M 17 Mittwoch den 27. Februar 1878.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs unk Sonnabend. Preis desselben bA der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen unb bie breifpaitige 3ei(t »bet beten Saum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches
Kreis Hersfeld.
Nachdem von Königlichem General-Commando des XL Armee- Corps und Königlichem Ober-Präsidium der Provinz Hessen-Nassau zur Vornahme einer Musterung der Pferde des Kreises Hersfelo folgende Termine festgesetzt worden sind:
Donnerstag den 14. März d. I. für die Pferde aus den Amtsgerichtsbezirken Hersfeld und Niederaula auf dem Marktplatze zu Hersfeld und
Freitag drn 15. März d. 3. für die Pferde aus den Amtsgerichtsbezirken Friedewald und Schenk- lengsfeld auf dem Schloßhof zu Friedewald,
jedesmal Morgens präcis 9 Uhr beginnend, weise ich die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden (selbstverständlich einschließlich der Ortsverwalter) des Kreises an, dieses den sämmtlichen Pferdebesitzern ihrer Gemeinden rc. mit der Auflage bekannt zu machen, an den genannten Tagen und Orten zur bestimmten Stunde ihre Pferde mit Ausnahme der Hengste, der Fohlen unter drei Jahren, der Stuten, welche entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als 8 Tage abgefohlt haben, der Dienstpferde der Staatsbeamten und der contractlich zu haltenden Postpferde, bei Vermeidung einer Strafe von 15 Mark der bestellten Musterungs-Commission vorzuführen dezw. vorführen zu lassen.
An den Sammelplätzen haben die Herren Ortsvorstände persönlich sich einzufinoen resp, im Verhinderungsfälle durch die Vicebürgermeister vertreten zu lassen und ist dafür zu sorgen, daß die Pferdebesitzer Gemeindeweise und in derselben Reihenfolge mit ihren Pferden sich aufstellen, wie solche in dem vor Kurzem eingereichten Verzeichnisse aufgeführt sind.
Die Ortsvorstände rc. sind verpflichtet, alsbald der MusterungsCommission davon Anzeige zu machen, wenn ein Pferdebesitzer nicht alle vorzuführenden Pferde mit zur Stelle gebracht hat.
Bis zum 12. März d. I. haben die Herren Ortsvorstände rc. Bescheinigungen über die erfolgte Bekanntmachung dieser Verfügung an die sämmtlichen Pferdebesitzer, beim Landrathsamte einzureichen.
Hersfeld, am 23. Februar 1878.
Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Bestimmungen über das Verfahren behufs Erhaltung der Uebereinstimmung zwischen den Grundbüchern und den Steuerkatastern.
(Fortsetzung.)
Ist es zweifelhaft, ob nur ein Irrthum des Katasters oder der Fall einer Grenzveränderung vorliegt, so hat der Katasterkontroleur sich behufs Aufklärung der Zweifel mit dem Grundbuchamte in Verbindung zu setzen.
Von den auf Grund der Berichtigung der Katasterkarte wegen materiellen Irrthums stattgehablen Fortschreibungen wird das Grundbuchamt in jedem einzelnen Falle durch den Katasterkontroleur unter Anwendung ves Formulars VII. benachrichtigt. Auf Grund der Benachrichtigung ist die Berichtigung des Grundbuchs sofort durch den Grundbuchrichter zu verfügen. Walten gegen die Zulässigkeit der Uebernahme der Veränderung in das Grundbuch Bedenken ob, so hat sich das Grundbuchamt zum Zwecke der Beseitigung derselben mit dem Katasterkontroleur in Verbindung zu setzen.
