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AreisWvlatt

für den

K r c i s p c r sfel o.

AF. Mittwoch den 3. April 18^8.

DasKreistlatt" erscheint wöchentlich )weimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis deflelben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet.

Bestellungen auf dasKreisblatt" werden noch fortwährend von allen Postanstalten sowie von der Expedition entgegen genommen.

ÄmlWes.

KreiS HerSfeld.

Beim Herannahen der Frühjahrsbestellung machen wir darauf aufmerksam, daß das Wiederauftreten des Kartoffelkäfers (Colorado­käfers) dessen im Boden etwa vorhandene Puppen den milden Winter überdauert haben können, wahrscheinlich ist. Wir verweisen deshalb auf die einschlägigen Belehrungen und Bekanntmachungen vom 12. und 20. Juli v. I., (S. Amtsblatt S. 244 und 251) sowie auf unsere, unterm 12. September v. I. erlassene Polizei-Berordnung (S. Amts­blatt pag. 317) und wiederholen, daß zu Abwendung der drohenden großen Gefahr es dringend nöthig ist, das erste Auftreten des Insekts so rasch als möglich zu erkennen und festzustellen; denn nur hierdurch wird die Möglichkeit geboten, dieerforderliche:- energischen Vertilgungs- maßregeln alsbald in Anwendung zu bringen. Hierzu bedarf es aber von dem Augenblick an, wo das Kartoffelkraut aufgeht, der sorg­samsten Aufmerksamkeit sowohl des Besitzers der Kartoffelfelder, als eines Jeden, welcher an solchem vorübergeht. Jede verdächtige Er­scheinung, jede Fraßstelle an Kartoffelkraut muß zu einer genauen Nachforschung nach der Ursache des Fraßes Anlaß geben, denn das Kartoffelkraut wird von anderen Insekten und Nagethieren verhältniß- mäßig wenig und selten befreffen. Jede Fraßstelle läßt deshalb das Vorhandensein des Coloradokäfers vermuthen, selbst wenn Käser und Larven, die namentlich bei kaltem und nassem Wetter sich oft der Beobachtung entziehen, nicht gefunden sind.

Um die erforderlichen Nachforschungen von sachverständiger Seite auf das Schnellste vornehmen zu lassen, muß von den erwähnten ver­dächtigen Erscheinungen am Kartoffellaude bei der Ortspolizeibehörde sofort Anzeige gemacht werden.

Wir machen auch darauf noch ganz besonders aufmerksam, daß das Vernichten etwa aufgefundener Käfer und Larven diese Anzeige durchaus nicht überflüssig macht, da sich die Vernichtung auch auf die Eier und auf die in der Erde befindlichen Puppen erstrecken muß und diese eine eingehende Untersuchung und sorgsame Ueberwachung der Kartoffelfelder nöthig macht.

Möchte Jedermann, möchten insbesondere die Besitzer von Kar­toffelfeldern das Gesagte beherzigen! Wir erwarten von Ersteren, daß sie im eigenen Interesse und zu Abwendung der ganzen Umgegend drohender Gefahren sich den erwähnten Überwachungen und Unter­suchungen mit Elfer und Umsicht freiwillig unterziehen werden.

Cassel, den 19. März 1878.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

A. 11. 2975. Kühne.

*

Vorstehender Erlaß wird unter Bezugnahme auf meine Bekannt­machungen vom 18. und 27. Juli 1877 Nr. 7369 und 7604 in den Nrn. 57 und 60 des Kreisblattes und vom 21. August v. I. in Nr. 67 des Kreisblattes zur Kenntniß der Herren Bürgermeister und OrtSverwalter gebracht mit der Veranlassung für Veröffentlichung resp, wiederholte Veröffentlichung in den betreffenden Ortspolizei- Verwaltungsbezirken zu sorgen und Sich danach zu achten.

Hersfeld, am 2. April 1878.

