Kreis
für den
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Mittwoch den 9. Januar
1878.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis deffelben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postaustalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. beechnet
SSr* Bestellungen auf das „Kreisblatt" werden noch fortwährend von alle»» Postanstalten sowie von der Expedition entgegen genommen und die bereits erschienenen Nummern pro erstes Quartal nachgeliefert.
Die Expedition.
Amtliches
Seit der Verlegung des Rechnungsjahres auf die Zeit vom t. April bis 3 l. März werden dieQuartale desselben von den verschiedenen Behörden und Kassen in sehr verschiedener, zum Theil undeutlicher Weise bezeichnet. Zur Beseitigung dieses Uebelstandes und zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens wird bestimmt, daß die Quartale künftig nach den Monaten zu bezeichnen sind, also _ t , April Juli October Januar _ _ , Uar ° Juni / September, December Un März • " e' treffende Jahr ist dabei einfach durch Hinzufügung der Zahl dessel-
Avril den anzugeben, also z. B. Quartal-^— 1877.
Berlin, den 12. November 1877.
Der Finanz Minister Camphausen.
Wird veröffentlicht. ----
Cassel, am 18. December 1877.
Königliche Regierung, Abtb. des Innern.
Dem Comits für den Riesigen Pferde und Nindviehmarkt ist die Erlaubniß ertheilt worden, bei Gelegenheit des am 27., 28. und 29. Mai k. I. hier stattfindenden Marktes eine öffentliche Verloosung von Equipagen, einzelnen Pferden, Reit- und Fahrrequisiten, sowie von landwirthschaftlichen Maschinen und Geräthen nach dem vorgelegten Plane zu veranstalten und die betreffenden Loose in dem ganzen Bereiche der Monarchie abzusetzen.
Cassel, am 15. December 1877.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
Kreis Hers seid.
Berlin, den 17. Dezember 1877.
Gegenüber den sich mehrenden Anträgen auf Bewilligung von Pensionen, Erziehungsgeldern und außerordentlichen Unterstützungen
an Wittwen und Waisen von Medicinal-B eamten hat sich die Unzulänglichkeit des mir zu diesem Zweck zur Verfügung stehenden Fonds je länger je mehr fühlbar gemacht. Ich werde deshalb versuchen, auf eine Erhöhung dieses Fonds hinzuwirken, wenn mir zur Begründung einer Mehrforderung hinreichendes Material geliefert wird, und veranlasse die Königliche Regierung rc. mir eine Nach- wcisung der unterstützungsbedürftigen Wittwen, und Waisen von Medicinal-Beamten, welche in Ihremrc. Verwaltungsbezirk wohnhaft sind, nach Maßgabe des beifolgenden Schemas einzureichen.
Hierbei hat die Königliche Regierung' :c. in jedem einzelnen Fall die Unterstützungsbedürftigkeit, sowie den Grad der Erwerbsunfähigkeit der betreffenden Person genau festzustellen und dabei mit großer Sorgfalt zu verfahren. Die Aufstellung der Nachweisung ist möglichst zu beschleunigen und wird mit Bestimmtheit erwartet, daß die vollständige Nachweisung im Monat März k. Js. hier eingeht.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal- Angelegenheiten.
, , gez. Falk.
An sämmtliche Königliche Regierungen und Landdrosteien und das Königliche Polzei-Präsidium hier.
, * Cassel, *den 27. Dezember 1877.
Abschrift hiervon erhalten Ew. Hochwohlgeboren mit dem Auftrage eine Nachweisung der im dortigen Kreise befindlichen unterstützungsbedürftigen Wittwen und Waisen von Medicinalbeamlen nach dem beigeschlossenen Schema mit der von dem Herrn Minister besonders verlangten Genauigkeit und Sorgfalt für das Jahr 1. April 1877 | 78 aufzustellen und unfehlbar bis zum 4. Februar uns emzusenden.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Kühne.
An sämmtliche Königliche Landräthe rc.
Nachweisung der unterstützungsbedürftigen Wittwen und Waisen der Medicinal-Beamten im RegierungsbezirkM. N. für das Jahr
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Wittwe des rc.
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3 Kinder im Alter von 2—7 Jahren.
z. B. hat für eine 80 jährige Mutter zu sorgen
z. B. nein oder der erwachs. Sohn kann die
Mutter nicht vollständig unterstützen.^
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für 3 Jahre bis der ' Sohn 18 Jahre alt I ist.
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z. B.
auf 10 Jahre oder bis auf Weiteres.
z.B. der verstorbene Ehemann hat während'sej. ner 50jährigen Amtszeit ganz vorzügliche Dienstegeleistet.