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für den

^ 13» Mittwoch den 13. Februar 1878.

DaiKreiSblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile »der deren Raum mit 10 Pfg. berechnet

Amtliches

Berlin, den 5. Oktober 1877.

Bekanntmachung

Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 1. d. M. (Gesetz-Samml. S. 225) mache ich hierdurch darauf aufmerksam, daß die bereits durch Bekannt­machung vom 21. Juni 1875 zur Einlösung öffentlich aufgerufenen Preußischen Kassenanweisungen vom 2. November 1851, 15. Dezember 1856 und 13. Fe­bruar 1861

a in Berlin bei 1. der General-Staatskasse,

2. der Kontrole der Staatspapiere,

3. der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern,

4. dem Haupt-Steueramt für inländische Gegenstände,

5. dem Haupt-Steueramt für ausländische Gegenstände,

6. der unter dem Vorsteher der Ministerial-, Militair- und Bau-Kom­mission stehenden Kasse,

b. in den Provinzen bei 1. den Regierungs-Hauptkassen,

2. den Bezirks-Hauptkassen in der Provinz Hannover,

3. der Landeskasse in Sigmaringen,

4. den Kreiskassen,

5. den Kassen der Königlichen Steuerempfänger in den Provinzen Schles­wig-Holstein, Hannover, Westpfahlen, Hessen-Nassau und Rheinland,

6. den Bezirkskassen in den Hohenzollernschen Landen,

7. den Forstkassen,

8. den Haupt-Zoll- und Haupt-Steuerämtern, sowie

9. den Neben-Zoll- und den Steuerämtern nur noch bis zum 30. März 1878 zur Einlösung angenommen werden, nach diesem Zeitpunkte aber ihre Gültigkeit verlieren, und alle Ansprüche aus denselben an den Staat erlöschen.

Der Finanz-Minister Camp hausen.

Caffel, den 21. Januar 1878.

A I. 4994

Mittelst Verfügung vom 4. Mai 1875-^-^ v 53gg~ sind sämmtliche OrtSvorstände angewiesen worden, die Vertheilung des nach §. 7 des Gesetzes vom 6. Juni 1873 ihnen überwiesenen Loos- Holzes thunlichst bald und zwar spätestens binnen 14 Tagen nach der Anweisung zu bewirken.

Die von uns mittelst Circularverfügung vom 24. Juni 1875 C. II. 0 7383 erlassenen Anordnungen bezweckten den Ortsvorstän­den die pünktliche Ausführung der Bestimmungen der erstgedachten Verfügung zu ermöglichen. Die Erfahrung hat jedoch gelehrt, daß noch immer bei ratenweiser Ueberweisung des Loosholzes an die Bürgermeister eine sachgemäße und gleichmäßige Vertheilung dieser Theilmassen an die Empfangsberechtigten den Gemeinderäthen sehr erschwert und vielfach unmöglich gemacht wird.

Wir bestimmen daher hiermit in Ergänzung der Anordnungen unserer Verfügung vom 24. Juni 1875, daß die Herrn Oberförster fortan den Ortsvorständen sofort bei der Ueberwei­sung der ersten Loosholz-Rate nicht nur ein genaues Verzeichniß des ihnen in dieser Rate zur Disposition gestellten Holzes, getrennt nach Holzarten, Sortimenten und Schlägen über­geben, sondern denselben zugleich in Betreff der demnächst zu über« weisenden Loosholzreste eingehende Mittheilungen machen, so daß die Gemeinderäthe aus diesen Mittheilungen mit annähernder Bestimmt- Heit zu entnehmen im Stande sind, in welchen Holzarten und Sor­timenten, sowie aus welchen Schlägen die ferneren LooSholzraten ihnen werden überwiesen werden.

An sämmtliche Königliche Oberförster und Revierverwalter der Regierungsbezirks Caflel.

Abschrift erhalten Sie zur Nachricht.

Königliche Regierung,

Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten.

J. C. II. 1411. Koch. Janisch. Buttlar i. V. An sämmtliche Herrn Landräthe rc.

*

HerSfeld, am 12. Februar 1878.

Abschrift v»n der vorstehenden Verfügung wird den Herren Bürgermeistern und OrtSverwaltern deS Kreises zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit dem Bemerken mitgetheilt, daß Zuwiderhand­lungen gegen die Verfügung vom 4. Mai 1875 streng geahndet werden. II13.__Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Die Herren.Oberbrandmeister des Kreises lade ich hiermit zu einer Berathung über die eingegangenen Offerten für die Lieferung der für die Gemeinden und Gutsbezirke. des hiesigen Kreises erfor­derlichen Feuerspritzen auf nächsten Sonntag den 17. d. MtS. Vor­mittags 9 Uhr in das Lokal des Königlichen LandrathsamteS ein.

HerSfeld, den il. Februar 1878.

1682.____Der Königliche Landrath Freiherr von Broich. B e r zei chni ß

der im abgelaufenenJahre in dem landräthlichen Kreise Hersfeld neu eröffneten Aemter, sowie der neu errichteden Telegraphenlinien ' bezw. Leitungen.

A. Neu eröffnete Aemter.

B. Neu errichtete Telegraphen- Linien bezw. Leitungen.

Name

T a g

<D

des

der

Amts.

Eröffnung.

1

Niederaula

15. Eeptembr.

Linie HersfeldNiederaula.

Caffel, am 8. Februar 1878.

Der Kaiserliche Ober - Postdirector. In Vertretung: Henn e.

Statistische Notizen über den telegraphischen Verkehr für den landräthlichen Kreis Hersfeld für das Jahr 1877.

Name der Telegraphen­amts.

I.

Zahl der bei dem Amt

Zahl der am Schlüsse des » Jahresbei bem^ !Amt beschäftigt gewesenen. '"^

!5 . ^ a"

aufgegebenen

K

5 E E E E S >2 §

Stck.

4,

im Reichste­legraphen­gebiet »er bleibenden Tele­

gramme

auslän­dische Tele­gramme

D jO <55^> ' Mark.

8.

Beamten

5

BotenT*- 6. ] 7.

Stück

2.

Stück

3.

Hersfeld

Niederaula

2012

55

118,

2018

4E

= :

1671

36

Summa

2067

118

2058J

2

1707

Caffel, den 8. Februar 1878.

Der Kaiserliche Ober-Postdirector.

In Vertretung: Henne.

Wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß das Telegraphen­amt in Niederaula am 15. September v. I. eröffnet worden ist.

HerSfeld, den 12. Februar 1878.

1705. Der Königliche Ladrath Freiherr von Broich.