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^ 31.

Mittwoch den 17. April

1878.

DaSKreiSblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Zum Behufe der im laufenden Jahre zu leistenden Rückzahlung von 112,700 Thlr. (338,100 M.) auf das vormals Kurhessische Eisen- bahn-Anlehn vom Jahre 1863 über 10 Millionen Thaler sind am heutigen Tage die nachbezeichneten Obligationen dieses Anlehns:

Lit. A. zu 1000 Thaler.

Nr. 6021 bis einschließlich 6030.

Nr. 915 bis

einschließlich

919.

6771 ,, ,,

6780.

1485

1489.

7161 ,,

7170.

1510

//

1514.

7271

7280.

1625

1629.

Lit. C. zu 200 Thaler.

1731

1732.

Nr. 401 bis einschließlich

425.

Lit. B. z

in 500 Thaler.

876

881.

Nr. 121 bis

einschließlich

124.

,, 901

925.

1604

//

1613.

Lit. D. zu 100 Thaler.

1994

2003.

Nr. 4254 bis einschließl.

4303.

3536 w

//

3545.

5504

5528.

3844

3853.

zz 7305 ,, zz

7354.

3988

//

3997.

zz 12158 ,, ,,

12207.

4238

//

4247.

18409

18458.

5261

5270.

ausgeloost worden-

Den Inhabern dieser Obligationen werden dieselben zum 1. November dieses Jahres hiermit gekündigt, unter dem Anfügen, daß mit diesem Tage deren Verzinsung aushört

Die Rückzahlung erfolgt von dem bemerkteniTage ab täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage bei der hiesigen Regierungs- Hauptkasse und bei dem Bankhause M. A. von Rothschild u. Söhne zu Frankfurt a. M. gegen Rückgabe der Obligationen nebst den Coupons Serie 11. Nr. 2 bis mit 8 und den Talons.

Die Erhebung der rückzahlbaren Beträge kann jedoch auch bei allen übrigen Königlichen Regierungs- und Bezirks-Hauptkasien, der Königlichen Staatsschuldentilgungskaffe zu Berlin und der Königlichen Kreiskaffe in Frankfurt a. M. geschehen, in welchem Falle die Schuld­dokumente bereits vom 15. Oktober d. I. ab bei der betreffenden Kaffe eingereicht werden können, da dieselben von letzterer zunächst an die hiesige Regierungs-Hauptkaffe zur Festsetzung eingesandt werden müssen.

Zugleich bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß von den zum 1. November 1877 und früher gekündigten Obligationen des obigen Anlehns die nachverzeichneten noch nicht zur Einlösung ge­bracht sind.

Lit. A. Nr. 5l. 197. 225. 1155.

Lit. B. Nr. 650. 651. 1174. 1595. 1797. 2771. 2936. 2943.

2945. 4001. 4986. 5461. 6413. 6414. 7213. 7214. 7284. 8186.

8188. 8242. 8336. 8337.

Lit C. Nr. 577. 578. 583. 586 587. 588. 589. 626 1406.

1413. 1422 1731. 1745. 1748. 2504. 2521.3059.3071.3072.3074

Lit D.

Nr. 551. 566

582. 585. 588. 592. 1001.

1002.

1013.

1016. 1018.

1020. 1024

1029. 1031. 1032. 1037.

1038.

1045.

1047 1048.

1049. 1050.

3157. 3191. 3193. 3209.

3210.

3214.

3224 3227.

3232. 3237.

3239. 3241. 3250. 3251.

4604.

4605.

4606. 4611.

4612. 4614.

4620. 4632. 4636. 4638.

4644.

8108.

8109. 8113.

8115. 8116.

8119. 8123. 8124. 8128.

8129.

8130.

8133. 8139.

8144 8145.

8149. 8150. 8153. 8154.

8357.

8363.

8364. 8368.

8381. 8384.

8385. 8387. 8389 8394.

8396.

8399.

8403. 8404.

9375. 9382.

11105. 11117. 11120. 11123.

11129.

11130. 11132. 11139. 11142. 11151. 11358. 11613. 11649. 11652.

12409. 12410. 12415. 12419. 12420. 12427. 12438. 12443. 12451.

17614. 17620. 17625. 17626.

Cassel, den 11. April 1878.

Königliches Regierungs-Präsidium.

(gez.) von Brauchitsch.

Kreis Hersfeld.

Zur Vornahme des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:

Freitag den 10. Mai d. I.

für die Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und sämmtlichen zum Bezirke des Amtsgerichts Hersfeld gehörigen Gemeinden;

Sonnabend den 11. Mai d. J. für die Militairpflichtigen aus sämmtlichen zum Amtsgerichtsbezirk Niederaula gehörigen Gemeinden;

Montag den 13. Mai d. J.

für die Militairpflichtigen aus sämmtlichen zu den Amtsgerichtsbe- zirken Friedewald und Schenklengsfeld gehörigen Gemeinden;

Dienstag den 14. Mai d. J.

Lovsung, sowie Classlfrkatio n derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve I. Classe, welche wegen häus­licher, gewerblicher und Funnlien-Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen.

Das Geschäft beginnt jedesmal Morgens präzis $8 Uhr und wird im hiesigen städtischen Rathhause vorgenommen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises selbstverständlich einschließlich der Ortsverwaltungen werden angewiesen:

1) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar: a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1858 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben, b) die in den Jahren 1857, 1856 oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurück- gestellt, disponibel geblieben oder gar nicht erschienen sind, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen,

2) in jenen Terminen sich persönlich einzufinden, auch

3) für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Militairpflichtige, welche ohne genügenden Ent­schuldigung sgrund im Musterungst ermine nicht er­scheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Muste­rungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Hast bis zu 3 Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist diese Versäumn in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann die alsbaldige Einziehung derselben zum M i l i t a i r v i e n st als unsichere D i e n st p f l i ch t i ge erfolgen.

Diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zu­rückstellung b e z w. Befreiung vom M i l i t a i r d i e n st be­ansprucht wird, haben sich im Musternngs-Termine ebenfalls einzufinden.

Die Herren Ortsoorstände haben diese Verfügung zu wieder­holten Malen in ihren Gemeinden rc. insbesondere den gefiel-