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für den
Sonnabend den 16. Februar
1878.
Dar „ÄreiiMett" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile aber deren Raum mit 10 Pfg. berechnet
Amtliches
Kreis Hersfelb.
Bekanntmachung.
Die diesjährige Frühjahrs-Controll-Versammlung für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes im Kreise Hersfeld finden, wie folgt, statt.
t. zu Unterhaun
Donnerstag den 4. April d. J. Vormittags 9 Uhr
für die Mannschaften aus den Gemeinden: Eitra, Hilperhausen, Holzheim, Kathus, Kohlhausen, Kruspis,Oberhaun, Oberrode, Oberstoppel, Petersberg, Roßbach, Wilhelmshof, Rothensee, Stärklos, Sieglos, Sorga, Unterhaun, Unterstoppel, Wippershain, und Bingartes.
2. zu Hersfeld
Freitag den 5. April d. J. Vormittags 9 Uhr
für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und dem Hof Meisebach sowie aus den Gemeinden: Friedlos, Reilos, Mecklar und Meckbach.
3. zu Obergeis
Freitag den 5. April d. J. Nachmittags 3 Uhr
für die Mannschaften aus den Gemeinden: Allmershausen, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goßmannsrode, Hählgans, Heenes, Kalko- deS, Obergeis, Reckerode, Rohrbach, Rotterterode,Tann und Untergeis.
4. zu Niederaula
Sonnabend den 6. April d. I. Vormittags 10 Uhr
für die Mannschaften aus den Gemeinden: Allendorf, Asbach, Bei- ershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Hedders- dors, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa, Reimboldshausen, Solms, Willingshain und Engelbach mit Hof Sternberg.
5. zu Heimboldshausen
Montag den 8. April d. I. Vormittags 9 Uhr
für die Mannschaften aus den Gemeinden: Bengendorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof mit Nippe, Phi- lippsthal, Widdershausen, WölferShausen und Unterneurode.
6. zu Oberlengsfeld
Mo ntag den 8. April d. I. Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden: Ausbach, Conrode, Dünkelrode, Hillartshausen, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, SchenklengSfeld, Schenksolz, Untevweißenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.
Zur strengsten Nachachtung für die beteiligten Mannschaften fügt das Bezirks-Commanvo folgende Bemerkungen hinzu:
1) Zu den Frühjahrs-Control-Versammlungen haben sich außer den Wehrleuten, welche sich als felddienstunfährg oder dienstuntauglich zu melden beabsichtigen u. s. w., nur diejenigen Mannschaf- ten des Beurlaubtenstandes, welche zu den Reserven und Dis- positions-Urlaubern gehören, sowie die zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlaffenen einzufinden.
2) Wie den Mannschaften schon früher mitgetheilt ist, werden Ordres nicht ausgegeben, sondern es findet die Beorderung lediglich durch diese Bekanntmachung und durch Ausrufen in den verschiedenen Ortschaften statt. Die Betheiligten werden noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß nach dieser Art der Beorderung die Fehlenden ebenso strafbar sind, als wenn sie wie früher, persönliche Ordres erhalten hätten.
3) Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen,
Mühlen u. s. w. werden zu den Ortschaften gerechnet zu deren Gemeinde sie gehören. ■
4) Die Mannschaften haben ihre sämmtlichen Militairpapiere mit zur Stelle zu bringen.
5) Etwaige DispensationSgesuche sind rechtzeitig an den betreffenden Bezirksfeldwebel zu richten und können nur durch das Be- zirkS-Commando genehmigt werden. Ist bis zum Tage der Controllversammlung die Entscheidung auf ein Gesuch noch nicht erfolgt, so muß der Betreffende unfehlbar bei derselben erscheinen.
6) Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinderungsfälle müssen durch ärztliche oder ortspolizelliche älteste, welche spätestens auf dem Controllplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben. Atteste welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Controllversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes werden nicht angenommen.
Rotenburg, am 2. Februar 1878.
Königliches Landwehr-BezirkS-Commando Rei chard,
Oberstlieutenant und Commandeur.
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Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden rc. Kreises werden angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung
des
wiederholt in ihren Bezirken auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß aller betheiligten Mannschaften zu bringen.
Hersfeld, am 5. Februar 1878
1293,____Der Königliche Landrath Freiherr von Broich. HerSfeld, am 16. Februar 1878.
In Folge mehrfach an mich gestellter Anfragen mache ich sämmtliche Herren Bürgermeister und Ortsverwalter auf die Bestimmung im § 6 der Vorschriften zur Regelung des Feuerlöschwesens vom 23. August 1875 (Kreisblatt 1875, Nr. 74) aufmerksam, wonach für die Bespannung der Spritzen und der Wagen, welche zu einem auswärtigenBrande abgehen, eine denOrts - Verhältnissen entsprechende Vergütung gewährt werden kann, welche jedoch nicht der betreffenden auswärtigen Gemeinde zur Last fällt, sondern von der absendenden Gemeinde zu zahlen ist, sofern sie nicht auf die Kreiskasse übernommen wird.
Es ist dringend nothwendig, daß sich nicht allein die Herren Ortsvorstände und deren Vertreter, sondern auch die Herren Brandmeister und deren Vertreter mit den bezüglich des Feuerlöschwesens ergangenen Bestimmungen genau bekannt machen und verweise ich in dieser Hinsicht noch ganz besonders auf die Nummern 73, 81, 82, 96 und 102 des Kreisblattes von 1877. Die Herren Ortsvorstände haben das hierzu Erforderliche zu veranlassen resp, zu thun.
1782.Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 15. Februar 1878.
Die Herren Ortsoorstände des Kreises haben den Pferdezüchtern in ihren resp. Polizeiverwaltungsbezirken bekannt zu machen, daß die Königlichen Beschäler am 27. bezw. 28. d. Mts. auf den Stationen Hersfeld und Philippsthal eintreffen werden und daß von jetzt ab das Deckgeld auf 5 Mark herabgesetzt und das Füllengeld auf 10 Mark erhöht worden ist.
1834. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Der Handiungscoinmis Georg WaIger aus Wlddershausen, zuletzt in Lippstadt,' etwa 27 Jahre alt, ist durch Urtheil Königlichen KreiSgerichts, Strafkammer, dahier vom 12. Juli 1877 wegen Be- leidigung zu 40 Mark Geldstrafe, subsidiär 5 Tagen Haft rechtskräftig verurteilt worden.