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KreisWölall

für den

Kreis Hersfeld.

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J^ «L HerSfeld, Mittwoch den 15. August 1837.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

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Kreis Hersseld.

Diejenigen Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche die 1876r Gemeinde. Rechnungen zur Abhörung noch nicht eingereicht haben, werden hieran mit 8tägiger Frist erinnert.

Hersfeld, am 14. August 1877.

8226. ________Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises, welche meine Verfügung vom 14. Juli d. I. Nr. 7262, abgedruckt im Kreisblatt Nr. 57, die Gemeindebaumschule rc. betreffend, noch nicht erledigt haben, werden aufgefordert, dies noch binnen 3 Tagen zu thun.

Hersfeld, am 15. August 1877.

7262. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Den Herren Ortsvorständen rc. des Kreises habe ich heute die Entscheidungen der Königlichen Regierung auf die Klassensteuer-Re- clamationen pro 1877|78 zugefertigt.

Die zurückweisenden Bescheide sind sofort den betreffenden Reclamanten auszuhändigey und ist bis spätestens zum 22. d. Mts. berichllich hierher anzuzeigen, an welchem Tage und an wen die Behändigung bewirkt worden ist.

Die Benachrichtigungen über Steuerermäßigungen und Befreiungen dagegen sind als Beläge zu den demnächst vorzule- genden Klassensteuer-Zu- und Abgangslisten zu nehmen, nachdem wegen Abgangsstellung des bezüglichen Steuerbetrages in diesen Listen das Nöthige gewahrt und den in Betracht kommenden Reclamanten entsprechende Mittheilung gemacht worden ist. Daß, und an wel­chem Tage dies Letztere geschehen, ist mir ebenwohl bis zum 22. d. Mts. berichtlich anzuzeigen.

Hersfeld, am 15. August 1877.

8103. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

'"Die Herren Ortsvorstände des Kreises weise ich an, den Anträgen der auf den Märschen zu und von den Manövern befindlichen Trup- pentheile um Gestellung von Vorspann Seitens der Gemeinden zur Beförderung der Effecten rc. schleunigst Folge zu geben.

Hersfeld, am 15. August 1877.

8139. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

«" Gefunden: 3 Gebinde weißes Garn. Meldung des Eigen- IhümerS bei dem Ortsvorstand zu Niederjoffa___________

111 Statut der Casino-Gesellschaft in N.

(Schluß )

§. 19. Zur Beschlußfähigkeit der Generalversammlung ist die Anwesenheit von einundzwanzig Gesellschaftsmitgliedern erforderlich.

Hat eine Generalversammlung wegen Beschlußunfähigkeit ver­tagt werden müssen, so ist die demgemäß einzuberusende neue General­versammlung schon bei der Anwesenheit von zwölf Mitgliedern be­schlußfähig; es muß jedoch auf biete Folge bei der Einberufung ausdrücklich hingewiesen werden.

Abgesehen von den im §. 6, §. 9 k §. 17 litt. i. erwähnten Fällen, für welche eine größere Majorität vorgeschrieben ist, entscheidet ein­fache absolute Stimmenmehrheit und bei Stimmengleichheit gibt das Votum des Vorsitzenden den Ausschlag.

Ueber die Form der Abstimmung (mündlich, verdeckt oder durch Acclamation rc.) entscheidet mit Ausnahme der Vorstandswahlen, welche vermittelst Stimmzettel vorgenommen werden müssen, und abgesehen ferner von dem im §. 6 vorgeschriebenen Ballotement das Ermessen der Versammlung.

Ueber die Verhandlung hat der Schriftführer ein Protokoll auf« zunehmen, welches von ihm nebst dem Vorsitzenden und mindestens drei andern Mitgliedern zu vollziehen ist.

§ 20. Gegenwärtig und bis zum Schlüsse des laufenden Jah­res fungiren als Mitglieder des Vorstandes folgende Personen: (ins. nom.).

An deren Stelle ist in der gegen den Schluß des laufenden Jahres (cfr. §. 17, litt, e.) anzuberaumenden Generalversammlung ein neuer Vorstand zu wählen, und zwar auf die Dauer von drei Kalender- (und Geschäfts-) Jahren, nach deren Ablauf in gleicher Weise eine Neuwahl erfolgt.

Abtretende Mitglieder find wieder wählbar.

§ 21. Die Wahl jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes ist in einem besonderen Wahlgange zu bewirken. Ergibt sich bei einer Wahl nicht sofort die nach §. 19, Abs. 3 erforderliche Majorität, so sind bei einem zweiten Wahlgange nur diejenigen beiden Mitglieder zur engeren Wahl zu bringen, für welche vorher die der absoluten Majorität am nächsten kommende Stimmzahl abgegeben war. Soll« ten dieser Mitglieder mehr als zwei gewesen sein, so müssen sie sämmtlich zur engeren Wahl gestellt und es muß mit letzterer so lange fortgefahren werden, bis sich die erforderliche Majorität ergibt.

§ 22. Scheidet ein Mitglied innerhalb seiner dreijährigen Functionsperiode aus dem Vorstände, so ist für die Zeit, während welcher dieses ausgeschiedene Mitglied noch zu fungiren gehabt hätte, eine Ergänzungswahl nach Maßgabe der §§. 20 uud 21 zu ver­anlassen.

Tritt die Nothwendigkeit einer solchen Ergänzungswahl zu ei­nem Zeitpunkt ein, in welchem die Lage der anderweiten Geschäfte nach dem Ermessen des Vorstandes die Einberufung einer besonde­ren Generalversammlung nicht dringend nothwendig macht, so ist der Vorstand befugt, die Vornahme einer förmlichen Wahl bis dahin, daß aus sonstigen Gründen die Einberufung einer General­versammlung erfolgt, zu verschieben und sich einstweilen im Wege der einfachen Cooptation zu ergänzen.

§. 23. Abänderungen des Statuts, welche den Sitz, den Zweck und die äußere Vertretung der Gesellschaft betreffen, sowie Be­schlüsse, welche die Auflösung der Gesellschaft zum Gegenstände ha­ben, bedürfen landesherrlicher Genehmigung.

Sonstige Statut-Abänderungen sind von der Zustimmung des Ober-Präsidenten der Provinz .... abhängig.

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(Unterschriften des zeitigen Vorstandes.)

Hersfeld, den 6. August 1877.

«usfchußfitzung des landwirthschaftlichen Kreisvereins für den «reis Hersfeld.

Tagesordnung für die heutige Sitzung war:

1) Abstimmung über verschiedene Aufnahmegesuche.

2) Druck der Vereinsstatuten,

3) Berathung über Mittel und Wege, wie dem landwirthschaftlichen Vereinsleben in unserem Kreise aufzuhelfen sei.

4) Vorschlag des Herrn Directors über eine gemeinschaftliche Hagelversicherung für den ganzen Kreis.

5) Berathung über Maßregeln zur Verbesserung der Hersfelder Viehmärkte.

6) Antrag des Herrn Forstmeisters Dittmar, auf Anpflanzung der Huten und Triescher im Kreise hinzuwirken.

7) Antrag des Herrn Braun, Oberrode, auf Veröffentlichung der Protokolle der landw. Avsschußsitzungen im Kreisblatt event, auch Hersfelder Jntelligenzblatt.

8) Mittheilung des Herrn Directors über einen, zwischen ihm