Einzelbild herunterladen
 

KmsWbl'ntt '

für den

Kreis Yersfeld.

ytf S.

Sonnabend den 5. Januar

R878.

Da«Kreirblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwoch« und Sonnabend. Preis deffelben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postavstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 1» Vfg. beechnet.

X3T Bestellungen auf dasKreisblatt" werden noch fortwährend von allen Potzanstalten sowie von der Expedition entgegen genommen und die bereits erschienenen Nummer» pro erstes Quartal nachgeliefert.

Die Expedition.

Amtliches

Kreis Hersfeld.

Die Herren Ortsvorstände der Landgemeinden des Amtsgerichts- BezirkS Hersfeld werden veranlaßt, die rückständigen Beiträge zur Vergütung für Versehung der Polizeianwaltsgeschäfte pro 1877 als­bald an den Polizei-Anwalt, Herrn Bürgermeister Kempf dahier einzuzahlen.

Hersfeld, am 5. Januar 1878.

138. Der Königliche Landrath.

I. V.: Joseph, Königl. Kreissecretair.

Nachrichten für diejenigen jungen Leute, welche in die Unteroffizier-Borschule zu Weilburg einzutreten wünschen.

1) Die Unteroffizier-Vorschule hat die Bestimmung, geeignete junge Leute von ausgesprochener Neigung für den Untcroffizierstand in der Zeit zwischen der Confirmation und dem Eintritt in das wehrpflichtige Alter derart fortzu- bilden, daß fie für ihren künftigen Beruf tüchtig werden. Bei militairischer Erziehung sollen sie dort Gelegenheit finden, ihre Schulkenntniffe soweit zu ergänzen, wie die« nicht nur im Hinblick auf den militairischen Beruf, sondern auch für ihre spätere Verwendbarkeit im Civilvienste wünschenswerth ist. Daneben wird der körperlichen Entwickelung und Ausbildung, unter specieller Berücksichtigung der Anforderungen des Militairdienstes besondere Aufmerksam­keit zugewendet.

2) Die Ausbildung in der Unteroffizier-Vorschule dauert zwei Jahre. Längere« Verbleiben in derselben erfolgt nur bei mangelhafter körperlicher Entwickelung.

3) Die Zöglinge der Unteroffizier-Vorschule sind nicht Militairpersonen. Die Aufnahme begründet aber die Verpflichtung, au« der Vorschule unter Ue­bernahme der für die Ausbildung in einer Unteroffizier-Schule festgesetzten be­sonderen Dienstverpflicht«« g, unmittelbar in die hierfür bestimmte Unteroffizier- Schule überzutreten und für jedes Jahr des Aufenthaltes in der Unteroffizier- Vorschule zwei Jahre über die gesetzliche Dienstpflicht hinaus activ in der Armee zu dienen; für den Fall aber, daß sie dieser Verpflichtung überhaupt nicht »der nicht in vollem Umfange nachkommen sollten, die aus ihn gewendeten Kosten, im Betrage von 465 Mark für das Jahr, sofort unweigerlich zurück- zuerstatten.

4) Bei dem Uebertritt in die Unteroffizier-Schule hat der Freiwillige den Fahneneid zu leisten und steht dann wie jeder andere Soldat des activen Hee­res unter den militairischen Gesetzen.

5) Nach zweijähriger Ausbildung in der Unteroffizier-SLule werden die in der Unteroffizier-Vorschule vorgebildeten Füsiliere der Armee überwiesen, und zwar diejenigen, welche die Qualification hierzu erworben haben, als Unter» offiziere.

6) Die Aufnahme in die Unteroffizier-Vorschule ist von folgenden Be­dingungen abhängig:

Die Aufzunehmenden dürfen in der Regel nicht unter 15 und nicht über 16 Jahre alt sein.

Sie müssen sich untadelhaft geführt haben, vollkommen gesund, im Ver­hältniß zu ihrem Alter kräftig gebaut, sowie frei von körperlichen Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein, ein scharfes Auge, gutes Gehör und fehlerfreie (nicht stotterndel Sprache haben.

Sie müssen leserlich und im Allgemeinen richtig schreiben, Gedrucktes (in deutscher und lateinischer Druckschrift) ohne Anstoß lesen und die vier Species rechnen können.

Bettnässer, Bruchleidende und mit Fußschweiß behaftete junge Leute dür­fen nicht ausgenommen werden.

