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Areis

satt

für den

Kreis Hersfeld.

^ 7S. HerSfeld, Mittwoch den 3. October 1877.

DasKreiSblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis deffelben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

OF Bestellungen auf dasKreiSölatt" werden noch fort­während von allen Postanstalten sowie in der Erpedition (Neumarkt Nr. 587) entgegen genommen und die bereits erschienenen Nummern E?^erteS Quartal nachgeliefert. Die Expedition.

Amtliches

Kreis Hersfeld.

Ministerium des Innern. Berlin, 27. August 1877.

Euer Hochwohlgeboreu erwidere ich auf den gefälligen Bericht vom 19. Mai d. I.

betreffend die Veränderung von Vornamen in den Geburtsregistern, ergebenst, daß nunmehr auch das Reichs-Justiz-Amt, mit dem ich dieserhalb in Verbindung getreten bin, in Uebereinstimmung mit dem diesseitigen Erlasse vom 29. Mai 1875 M. Bl. S. 141 sich dahin ausgesprochen hat,

daß eine Aenderung der in einer GeburtS-Urkunde eingetragenen Vornamen, sei es durch Abänderung derselben, fei es durch Hinzufügung weiterer Vornamen, auch innerhalb der in §. 22 deS ReichSgesetzeS vom 6. Februar 1875 eingeräumten Frist für ausgeschlossen zu erachten ist, insofern nicht der Fall einer Berich­tigung vorliegt,

daß insbesondere der in der Verfügung des Königlichen Ober­gerichts zu Hannover vom 9. April o niedergelegte Satz:eS bestehe zufolge des allegirten §. 22 ein Re cht auf die nachträg­liche Eintragung der in der Taufe gegebenen Vornamen" mit den Grundgedanken des Gesetzes völlig unvereinbar erscheinen, und daß endlich vom Standpunkte deS Gesetzes auS auch von einer Berichtigung dann nicht die Rede sein könne, wenn die von dem Vater des Kindes bei der Anzeige des Geburtsfalles angegebenen Vornamen von dem Standesbeamten richtig einge­tragen sind, und bei dem Vater nur ein Irrthum in den M otiren vorhanden war

Auch das Königliche Kammergericht hat sich bereits in einem an den Herrn Justiz-Minister erstatteten Berichte vom 11. Oktober v. I. dahin ausgesprochen,

daß eingetragene Vornamen auch innerhalb der zweimonatlichen Frist des §. 22 cit. weder durch Zulügung weiterer Vornamen noch durch die Eintragung anderer Vornamen geändert werden könne», es müßte denn die Eintragung von vornherein un­richtig bewirkt sein.

Gegen die auS der abweichenden Praxis einiger Obergerichte sich ergebenden Uebelstände würde eine Hülfe nur im Wege einer vom Gesetzgeber ausgehenden authentischen Interpretation getroffen werden können, da eine Ausführungsverordnung des Bundesraths, welche den Standesbeamten die nachträgliche Aenderung der einge­tragenen Vornamen untersagte, die Gerichte nicht binden würde. Da indessen, wie auch das Reichs-Justizamt annimmt, die Frage zur Zeit noch nicht dazu angethan erscheint, um den Weg der Ge­setzgebung zu beschreiten, so wird nur erübrigen in den vorkommen­den einzelnen Fällen den Versuch zu machen, im Aufsichtswege der nachträglichen Aenderung der eingetragenen Vornamen entgegenzu- treten. Es wird erwartet werden dürfen, daß hierdurch, wenn auch ab und zu in einzelnen Fällen noch abweichende Entscheidungen der Gerichte ergehen sollten, die richtige und übereinstimmende Handhabung des Gesetzes allmälig im Wesentlichen erreicht wer­den wird.

Der Minister des Innern.

Im Auftrage gez. von Klützow.

Wird hiermit den Königlichen Herren Standesbeamten zur

Kenntnißnahme und Nachachtung mitgetheilt.

Hersfeld, den 1. October 1877.

_______Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Dem Westphälischen Diakonissenhause zu Bielefeld ist, mit Rück­sicht auf seine den weitesten Kreisen zu Gute kommende segensreiche Thätigkeit, zur Aufbesserung seiner in Folge nothwendiger Neu- und Erweiterungsbauten stark in Anspruch genommenen Mittel die Ab­haltung einer Hauscollecte in den evangelischen Haushaltungen sämmtlicher Provinzen der Monarchie für die Zeit vom 1. Mai 1878 bis dahin 1879 gestattet worden.

