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KmsMolati

für den

Kreis H c r ö f e l d.

^F 102» Sonnabend den 22. Dezember 1897.

£y Mit Dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf dasKreisblatt". Wir bitten dasselbe rechtzeitig erneuern zu wollen, damit .bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustellung eintritt. Der vierteljährliche Abonnementspreis beträgt 1 Mark excl. Postaufschlag, sowohl bei ollen kaiserlichen Postanstalten als auch bei der Expedition.

Inserate finden durch dasKreisblatt" nicht nur in hiesiger Stadt und hiesigem Kreise, sondern auch in den benachbarten Kreisen weile Verbreitung und sichern Erfolg und kostet die dreigespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pfennige.

Die Expedition,

Amtliches

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, den 18. Dezember 1877.

ES ist wiederholt zu meiner Senntnig gekommen, daß Feuerspritzen- fabrikanten und Agenten von solchen im hiesigen Kreise herumreisen uno sich Mühe geben, hinsichtlich des Ver- resp. Ankaufs von Feuer­spritzen und Feuerwehr - Ausrüstungsgegenständen direct mit den Gemeindebehörden Verträge abzuschließen.

Die Herren Bürgermeister resp, die Gemeindebehörden warne ich daher nochmals vor einem solchen voreiligen, und der Gemeindekasse unter Umständen zum Nachtheil gereichenden Ankäufe, und zwar aus folgenden Gründen:

l) Es wird keine Spritze sei dieselbe von der betreffenden Ge­meinde -der Gutsbezirke direct oder indirect durch mich, ange­kauft in Dienst «gestellt werden, ohne Laß dieselbe in meinem Beisein durch Sachverständige in Beziehung auf Construction, Ma­terial, Arbeit, Einfachheit (unter Vermeidung aller unnöthiger Ele- ganz), Saugfähigkeit, Strahlstärke, Strahlhöhe, Wurfweite, leichter Zugänglichkeit der Ventile, leichten Gang rc., überhaupt nach jeder Richtung hin mit Manometer, Bocumeter ic. auf das Ge­naueste geprüft, für preiswürdig und den Verhältnissen nach leistungsfähig befunden worden ist.

Diese Prüfung steht nur hier an den von mir bestimmt werden­den Tagen, welche zeitig von mir veröffentlicht werden, vorzu« nehmen.

Sollte nun eine von einer Gemeinde rc. einzeln angekaufte Spritze diese Prüfung nicht bestehen, so muß selbstverständlich von der betreffenden Gemeinde an deren Stelle eine taugliche Spritze angeschafft werden, während im gleichen Falle die inbirect von mir angekaufte Spritze dem Fabrikanten einfach nicht abgenommen wird.

2) Wie aus meiner Bekanntmachung vom 11. d. M. Nr. 12,426, in Nr. 99 des Kreisblattes, welche auch durch die in Stuttgart erscheinendeDeutsche Feuerwehr-Zeitung" und die in Chemnitz erscheinendeFeuerspritze" verbreitet worden, zu ersehen und von den Herren Bürgermeistern vor allen Andern hätte ersehen werden müssen, ist sich die Franco-Einsendung von Muster- spritzen zur Prüfung vorbehalten worden. Bevor diese PrüfungStatt gefunden hat, wird nicht eine Spritze gekauft.

Zu dieser in thunlichst gründlicher und anschaulicher Weise stattfindenden Prüfung werde ich die Herren Bürgermeister, Orts­verwalter, Brandmeister, deren Stellvertreter rc. besonders ein» laden, damit sich dieselben im Interesse der Gemeinden rc. resp der einzelnen Feuerwehren nicht allein von der Leistungsfähigkeit, sondern auch von der ganzen Einrichtung der Spritze, dem dazu verwendeten Material, der Arbeit rc. genügende Ueberzeugung verschaffen können.

DaS Pumpenwerk einer jeden Spritze muß so ein­gerichtet sein, daß es ein jeder Feuerwehrmann ohne besondere Vorstudien auseinandernehmen, reinigen uuv in ganz kurzer Zeit wieder luftdicht zus ammenfü gen kann.

