für den
^ 33, Sonnabend den 20. April 1878.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis deffelben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Zur Vornahme des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hers seid sind folgende Termine bestimmt worden:
Freitag den 10» Mai d. J.
für die Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und sämmtlichen zum Bezirke des Amtsgerichts Hersfelo gehörigen Gemeinden;
Sonnabend den 11» Mai d. J. für die Militairpflichtigen aus sämmtlichen zum Amtsgerichtsbezirk Niederaula gehörigen Gemeinden;
Montag den 13. Mai d. I. für die Militairpflichtigen aus sämmtlichen zu den Amtsgerichtsbe zirken Friedewald und Schenklengsfeld gehörigen Gemeinden;
Dienstag den 14» Mai d. J.
Loosung, sowie Classrfrkatio n derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve I. Classe, welche wegen häuslicher, gewerblicher und Fumilien-Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen.
Das Geschäft beginnt jedesmal Morgens präzis |8 Uhr und wird im hiesigen städtischen Rathhause vorgenommen.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises — selbstverständlich einschließlich der Ortsverwaltungen — werden angewiesen:
1) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar: a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1858 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben, b) die in den Jahren 1857, 1856 oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, disponibel geblieben oder gar nicht erschienen sind, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen,
2) in jenen Terminen sich persönlich einzusinden, auch
3) für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann die alsbaldige Einziehung derselben zurr Militairdienst als unsichere Dienstpflichtige erfolgen.
Diejen igen Pe rsonen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst beansprucht wird, haben sich im Musterungs-Termine ebenfalls einzusinden.
Die Herren Ortsvorstände haben diese Verfügung zu wiederholten Malen in ihren Gemeinden rc. insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lassen.
Reklamationen Militairpflichtiger um Zurückstellung bezw- Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve I. Classe um Zurückstellung im Falle
einer Mobilmachung des Heeres, sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsoorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige Ausfüllung des vorgeschriebenen Fragebogens (das Formular hierzu ist stets bei dem Buchdrucker Funk hier vorräthig) sorgt; außerdem sind die nöthigen Atteste (pfarramtlicher Familienschein, Steuerbuchsauszug, Hypothekenschein und Abschätzung durch die Ortstaxatoren bei Vorhandensein von Grundeigenthum rc.) der Reklamation beizu- fügen. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da — wie schon oben erwähnt — diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militärdienste beansprucht wird, im Musterungstermine mit zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militairarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.
Zur vorläufigen Prüfung der erhobenen Ansprüche habe ich Termin:
a) für die Militairpflichtigen aus den Amtsgerichtsbezirken Hers- feld und Niederaula auf
Donnerstag den 2» Mai d. J.
b) für die Militairpflichtigen aus den Amtsgerichtsbezirken Frie- be'walb und Schenkleng sfeld auf
Freitag den 3. Mai d. J.
jedesmal Vormittags von 8 bis 12 Uhr in das Geschäftslokal des Landrathsamtes anberaumt, in welchen Terminen die betreffenden Ortsvorstände mit den betheiligten Militairpflichtigen sich einzufin- den und die Reklamationen vorzuzeigen haben.
Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu sistiren, welcher dieselben an Eides Statt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betreffenden Militairpflichtigen wahrgenommen haben.
Diese Protokolle sind mir ebenwohl in den obigen Terminen vorzuzeigen.
Hersfeld, am 11. April 1878.
3894,___Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises Hersfeld, welche mit Erstattung des durch meine Verfügung vom 24. Juli 1876 (Kreisblatt Nr. 61) bezw. vom 9. v. Mts. ad Nr. 2443 (Kreisblatt Nr. 20) geforderten Berichtes, bezüglich der Versicherung der Feldfrüchte gegen Hagelschäden, noch im Rückstände sind, werden hieran mit 3tägiger Frist erinnert.
Hersfeld, am 17. April 1878.
4096. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
300 Mark Belohnung. In der Zeit zwischen l. Januar und 20. März 1878 zu Wiesbaden gestohlen: 1) eine schwere goldene Schnupftabaksdose, viereckig, die Ecken stark ausgeschweift, auf dem Deckel das Bildniß Ihrer Majestäten des Deutschen Kaisers und der Kaiserin (Relief), inwendig im Deckel Glasscheibe, unter welcher Lorbeerkranz mit der Inschrift in Gold eingravirt: „In dankbarer Erinnerung an das Jahr 1866". Die Dose ist auswendig ciselirt. (Geschenk Sr. Majestät des Kaisers); 2) eine ovale goldene Schnupftabaksdose, auf dem Deckel Portrait des Großfürsten Konstantin von Rußland in Oel gemalt, inwendig im Deckel in Gold eingravirt: „Für 25jährige Freundschaft". Außerdem eine Jahreszahl, die nicht angegeben werden kann. (Geschenk des Großfürsten Konstantin); 3) eine goldene Schnupftabaksdose von prismatischer Form, mit eingelegter Emaille (chinesische Arbeit), welche so eingelegt ist, daß sie außen das Gold vollständig verdeckt (Mosaik), (Geschenk der Großfürstin