^ 1 Mittwoch den 2. Januar ISIS»
DaS „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei Wen Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 1» Pfg. beechnet
LL" Bestellungen auf das „Kreisblatt" werden noch fortwährend von allen Postanstalten sowie von der Expedition entgegen genommen und die bereits erschienenen Nummern pro erstes Quartal nachgeliefert.
Die Expedition.
Anstriches
Auf Grund des §. 6 der Verordnung vom 22. Februar 1867, betreffend die Organisation der Verwaltungsbehörden in dem vor- maligen Kurfürstenthum Hessen — G. S. S. 273 — und der Allerhöchsten Cabinets-Ordre vom 8. Februar 1840 — G. S. S. 32 — bestimmen wir hierdurch, daß vom 1. Januar 1878 ab alle für die nachgenannten Kreise und Amtsbezirke zu erlassenden allgemeinen kreis-, bezirks- und lokalpolizeilichen Vorschriften und Bekanntmachungen mit verbindlicher Kraft für das Publikum und für sämmtliche Verwal« tungS« und Justizbehörden durch das hierunter aufgeführte für den betreffenden Geltungsbereich mit Publicationskraft ausgestattete Kreis- rc. Blatt bis auf anderweite Anordnung zu publiciren sind.________
KreiS. Amtliches Blatt. Verleger.
1) Stadt- und Landkreis Kassel.
2) Kreis Eschwege.
3) Kreis Frankenberg und Bezirksamt Vöhl.
4) Kreis Fritzlar.
5) Kreise Fulda und Gersfeld
6) Kreis Gelnhausen.
7) Kreis Hanau.
8) Kreis Hersfeld.
9) Kreis Hofgeismar.
10) Kreis Homberg.
11) Kreis Hünfeld.
12) Kreise Marburg u. Kirchhain.
13) Kreis Melsungen.
14) Amtsbezirk Orb.
15 ; Kreis Rinteln.
16) Kreis Rotenburg.
17) Kreis Schlächtern.
18) Kreis Schmalkalden.
19) Kreis Witzenhausen.
20) Kreis Wolfhagen.
21) Kreis Ziegenhain.
Hessisches Wochenblatt (nebst amtlichem Anzeiger für den Stadt- und Landkreis Kassel).
Eschweger Kreisblatt.
Kreisblatt für den Kreis Frankenberg und Vöhl.
KreiS-Anzeiger.
Fuldaer Kreisblatt (amtliches Organ für die Kreise Fulda u. Gersfeld).
Kreisblatt (Amtlicher Anzeiger für den Kreis Gelnhausen).
Hanauer Anzeiger (zugl. amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau).
Kreisblatt für den Kreis Hersfeld.
Kreisblatt. Amtliches Organ für den Kreis Hofgeismar.
Homberger Kreisblatt.
Kreisblatt für den Kreis Hünfeld.
Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.
Melsunger Wochenblatt (Amtl. Anzeiger für den Kreis Melsungen).
Bezirksbote (zugleich Amtliches Anzeigeblatt für den Bezirk Orb).
Kreisblatt für die Grafschaft Schaumburg.
Kreisblatt.
Kreisblatt für den Kreis Schlüchtern.
Schmalkalder Kreisblatt.
Witzenhäuser Kreisblatt.
Wolfhager Kreisblatt.
Kreisblatt für den Kreis Ziegenhain.
Kassel, am 21. Dezember 1877. ________
Bekanntmachung, den Erlaß ortspolizeilicher Vorschriften betreffend. — In Gemäßheit des §. 5 Abs. 3 der Verordnung über die Polizei - Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 — G. S. S. 1529 — bestimmen wir hiermit, daß vom (1. Zanuar 1878 ab zur Gültigkeit ortspolizeilicher Vorschriften Folgendes erforderlich ist:
1) der Erlaß muß ausdrücklich auf den §. 5 der angeführten Verordnung vom 20. September 1867 Bezug nehmen und als „Polizeiliche Vorschrift", „Polizei-Ordnung" oder „Polizei-Reglement" bezeichnet sein;
2) die Strafe der Nichtbefolgung oder Uebertretung ist innerhalb des zulässigen Betrags dergestalt festzusetzen, daß entweder eine bestimmte Summe, oder ein Minimum und Maximum oder auch nur das letztere angegeben wird;
3) die Verkündigung muß in dem von uns für den betreffenden Geltungsbereich ‘ mit Publikationskraft ausgestatteten amtlichen Organ — s. o. — bewirkt werden und tritt die betreffende orts- polizeiliche Vorschrift mit Ablauf einer achttägigen Publications- frist, sofern in der Verordnung selbst nicht ein anderer Termin für deren Inkrafttreten angegeben ist, in Wirksamkeit.
C. Richartz zu Kassel
A. Roßbach zu Eschwege.
F. Kahm zu Frankenberg.
F. Hoppe zu Fritzlar.
I. L. Uth zu Fulda.
Buchdrucker I a u d a zu Gelnhausen. I Waisenhaus zu Hanau.
L. Funk zu Hersfeld. Buchdr.Keseberg zuHofgeismar. Fr. Re ucker zu Homberg. . ' Carl Agsten zu Hünfeld. < X Joh. Aug. Koch zu Marburg I A. Bern ecker zu Melsunge^,^^ ‘ I. C. Reutzel zu Orb. \
C. Bösen dahl zu Rinteln. \ F. Bertelsmann zu Rotenburg. V I. C. Reutzel zu Schlüchtern.
H. Eckardt'sWwe zu Schmalkalden LH.Trautvetter zu Witzenhausen. Ferd. Manke zu Wolfhagen.
G. Weinb renn er zu Ziegenhain
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Jede außerdem erfolgende andecweiie Bekanntmachung, zu welcher die Behörden sich aus Gründen der Zweckmäßigkeit bewogen sinden mögen, ist ohne Einfluß auf die gesetzliche Geltung ortspolizeilicher Vorschriften.
Durch die vorstehende Bekanntmachung wird zugleich unsere Bekanntmachung vom 25. November 1867, den Erlaß polizeilicher Anordnungen betreffend, — Amtsblatt S. 1020 — außer Kraft gesetzt.
Kassel, den 21. Dezember 1877.
Königliche R,egierung, Abth. des Innern.
Kreis Hersfeld.
Die Herren Bürgermeister des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld und des Amtsgerichtsbezirks Niederaula mache ich nochmals auf die 1) Donnerstag den 3. Januar Nachmittags 3 Uhr in dem vaale des Gasthauses zum Stern hier und
2) Freitag den 4. Januar Nachmittags 2 Uhr in dem SaalE des Gastwirths Eichmann zu Niederaula
Statt findenden Versammlungen wegen der Gebäudesieuer-Reoisi^d aufmerksam und weise gleichzeitig die Herren Bürgermeister, welche keiner der am 31. Dezember v I. abgehaltenen VersamnilungenV^