Diese Probe wird in Gegenwart der Herren Oberbrandmeister und unpartheiischer Sachverständiger hier öffentlich Statt finden und je na ch deren Ergebniß nach derselben erst die Lie­

ferung der Spritzen v ergeben werden. Es kann da­her auf etwaige besondere Wünsche einzelner Gemeinden rc. immer noch Rücksicht genommen werden.

3) Es liegt auf der Hand, daß, und zumal bei der jetzigen Geschäfts­lage, den Gemeinden rc. bei dem G e s a m m tankauf von 70 bis 80 Spritzen mehr Vortheile und größere Sicherheit geboten werden, als bei einem Einze lkauf.

4) Wird die Prüfung der Musterspritzen die beste Gelegenheit bieten, eine gute Auswahl nach Construction, Leistungsfähigkeit, Material, Arbeit und Preiswürdigkeit zu treffen.

Diese Kundgebung ist den Gemeindebehörden, den Brandmeistern und Feuerwehren mitzutheilen.

12,704.____Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersseld, am 22. Dezember 1877.

Gemäß §. 20 des Gebäudesteuer-Gesetzes vom 21. Mai 1861 (G. S. S. 317) ist die Gebäude-Steuer-Veranlagung alle fünfzehn Jahre einer Revision zu unterwerfen.

Da die Erhebung der auf jenem Gesetze beruhenden Gebäude­steuer in den altländischen Provinzen mit dem 1. Januar 1865 ihren Anfang genommen hat, so sind die durch die Revision anderweit fest- zustellenden Steuerbeträge vom 1. Januar 1880 ab in Hebung zu stellen, und der gleiche Termin findet nach §. 6 zu eher Allerhöchsten Verordnung vom 28. April 1867 (G. S. S. 538) auch für den Re­gierungsbezirk Cassel statt.

Nachdem den Ausführungscommiffaren sowie den Herren Kataster- Controleuren die AusführungS- Anweisung für die Gebäudesteuer- Revision vom 26. September d. I. zugesandt und deren Veröffent­lichung durch das Amtsblatt erfolgt ist, und da nach §. 2 derselben die Aufstellung der Gebäudesteuer-Beschreibung durch Ausfüllung der Titelseiten und der Spalten 1 bis ! 5 der Muster l und II den Ge­meindevorständen und den Inhabern selbstständiger GutSbezirke obliegt, habe ich zur Vornahme der erforderlichen Jnstructionen rc. unter Mitwirkung des Herrn Kataster - Controleurs Löwe hier folgende Termine angesetzt:

I. für den Amtsgerichtsbezirk Hersfeld auf Donnerstag den 3. Ja­nuar k. J. Nachmittags 3 Uhr in dem Saal des Gasthauses zum Stern",

II. für den Amtsgerichtsbezirk Niederaula auf Freitag den 4. Januar

k. I. in dem Saale des Gastwirths Eichmann in Niederaula,

III. für die Amtsgerrchtsbezirke Schenklengsfeld und FriedewM» auf Montag den 31. d. Mts.,

a) Vormittags 8 Uhr in den Saal des Gastwirths WormbS in Schenklengsfeld,

b) Mittags 12 Uhr in den Saal des Bierbrauers Engelhardt zu Heimboldshausen und

c) Nachmittags 3 Uhr in das Gastzimmer des WirthS Meurer zu Friedewald.

Ich fordere die Herren Bürgermeister und in deren Verhinderung die Herren Vicebürgermeister auf, in diesen Terminen, mit Schreib­zeug versehen, zu erscheinen und geeignete Personen, z. B. die Lehrer, welche sich zur Uebernahme der Arbeit bereit finden lassen, mit zur Stelle zu bringen. Bemerken muß rch noch, daß die Herren Bürger­meister in jedem Falle für die Arbeit verantwortlich sind, einerlei, ob sie Dieselbe selbst unfertigen oder anfertigen lassen.

Der Ausführungs-Commissar für die Gebäudesteuer-Revision 12,539. Freiherr von Broich, Königlicher Landrath.

Nach den nur von der Königlichen Gendarmerie erstatteten Be­richten finden, ohngeachtet meiner Verfügungen vom 11. October