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für den

Kreis Ycrsfelb.

^F 16» Sonnabend den 23. Februar 1878«

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller 10 Pfg. berechnet.

Amtliches

Kreis Hers selb.

Demnächst sind von dem Kreistage für den hiesigen Kreis 6 Mitglieder der Gebäudesteuer-Veranlagungs-Commission und 6 Stell­vertreter für dieselben zu wählen und wenn die bisherigen Mitglieder und Stellvertreter im Amte verbleiben sollten, entsprechend weniger.

Das Amt ist ein Ehrenamt und wird die Thätigkeit der Com­mission bei der durch die in diesem Jahre Statt findende Gebäude- steuer-Revision erwachsenden Geschäfte vorübergehend in erhöhetem Maaße namentlich in den Monaten October und November d. I. in Anspruch genommen werden.

Die Mitglieder der Veranlagungs Commission erhalten Reise- und Tagegelder nur für Geschälte außerhalb ihres Wohnortes und für Geschäfte am Wohnorte werden mit den zu ertheilen­den Aufträgen nothwendig verbundene baare Auslagen auf Grund der dieserhalb beizubringenden speciellen Belage erstattet.

Indem ich die Herren Mitglieder des Kreistages mit dem Be­merken, daß ich den Gegenstand auf die Tagesordnung des nächsten Kreistages bringen werde, hiervon benachrichtige, ersuche ich dieselben sich mit geeigneten Männern darüber zu verständigen, ob dieselben eine etwa auf sie fallende Wahl annehmen werden und dieselben dann dem nächsten Kreistage in Borschlag zu bringen.

Hersfeld, am 20. Februar 1878.

2012. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Herrfeld, den 21. Februar 1878

In Folge einer Verfügung der Königlichen Regierung vom 11. d. Mts. A. I 1623. werden die, auf ausdrücklichen Wunsch der be­treffenden Herren Ortsverwalter errichteten, Feuerwehren Nr. 10 Biengartes, Nr. 13 Wilhelmshof und Nr. 15 Oberrode hierdurch aufgehoben und der Gutsbezirk Biergartes mit der Stadt Hersfeld, Feuerwehr Nr 1, und die Gutsbesirke Wilhelmsbof und Oberrode mit der Gemeinde Petersberg, Feuerwehr Nr. 12a hinsichtlich des Feuerlöschwesens vereinigt.

Es wird hierbei bemerkt, daß nach der Ansicht der Königlichen Regierung die von jeder Gemeinde resp, jedem Gutsbezirke zu ent­richtende Brandsteuer die beste Grundlage für die Vertheilung der gemeinsam zu tragenden Kosten bibet.

Wegen Aufstellung der Spritzen sehe ich gemeinsamen Vorschlä­gen der betreffenden Gemeinde- uiü Gutsvorständen entgegen.

1982. Der Königliche Lcndrath Freiherr von Broich.

Husfeld, den 21. Februar 1878.

Den Herren Bürgermeistern imb Ortsverwaltern des Kreises, sowie den Herren Fabrikanten, welche zur (Siniieferung von Muster- spritzen ausgefordert worden sind, cheile ich nachstehend die näheren Bestimmungen mit, welche bezüglich der Einlieferung resp. Prü­fung zu beobachten sind:

1) Jeder Fabrikant hat von jeder Spritzenkategorie, für welche er zu concurriren gedenkt, auf sein; Kosten eine Musterspritze zur öffentlichen Prüfung hierher einzusinden.

2) Die Prüfung findet Statt Montag den 15. April d. J. und eventuell di folgenden Tage jedismal von Vormittags 8 Uhr ab.

3) Sämmtliche Spritzen müssen spätestens Sonnabend den 13. April Mittags 12 Uhr an einem m dem hiesigen Kreisblatte noch zu bestimmenden Orte zur Verfügrng der Commission stehen.

4) Erläuterungen, welche di« Fabrikanten oder deren Vertre­ter etwa zu geben wünschen sollten, sind im Laufe des 13. und 14. April zu machen; während der Prifung selbst haben sich dieselben jeder Einwirkung zu enthalten.

Sonnabenb. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit

5) Bei der Probe ist ein Druckschlauch von mindestens zehn Meter Länge, sowie ausschließlich folgende Mundstücke anzuwenden: für die Spritzen der Kategorie A ein solches von 16 mm. Weite, für die Spritzen der Kategorie B ein solches von 14 mm. Weite, für die Spritzen der Kategorie C ein solches von 11 mm. Weite, für die Spritzen der Kathegorie D ein solches von 9 mm. Weite.

6) Die Cylinder muffen sämmtlich eine verticale Lage haben. Schrägstehende oder liegende sind gänzlich ausgeschloffen.

7) Um zu zeigen, ob die Kolben dicht eingeschliffen sind, hat der Fabrikant während der Probe alle etwaigen Manschetten und dergleichen zu entfernen.

8) Jeder Fabrikant hat für Vacuummeter und Manometer selbst zu sorgen.

9) Auch die gelieferten Druckschläuche werden der Probe un­terworfen.

10) Bis spätestens zum 1. April d. I. hat jeder concurrirende Fabrikant eine Tabelle nach nachstehendem Schema ausgefüllt anher einzusenden.

11) Alle etwa nöthig werdenden weiteren Bestimmungen wer­den im hiesigen Kreisblatte veröffentlicht und den Concurrenten zugesandt.

2008. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Tabelle

über die von den Spritzenfabrikanten.......

zu.....der Commission in Hersfeld zur Prüfung eingeliefert wer- __________________________ denden Spritzen.___________

1.

2.

3.

Allgemeine

4. 5.

6. 7.

Art und Material

8

9.

10.

Kleinste

11.

Inhalt.

Bauart.

der Bestandtheile.

Weite (Durch­messer.)

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12.

Vom Fußbo­den bisDruck- baum in mm.

13.

Hebelarm.

14.

15.

16.

Mittlere

17.

18.

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Der Zimmermann Jacob Ruppel von Kirchbeiw ist als Ge­bäude-Taxator behufs Versicherung in der General-Brandkasse bestellt und verpflichtet worden.

Hersseld, am 20. Februar 1878.

2013. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Den Ortspolizeibehörden und der Königlichen Gendarmerie des