3328. Der Königliche Landrath Freiherr vov Broich.

Die Königliche Regierung hat durch Verfügung vorn 8. März 1878 A. 1. 2784 entschieden, daß Ebie Einreibung des Gesindes rc. in die Ortspflichtfeuerwehr behufs Theilnahme an den tactischen

Uebungen, nicht zulässig sei. Demgemäß wird meine Verfügung vom 17. Februar 1878 Nr. 1949 in Nr. 15 des Kreisblattes von 1878 hiernach abgeändert.

Die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter wollen hiervon Kenntniß nehmen und sich danach richten.

Hersfeld, am 2. April 1878.

2984.__Der Königliche Landralh Freiherr von Broich.

HerSfeld, den 2. April 1878?

Die Kommission zur Prüfung der Spritzen conf. meiner Ver­fügung vom 21. Februar d. I. Nr. 2008 in dem Kreisblatte Nr. 16 wird bestehen aus den Herren:

1) Königlicher Bauinspector Stiefel in HerSfeld,

2) Oberbrandmeister Gymnasiallehrer Dr. Steiger daselbst,

3) Oberbrandmeister Tuchfabrikant Volkmar daselbst,

4- Oberbrandmeister Oekonom Nutzn zu Niederaula,

5) Oderbrandmeister Oekonom Gliemroth zu Wölfershausen,

6) Oberbrandmelster Oekonom Reinhardt zu Unterweisenborn,

7) Jean Möller in HerSfeld,

8) Kupferschmied Schüßler daselbst,

9) Lederfabrikant Rehn daselbst,

10) H. Röffing daselbst,

11) George Braun jun daselbst,

12) Eisenhändler Auel daselbst,

13) Hospitalsverwalter Kraus daselbst,

(die Herren unter 7 bis 13 sind Mitglieder der Hersfelder Feuerwehr).

Indem ich dies zur Kenntniß der genannten Herren sund auch der Herren Bürgermeister und Ortsverwalter bringe, ersuche ich die ersteren, Sich gefälligst,

Sonnabend den 13. d. MtS. Nachmittags 2 Uhr in der Stiftsruine dahier einfinden zu wollen. Die Prüfung wird voraussichtlich am Montag den 15. d. Mts. beendigt sein, nimmt vielleicht aber noch den folgenden Tag in Anspruch.

Die Leitung der Geschäfte der Commission übertrage ich dem unter 2 genannten Oberbrandmeister.

Um etwaigen Mißverständnissen zu begegnen, mache ich Beson­ders darauf aufmerksam, daß die öffentliche Probe erst Montag den 15. d. M. beginnt und auf dem hiesigen Marktplatze abgehaltenj wer­den wird. Nähere Zeitbestimmung in letzterer Hinsicht behalte ich mir vor.

3510.___ Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Die Ortspolizeibehörden und die Königliche Gendarmerie des Kreises werden hierdurch benachrichtigt, daß das Königliche Stadt­gericht zu Berlin in der Untersuchungssache wider bei^ Buchhänd­ler Max Marcus in der Sitzung vom 14 Januar d. J. auf Ur» brauchbarmachung der Druckschrift:Geheimnisse einer Nachtdroschke, Polstergeschichten in 6 Stereoskopen von einem Eingeweihten" da dieselbe unzüchtigen Inhalts ist, auf Grund der §§. 184. 41 des St. G. B's erkannt hat.

Hersfeld, den 28. März 1878.

3174. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Die Ortspolizeibehörden und die Königliche Gendarmerie des Kreises werden hierdurch benachrichtigt, daß die Rathrkammer deS Königlichen Stadtgerichts zu Breslau unter dem 27. Februar c. die Beschlagnahme der daselbst in der Buchhandlung von G. P. Ader- holz erschienenen Druckschrift:

«Mirabilia. Eine Gefänanißüudie von Hujo Simon, Fürstbi- schöflicher KommissariuS, Stadtpfarrer von Schweidnitz"

wegen der darin enthaltenen, gegen §. 130a Absatz 2 St. G. B's verstoßenden Stellen beschlossen hat.

Hersfeld, den 28. März 1878.

3175. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.