(Vergl. §. 1 zu 9, §. 18, §. 23 zu 5 der Anweisung I. für die östlichen und die neuen Provinzen, §. 1 zu 9, Z. 17 zu 4, 5, §. 23 zu 5 der Anweisung I. für die Provinz Westfalen und die Rhein- provinz, §. 12 der Anweisungen H)
VI. Alljährlich nach erfolgter Berichtigung der Grundsteuer- und Gebäudesteuerbücher werden den Grundbuchämtern Flurbuchsanhänge und Gebäudesteuerrollenanhänge von den Katasterkontroleuren zugefertigt. Als Formulare dienen in den östlichen und in den neuen Provinzen, beziehungsweise in der Provinz Westfalen und in der Rheinprovinz für die Flurbuchsanhänge die anliegenden betreffenden Muster XL, für die Gebäudesteuerrolleanhänge die anliegenden betreffenden Muster XII. Die drei letzten Spalten der Formulare sind zur Ausfüllung durch das Grundbuchamt bestimmt. Die Spalten 3 und 12 des Musters XL und die Spalten 3 und 18 des Musters XII. werden von den Katasterkontroleuren ausgefüllt und dienen den Grundbuchämtern zur leichteren Ermittelung der betreffenden Grundbücher. In den Flurbuchsanhängen werden nur diejenigen zur Fortschreibung in den Grundsteuerbüchern gekommenen Veränderungen eingetragen, welche mit einer Form- oder Bestandsveränderung oder mit einer Aenderung der Nummern der Parzellen verbunden gewesen sind, nicht aber solche, welche lediglich einem Eigenthumswechsel unterlegen haben. In den Gebäudesteuerrollenanhängen werden nur solche zur Fortschreibung in der Gebäudesteuerrolle gekommenen Veränderungen eingetragen, welche mit einer Bestandsveränderung oder mit einer Veränderung der Nummer oder Littera der Gebäude in der Gebäudesteuerrolle verbunden gewesen sind, nicht aber diejenigen, welche lediglich einem Eigenthumswechsel unterlegen haben.
Die Uebereinstimmung der Anhänge mit den betreffenden Originalen wird von dem Katasterkontroleur amtlich bescheinigt.
Die erforderlichen Formulare werden von den Grundbuchämtern beschafft und den Katasterkontroleuren überwiesen. Die für die Schreibarbeit auszustellenden Gebührenliquidationen unterliegen der Feststellung durch die Regierung (Finanzdirektion) und werden demnächst von den Grundbuchämtern aus dem sächlichen Fonds zahlbar gemacht.
(Vergl. §§. 78—81, 83—88 der Anweisungen I.) (Schl. f.)
Tagesbegebenheiten.
— Die Bierbrauer Berlins petitioniren beim Reichstage um Einführung einer gesetzlichen Kontrole der Biersurrogate resp, deren Besteuerung. Sie motiviren ihr Gesuch mit der Hinweisung auf die gesundheitsgefährlichen Ersatzmittel für Hopfen, Malz rc., deren Billigkeit es unmöglich mache, bei der Zubereitung guten Bieres die Konkurrenz aushalten zu können. Die Petitions-Kommission wird sich in den nächsten Tagen mit dem Gegenstand beschäftigen. (B.T.)
Wien, 25 Februar. Offizielle Meldungen der „Polit.Korresp." aus Athen berichten von neuen Metzeleien irregulärer türkischer Truppen unter der griechischen Bevölkerung der Ortschaften Vene- tikon, Kerazdi, Platanos und von der Ausbreitung der Insurrektion in Epirus.
Wien, 24. Febr. Einer weiteren Meldung der „Montagsrevue" zufolge, findet heute unter dem Vorsitze des Kaisers ein Ministerrath statt, dem alle drei Ministerien beiwohnen werden. Es soll in demselben über einen von dem Grafen Andraffy bei den De- legativnen zu beantragenden Kredit von 60 Millionen Gulden berathen werden, dessen Verwendung unter der Verantwortlichkeit der gesammten Regierung zu militärischen Dispositionen in dem Falle erfolgen soll, daß die österreichischen Interessen auf der Conferenz nicht respektirt werden sollten.
Konstantinopel, 21. Febr. Eine Karavane von Tscher- kessen, welche auf der Reise nach Konstantinopel die russischen Linien bei Tschetaldja passirte, weigerte sich, die Waffen abzugeben und wurde erst nach einem Kampf mit den russischen Truppen entwaffnet.