7) Wer in die Unteroffizier-Vorschule ausgenommen zu werden wünscht, hat sich, begleitet von seinem Vater oder Vormund, persönlich dem Landwehr- Bezirk«-Commandeur seiner Heimath vorzusteK.en und hierbei folgende Papiere vorzulegen:

a. ein Geburtszeugniß,

b. ein Unbescholtenheitszeugniß der Polizei-Obrigkeit,

c. etwa vorhandene Schulzeugnisse,

d. die schriftliche unter 3 erwähnte Verpflichtung mit der gleichfalls schrift­lichen Genehmigung bc8 Vaters oder Vormundes.

Der Lanewehr-Bezirks-Commandeur veranlaßt die ärztliche Untersuchung und die schulwissenschaftliche Prüfung.

8) Die rechtzeitige Einberufung zum 1. October erfolgt jedes Jahr durch Vermittelung der Landwehr-Bezirks -Commandos.

Wer nicht spätestens bis zum 1. December jedes Jahres einberufen ist, bleibt noch ein Jahr notirt; findet er dann keine Berücksichtigung, werden die Papiere zurückgesandt, womit jede Aussicht auf Einstellung in die Unter- offizier-Vorschule Weilburg erlischt.

9) Bei der Gestellung zum Eintritt in die Unteroffizier-Vorschule müssen die Einberufenen mit einem Paar guter Stiefeln und. zwei neuen Hemden, sowie mit 6 Mark zur Beschaffung des erforderlichen Putzzeuges versehen sein.

Im Institut wird ihnen das zum Lebensunterhalt Nothwendige, einschließ­lich der Kleidung und der Lehrmittel, unentgeltlich gewährt.

Berlin, den 15. Juli 1877.

Kriegs-Ministerium. v. Kameke.

Tagcsbegebenheite».

Düsseldorf, 30. Dec. Ueber einen neuen Fall von Blut­vergiftung durch Waschblau berichtet dieD. Z." unterm 29. b. M. Folgendes: Eine Waschfrau aus Oberbilk, welche in einem Hause auf der Bergerstraße die Wäsche besorgte, verletzte sich am Donnerstag beim Waschen unbedeutend die Hand. Als sie nach der Wäsche das Weißzeug bläute, kam etwas Bläue in die Wunde. Abends war der ganze Arm angeschwollen, und gestern starb die Frau. Ein vorgestern Abend herbeigerufener Arzt konnte sie nicht mehr retten.

Rotterdam. Hiesigen Blättern zufolge hat das wahrschein­lich untergegangene DampfschiffFriesland" im Ganzen nur 80 Personen an Bord gehabt, also eine Zahl, die bedeutend geringer ist, als die in früheren Mittheilungen angegebene. Das Unglück wäre freilich noch immer schrecklich genug.

Wien, 3. Januar. Die Polit. Korr. meldet aus Bukarest, schon vor einiger Zeit seien von türkischer Seite vertrauliche An­knüpfungen im russischen Hauptquartier wegen eines Waffenstillstan­des versucht worden, jedoch resultatlos gewesen. Im russischen Hauptquartier sei die Ansicht vorherrschend, daß man ein entsprechen­des Aequivalent für die Vortheile erhalten müsse, welche die störte durch einen Waffenstillstand erlangen würde, der der Organisirung der türkischen Streitkräste zu Stätten käme.

Petersburg, 3. Januar. Offizielles Telegramm aus Bogot vom 2. Januar. Der Kampf der Serben.und Türken bei^Pirot am 28. v. Mts. war äußerst hartnäckig und blutig. Die Türken waren zwölf Tavors stark und gingen auf Sofia zurück^ Der kom- mandirende Pascha wurde verwundet und ließ seine Truppen im Stich. Die Türken haben in den Tagen vom 24. bis 28. Dezember mindestens 900 Mann verloren. Die Serben erbeuteten 24 Geschütze, ihr Verlust an Todten und Verwundeten beträgt 700 Mann.

Peters bürg, 3. Jan. Offizielles Telegramm aus Bocht, 2. d.: Nach achttägigem anstrengenden Kampfe gegen Frost, Schnee und Sturm und gegen das bergige Terrain hat General Gurko den Balkan überschritten und ist mit seinem CorpS in die Ebene von Sofia hinabgestiegen. Am 31. v M. besetzte der General nach eineim hartnäckigen Kampfe bei Taschkosen, welcher bis 6 Uhr AbendF dauerte, die befestigten Positionen dieses Ortes mit Ausnahme ein« Redoute bei einem Wachtposten. In der Nacht verließen dieTürktn sämmtliche Positionen. Am 1. b. früh begannen die Russen die Verfolgung des Feindes und besetzten Arabkonak, Schandermk und