Cassel am 22. September 1877.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Die Herren Lehrer des Kreises, welche Mitglieder der Elemen- tar-Witwen- und Waisenkaffe für den Regierungsbezirk Cassel und hierunter verzeichnet sind, fordere ich hiermit auf innerhalb 4 Wochen in Gemäßheit der Vorschriften der §. §. 38, 39, 40 und 41 der Statuten vom 13. Januar 1871 (Amtsblatt 1871, S. 101) drei Vertreter der Kassenmitglieder in den Kreisvorstand zu wählen.

Die Wahl geschiehet auf sechs Jahre. Sie erfolgt durch Stimm­zettel, welche von sämmtlichen Kassenmitgliedern des Kreises an mich, den Vorsitzenden des Kreisvorstandes, einzuliefern sind.

Nur wirkliche Mitglieder der Kasse, zu welchen auch die bei derselben verbliebenen Emeriten gehören, haben in dem betreffen­den Kreise das active und passive Wahlrecht. Abgehende Vertreter sind wieder wählbar.

Hersfeld, den 2. October 1877.

10097. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

V e r z e i ch n i ß der Mitglieder der Elementarlehrer-Witwen- und Waisenkaffe für den Regierungsbezirk Cassel im Kreise Hersfeld.

X 1) Anacker, Wilhelm, 2) Wettlaufer, Johann George, 3) Bach­mann, Julius, 4) Anacker, Friedrich, 5) Mordhorst, Johann Michael, 6) Jungermann, Johann Heinrich, 7) Völker, George Conrad, 8) Lohmann Heinrich, (1 bis 8) Hersfeld, 9) Wehnes, Carl Jacob, Heringen, 10) Gröninger, Conrad, Friedewald, 11) Haßenpflug, Johann Peter, Friedewald, 12) Rosenstock, Johannes, Niederaula, 13) Manns, Heinrich Ernst, Niederaula, 14) Pfleging Justus, Schenklengsfeld, 15) Heckmann Wilhelm, Schenklengsfeld, 16) ©piro, Herz, Schenklengsfeld, 17) Roth, Heinrich, Allendorf, 18) Rosen­stock, Jacob, Ausbach, 19) Haffenpflug, Johann George, Friedlos, 20) Peter, Carl, Frielingen, 21) Kurz, Werner Carl, Gershausen, 22) Weppler, Johann Peter, Hattenbach, 23) Wiegand, Wilhelm, Heimboldshausen, 24) Eichenauer, George, Unterhaun, 25) Hebel, Peter Carl, Herfa, 26) Rosenstock, Heinrich, HilmeS, 27) Strippel, Conrad, Kalkobes, 28) Weppler, Heinrich Theodor, KerSpenhausen, 29) Breitenbach, Heinrich Eduard, Kirchheim, 30) Heeger, Wilhelm, Hersfeld, 31) Euler, Heinrich, Kruspis, 32) Möhl, Heinrich, Asbach, 33) Lehnhäuser, Friedrich, Lautenhausen, 34) Schrön, Jacob, Mal- komeS, 35) Seng, George, Mengshausen, 36) Weppler, Heinrich Theodor, Motzfeld, 37) Gonnermann, Johann Peter, Oberhaun, 38) Hebel, Johannes, Obergeis, 39) Rosenstock, Heinrich August, Philippsthal, 40) Diebener, Ernst George, Ransbach, 41) Wepler, George, Reckerode, 42) Knoth, Johann Carl August, Rotensee, 43) Pickel, Johann Adam, Unterwersenborn, 44) Jckler, Johannes, Wid- dershausen, 45) Henzel, Friedrich, Wippershar», 46) Schaake, Adam, Wüstfeld, 47) Möhl, Johannes, Hersfeld, 48) Rosenstock, Johannes, Schenklengsfeld, 49) Seng, Johannes, Mecklar. 50) Grinuvald, Heinrich, Untergeis, 51) Schwarz, Valentin, Niederjossa, 52) Seng, Carl, Solms, 53) Bolte, Carl, Tann, 54) Quehl, Nicolaus, Asbach, 55) Münch, Johannes, Kleinensee, 56) Kaiser, Andreas, Kohlhau- sen, 57) Schinze, Heinrich, WillingShain, 58) Vial, Heinrich Fried-