Einzelbild herunterladen
 

für den

^ St»

Mittwoch den 31. Oktober

isn4

DasKreiSblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit . 10 Psg. berechnet.

Amtliches

Berlin, den 5. Oktober 1877.

Bekannt machung

Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 1. d. M. (Gesetz-Samml. S. 225) mache ich hierdurch darauf aufmerksam, daß die bereits durch Bekannt­machung vom 21. Juni 1875 zur Einlösung öffentlich aufgerufenen Preußischen Kassenanweisungen vom 2, November 1851, 15. Dezember 1856 und 13. Fe­bruar 1861

a. in Berlin bei 1. der General-Staatskasse,

2. der Kontrole der Staatspapiere,

3. der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern,

4. dem Haupt-Steueramt für inländische Gegenstände,

5. dem Haupt-Steueramt für ausländische Gegenstände,

6. der unter dem Vorsteher der Ministerial-, Militair- und Bau-Kom­mission stehenden Kasse,

b. in den Provinzen bei 1. den RegierungS-Hauptkassen,

2. den Bezirks-Hauptkassen in der Provinz Hannover»

3. der Landeskasse in Sigmaringen,

4. den Lreiskasseu,

5. den Kassen der Königlichen Steuerempfänger in den Provinzen Schles - wig-Holstein, Hannover, Westpfahlen, Hessen-Naffau und Rheinland.

6. den Bezirkskassen in den Hohenzollernschen Landen,

7. den Forstkassen,

8. den Haupt-Zoll und Haupt-Steuerämtern, sowie

9. den Ncben-Zoll- und den Steuerämtern

nur noch »i» zum 30. März 1878 zur Einlösung angenommen werden, nach diesem Zeitpunkte aber ihre Gültigkeit verlieren, und alle Ansprüche aus denselben an den Staat erlöschen.

Der Finanz-Minister Camphausen

Kreis Hersfeld.

Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises werden benachrichtigt, daß die Königliche Kreisgerichts- Deputation zu Eberswalde durch Beschluß vom 19. v. Mts. die * Beschlagnahme der Druckschrift:

Ein europäischer Soldat an seine Kameraden. Nachzudrucken und in allen Sprachen zu übersetzen. In allen Lagern und Kaser­nen zu verbreiten."

auf Grund Der §. §. 8082, 85, 95, 110, 112, 130, 131 und 41 und 42 des Strafgesetzbuchs ausgesprochen hat.

HerSfeld, am 30. October 1877.

. 11,069._________Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie deS Kreises werden unter Bezugnahme auf meine Mittheilung vom 16. Januar d. I. Nr. 543 in Nr. 5 des Kreisblattes benachrichtigt, daß durch rechtskräftiges Erkenntniß des Königlichen Kreisgerichts zu Reichenbach vom 24. März d. J. die Vernichtung aller Exemplare des Flugblatts der socialistischen Arbeiterpartei:

Wähler deS Wahlkreises Reichenbach-Neurode bereitet Euch vor

zur Reichstagswahl!"

sowie der zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen, jedoch nur hinsichts der inhaltlich strafbaren Stellen, nämlich in dem Artikel Was wir wollen" der auf Seite 2 Spalte 1 unten und 2 oben be­findlichen Absätze, anfangend mit den Worten:

Jetzt ist die Erziehung" und endigend mit den Worten: ein Volksgericht sei,"

ausgesprochen ist, weil diese Stellen gegen den §. 131 des St.-G.-B. -verstoßen.

Hersfeld, am 30. October 1877. .

Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Die Ortspolizeibehörden und die Königliche Gendarmerie wer­den hierdurch benachrichtigt, daß durch Beschluß der Nathskammer des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin vom 17. v. MtS. die unter dem Titel:

Der Europäische Krieg. Ein Mahnruf an die Westmächte." Zürich. Verlags-Magazin. 1877.

erschienene Druckschrift wegen der darin enthaltenen Beleidigungen Seiner Majestät des Deutschen Kaisers, Königs von Preußen, sowie des Reichskanzlers Fürsten von BiSmarck auf Grund der §§. 185, 186, 95 und 42 des Strafgesetzbuchs mit Beschlag belegt worden ist. Hersfeld, am 30. October 1877.

11067. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie deS Kreises werden benachrichtigt, daß durch Beschluß der RathS- kammer des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin vom 21 v. M. die polizeilich erfolgte vorläufige Beschlagnahme der Druckschrift:

Der Militarismus." Sozial-philosophische Untersuchungen in gemeinverständlicher Form von Dr. F. Miede. Zürich. ' Verlags- Magazin. 1877.

auf Grund der HZ ,185, 110,95 des Strafgesetzbuchs bestätigt worden ist.

Hersfeld, am 30. October 1877. ; - - . . .___

11068._________Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Nachdem die Gemeinde Reckerode erklärt hat, eine eigene Feuer­wehr errichten zu wollen, wird die Feuerwehr Reckerode unter Nr. 25a in die Listen der Feuerwehren des Kreises eingeführt und bleiben in Folge Dessen die Gemeinde Goßmannsrode mit Rotterterode als Feuerwehr 3lr. 25 bestehen.

Hersfeld, am 29. October 1877.

11048.___Der Königliche Landrath Freiherr von Brosch.

Die Herren Ortsvorstände deS Kreises haben die ihnen heute durch Kreuzband zugefertigte Bekanntmachung des Herrn Finanz- Ministers vom 5. d. Mts. betreffend die Bestimmung des Zeit­punktes, zu welchem die Kassenanweisungen vom 2. November 1851, 15. Dezember 1856 und 13. Februar 1861 ihre Gültigkeit verlieren, alsbald und demnächst in Zwischenräumen von sechs zu sechs Wochen bis zum 30. März 1878 in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Hersfeld, den 29. October 1877.

10966. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Gefunden: auf dem Wege von Neukirchen nach Oberstoppel ein Halstuch. Der Eigenthümer kann dasselbe beim Ortsvorstand zu Oberstoppel in Empfang nehmen.

Gefunden: eine Wagenhemme. Meldung des EigenthümerS bei dem Ortsvorstand zu Allmershausen.

Leipzig, den 24. October 1877.

Am Abend des 23. d. M. ist bei hiesigem Postamt I der aus Schlesien gebürtige Postaushelfer Carl Pilz flüchtig geworden und dringend verdächtig, die nachstehend beschriebene Werthsendung un- terschlagen zu haben.

Die in einem Beutel verpackte Sendung, deren nur mit Mark 6000 angegebener Werth sich auf etwa M. 11,000 belauft, bestand aus folgenden englischen Gold- Silber- und Kupfermünzen: In Gold: 493 Stück in f Sov., 109 St. £ Sov. In Silber 1 Stück zu 21 SH., 1 St. zu 2 Sh., 1 zu 1 SH., 1 St. zu z Sh., 1 St. zu 4 Pence, 1 St. zu 3 Pence. In Kupfer: 1 St. zu 1 Penny zusammen L. 550 M. 11,000.

Signalement des Pilz: Alter: einige 40 Jahre. Statur: mit­tet. Gesicht: hager, von blasser ins Graue gehender Farbe. Haar: dunkelblond; hellblonder kurzer Schnurr- und Backenbart. Augen: