KreisMmalt
für den
Kreis Hersfeld.
^U 66.
HerSfeld, Sonnabend den 18. August
1877+
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition I Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet.
Amtliches
Kreis Hersfeld.
Cassel, den 13. August 1877.
Nachdem der Koloradokäfer einer neuesten Anzeige zufolge, jetzt auch in der Provinz Sachsen sich gezeigt hat, fordern wir Euer Hochwohlgeboren unter Hinweisung auf unsere Verfügung vom 20. ' v. M. A. II. 7741 wiederholt auf, dem etwaigen Vorkommen des Koloradokäfers die schärfste Aufmerksamkeit zu widmen und die in gedachter Verfügung gegebene Anweisung nicht außer Augen zu lasten insbesondere die Ortspolizeibehörden wiederholt von der drohenden Gefahr zu benachrichtigen und sie zu verpflichten, sofortige Anzeige zu machen, wenn sich das gefährliche Insekt zeigen sollte.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
A. 11. 8573. Kühne.
An die Königlichen Landräthe rc.
*
Wird unter Bezugnahme auf die Verfügungen vom 18. und 27. v. M. Nr. 7369 und 7604 in den Nrn. 57 und 60 des KreisblatteS, unter wiederholter Aufforderung zur sofortigen Anzeige, den Herren Bürgermeistern und Ortsverwaltern des Kreises mitgetheilt.
Hersfeld, am 18. August 1877.
8350. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Bromberg, den 13. August 1877.
Der Postsekretär Wilhelm Großfuß in Jnowrazlaw hat einen Geldbrief mit 4000 Mark (3 Preuß. Banknoten zu je 1000 Mark und 2 Preuß. Banknoten zu je 500 Mark) unterschlagen und ist seit dem 9. d. Mts. 2z Uhr Nachmittags flüchtig.
Die Kaiserliche Ober-Postdirection ersuche ich ganz ergebenst, die Polizeibehörden gefälligst ersuchen zu wollen, auf den Großfuß vigiliren und ihn im Betretungsfalle verhaften zu lasten.
Auf die Ergreifung des Großfuß und die Wiedererlangung des Geldes habe ich eine Belohnung von 300 Mark ausgesetzt.
Signalement des Groß fuß:
Geburtsort: Arys Regbez. Gumbinnen; Alter: 30 Jahre; Größe: 1,72 Meter; Statur: schlank; Haare: braun; Gesicht: rund und sonnverbrannt; Bart: starker brauner Schnurrbart, kurzer geschorener Backen- und Kinnbart; Augen: dunkel; Sprache: geziert mit Anklang an ostpreußischen Dialekt; Bekleidung: neuer Anzug von schwarzem karrirten Kammgarn, niedriger schwarzer Filzhut mit kleiner Krempe, dunkelblau seidener Shlips, vorn abgerunder Stehkragen.
Im Verhaftungsfalle bitte ich um schleunige Nachricht.
Der Kaiserliche Ober-Postdirector. In Vertretung: gez. Buttkus. An die Kaiserlichen Ober-Postdirectionen.
*
Castel, am 15. August 1877.
Abschrift beehre ich mich, zur gefälligen weiteren Veranlassung ergebenst mitzutheilen.
Der Kaiserliche Ober-Postdirector. In Verttetung: Ruinohr. An das Königliche Landrathsamt in Hersfeld.
*
Wird hiermit zur Kenntniß der Polizei-Behörden und der Königlichen Gendarmerie gebracht.
Hersfeld, den 17. August 1877.
8297. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
DurHschnitts-Berechnung über die Marktpreise an den Garnisonsorten in dem Regierungsbezirk Castel für den Monat Juli 1877.
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22 65
23 75
22 75
8 45
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76
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Hanau
27 30
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17
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3
Summa
205,86 162 56 141109,128 65 198,78,221,84 236,24 65)55:150,95 42 83110,95 11,12:
7 22‘|
9 18,15171,16 051
25
23
Durchschnittsbetrag
25| 73
20)32]] 17)64)
16[08|| 24)85)
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15
Castel, den 9. August 1877.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Nachstehende Uebersicht über die Zunahme der Wirthschaften und Branntwein-Verkaufsstellen im Regierungsbezirke Castel in der Zeit vom 1. October 1869 bis zum 1. Januar 1877 ergibt eine Vermehrung dieser Betriebsstärten um 1450 oder ca. 38 Procent, während die Bevölkerung des Bezirks nur um etwa 3 Procent zugenommen hat. Wenn auch in einzelnen Gegenden besondere Umstände, wie die Aufhebung von Exclusivberechtigungen, veränderte Verkehrsverhältnisse in Folge des Baues neuer Eisenbahnen rc., zu einer Vermehrung der Wirthschaftslokale rc. führen mußten, so ist doch diese außerordentliche Zunahme in den meisten Fällen durch ein lokales Bedürfniß keineswegs gerechtfertigt. Insbesondere hat die Zahl der Gastwirthschasten, bei denen die Erörterung der Bedürfnißfrage ausgeschlossen ist, in auffallender Weise zugenommen. Da nicht anzunehmen ist, daß sich die Nothwendigkeit zur
Errichtung so zahlreicher Herbergirungswirthschaften namentlich auf dem platten Lande fühlbar gemacht hat, so erscheint es dringend geboten, daß Seitens der zuständigen Behörden den Versuchen, unter dem Namen einer Gastwirthschaft thatsächlich nur den Betrieb einer neuen Schänke zu errichten, entschieden entgegengetreten werde. Es sind in derartigen Fällen nicht bloß die Anforderungen an das zum Gastwirthschaftsbetriebe bestimmte Lokal und die Einrichtungen nicht zu gering zu bemessen, sondern es ist vor Allem auch darauf streng zu halten, daß dieselben für diesen Zweck nach erfolgtet- Gestaltung jeder Zeit bereit und in ordnungsmäßigem Zustande erhalten werden,
Castel, den 28. Juli 1877.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.