Turnlehrer gestatten, furd bis spätestens 1. Juni d. I. un­mittelbar bei uns einzureichen.

Caffel, den 26. April 1878.

Königl. Regierung, Abth. für Krrchen- und Schulsachen.

Zusammenstellung der den Gemeindekassen im Regierungsbezirke Caffel durch den Berkauf des im Jahre 1877 geerndteten Obstes zuge- __________________ floffenen Einnahmen.________________________

»5

SS

Kreis.

Ertrag des im Jahre 1877 ge­erndteten

Bemerkungen.

Obster

5.

^

1

Cassel, Landkreis

7466

95

2

Eschwege

8068

39

3

Frankenberg

1972

04

4

Fritzlar

3455

28

5

Fulda

1002

17

6

Gelnhausen

4277

7

Gersfeld

300

39

8

Hanau

3715

73

9

Hersfeld

2728

70

1.0

Hosgeismar

17337

52

11

Homberg

1489

63

12

Hünfeld

749

65

13

Kirchhain

3727

55

14

Marburg

4284

27

15

Melsungen

3487

06

16

Orb (Amtsbezirk)

199

10

17

Rinteln

3357

80

18

Rotenburg

4009

51

19

Schlüchtern

2715

72

20

Schmalkalden

4029

21

2)

Vöhl (Amtsbezirk)

104

45

22

Witzenhausen

8211

60

23

Wolfhagen

6021

17

24

Ziegenhain

3294

73

Summa

96005

62|

Caffel, den 25. April 1878.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Kreis Hersfetd.

Hersfeld, den 25. April 1878.

Die nachstehenden beiden Personen sind heute als Sachverstäu- dige zur Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen eidlich

verpflichtet worden:

1) Heinrich Großkurth zu Unterhaun,

2) Karl Reidelbach von Hilberhausen.

4267.___________Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 4, Mai 1878.

Der Oekonom Heinrich Görk zu Eitra ist heute als inten« mistischer Bürgermeister der dasigen Gemeinde bestätigt und eidlich verpflichtet worden.

4594._______ Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Vorschriften für die Gebäude der Volksschule^

(Schluß).

Einrichtung. Die Einrichtung der Wohnung ist wie die des Schulzimmers einfach, aber durchweg solide und auskömmlich zu treffen.

Sowohl die Kochmaschine, als eiserne Oefen und eingemauerte Waschkeffel, wo dieselben ortsüblich sind, gehören zu der auf Kosten des Baues zu beschaffenden Einrichtung.

7. Abtritts gebäude. 1) Der Abtritt für den Lehrer und feine -Fannüe ist in der Regel -in dem Schulhause, - der-Abtritt-für die Schulkinder nahe bei demselben anzulegen. Dieselben dürfen nicht versteckt liegen, sondern ihre Zugänge müssen von dem Schul- gebäude aus zu übersehen sein.

2) Wo Knaben und Mädchen in einer Schule unterrichtet werden ist der Abtritt der Mädchen von dem der Knaben möglichst zu trennen, jedenfalls mit Zugängen von verschiedenen Seiten zu versehen.

3) Für die Knaben ist ein Pissoir anzulegen, welches in einer gepflasterten Rinne vor einer mit Steinplatten oder mit Schiefer oder mit Cementputz bekleideten Wand besteht und im Freien liegt.

4) Jeder Abtritt ist 2m 50 im Lichten hoch, nicht unter 70 om breit und nicht unter 1 m 20 tief anzulegen mit einem Fenster von angemessener Größe zu versehen, welches sich öffnen und schließen läßt, aber so hoch über der Erde liegt, daß die Kinder von Außen nicht hineinsehen können.

5) Die Sitze für die Kinder dürfen nicht höher fein, als die dem geringsten Alter entsprechenden Schulbänke und müssen nach hinten aufschlagende Deckel erhalten, welche nach jedesmaligem Ge­brauch geschlossen «erden können.

6) Zur Ableitung des Geruches dienen außer den Fenstern be­sonders von der Grube aus durch das Dach hinausgeführte Dunst­röhren von Blech, Eisen oder Brettern.

7) Die Einführung von Spül- oder Regenwaffer oder der Dachtraufe in die Abtrittsgruben ist unzulässig.

8) Die Abtrittsgruben müssen in den Wänden und in der Sohle möglichst wasserdicht gemauert werden, und soweit sie außerhalb des Gebäudes liegen mit dicht schließendem Belag versehen sein, welcher in einem in Werksteine oder von hart gebrannten Klinkern ausge- führten Schwellenkranz liegt.

9) Die Thüren der Abtritte müssen mit Schließschlöffern ver­sehen, also von Außen und mit verschiedenen Schlüsseln verschließ­bar sein, von Innen Kettelhaken erhalten und in schräg abgeschnittenen Bändern laufen, so daß sie stets von selbst zufallen. Die Schlüssel werden an dem Pult des Lehrers im Schulzimmer aufgehängt.

10) Bei mehrklassigen Schulen muß für jede Klasse unter Be­achtung der Trennung der Knaben und Mädchen ein besonderer Abtritt eingerichtet werden.

8. Wirthschaftsgebäude (Centralblatt 1866 S. 244, 1868 S. 779 u. 781, 1870 S. 180). Die Wirthschaftsräume müssen von den mit Feuerung versehenen Wohnräumen durch eine Brandmauer getrennt sein. Zweckmäßiger ist eine vollständige Trennung.

Der wirthschaftliche Raumbedarf ist aus der Größe und dem