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III. Statut der Casino-Gesellschaft in N. (Fortsetzung.)

§. 17. Zum ausschließlichen Geschäftskreise der Generalver­sammlung, in welcher das Recht, zu erscheinen und mitzustimmen, sicd nach den im §. 4, Abs. 3, §. 10, Abs 3 und §. 11 gegebenen Vorschriften richtet und nicht durch Stellvertreter ausgeübt werden darf, gehöre» folgende Angelegenheiten:

a. die Wahl des Vorstandes und der Ehrenmitglieder,

b. die Aufnahme neuer Mitglieder im Falle des §. 5 am Ende,

c. die Ausschließung eines Mitgliedes im Falle des §. 9 litt. B.,

d. die Feststellung besonderer Reglements, durch welche geordnet wird: die Benutzung der Bibliothek und des Billards, die An- schaffung von Weinen für den gemeinschaftlichen Keller, die Einführung von Familiengliedern und Fremden, die Veranstal­tung von Bällen und ähnlichen Festlichkeiten, und in welchen für den Fall bestimmter Reglements-Uebertretungen bestimmte Conventionalstrafen im Maximalbetrage von 10 Mark ausge­sprochen werden können,

e. die Feststellung des nächstjährigen Etats,

f. die Dechargirung der vom Kaflensührer aufzustellenden Rech­nung für das abgelaufene Kalender- (und Geschäfts-) Jahr,

g der Entgegennahme des vom Vorstände alljährlich zu erstatten­den und der nächsten staatlichen Aufsichtsbehörde in zwei Exem­plaren einzureichende» Geschäftsberichts,

h. jede Abänderung des Statuts,

i. die etwaige Auflösung der Gesellschaft, welche indessen nur von 4 der erschienenen Mitglieder beschlossen werden kann.

§. 18. Der Vorstand stellt die Tagesordnung für die General­versammlung fest und erläßt durch seinen Vorsitzenden die Einla­dung zu derselben.

Die Berufung einer Generalversammlung erfolgt, so oft dies der Vorstand nach Lage der Geschäfte für erforderlich erachtet; außerdem, und zwar binnen längstens sechs Wochen, wenn zehn ordentliche Mitglieder schriftlich beim Vorstände einen motivirten desfallsigen Antrag stellen.

In jeder Einladung ist die Tagesordnung anzugeben.

Die Bekanntmachung der Einladung erfolgt:

a. in den Fällen des §. 5, Absatz 3, §. 9 litt. B. und §. 11, Abs. 2 durch Aushang an der im §. 5, Abs. 2 erwähnten Anmel­dungstafel während einer 8 tägigen Frist, welche der Vorstand unter besonders dringlichen Verhältniffen angemessen ver­ringern kann;

b. in allen übrigen Fällen durch den unter litt. a. beschriebenen Aushang und gleichzeitig durch einmalige, mindestens acht Tage vor dem Termine zu bewirkende, Jnsertion in das Kreis­blatt oder, falls dieses eingehen sollte, in ein anderes vom Vorstand auszuwählenves Blatt, welches ein für allemal in dem eingehenden Blatte oder durch Aushang wie ad a. nam­haft zu machen ist. (F. f)

Tagesbegebenheiten.

Bad Gastein, 28. Juli. Se. Majestät der Kaiser Wilhelm, welcher sich des besten Wohlseins erfreut, nimmt täglich die amtli­chen Vorträge entgegen, setzt die Badekur fort und besucht die Pro­menaden oder macht Ausfahrten in die Umgegend. Die Abreise Sr. Majestät ist auf den 7. August festgesetzt.

Berlin, 28. Juli. Telegraphisch wird gemeldet, daß der Ko­loradokäfer bei Mülheim a. RH. in der Nähe der früher inficirten Fläche wiederum aufgefunden worden ist. Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten hat nun sofort den Dezernenten seines Ministeriums, Regierungsaffessor Sterneberg, behufs Leitung der Vertilgungsmaßregeln an Ort und Stelle entsendet. Auch Pro- fesior Dr. Gerstäcker ist ersucht worden, sich nach Mülheim zu be- geben.

Berlin, 24. Juli. Wie man derNordd. Allg.Ztg." schreibt, hat dieser Tage eine an die Behörde erstattete Anzeige das Geheim­niß der Fabrikation der sog. Gesundheitsweine, wie Malaga, Port­wein, Madeira, Ungarweine u. s. w., in einer der größten Kunst­weinfabriken Berlins enthüllt. Von den großen Vorräthen des Kunstweinlagers ist je nach den Etiquettes eine Flasche mit Beschlag belegt und chemisch untersucht worden, wobei sich ergab, daß sämmt­liche Weine aus Spiritus, einer Zuckerauflösung und aus verschie denen Medicamenten je nach dem Geschmack, den der Wein dem Etiquett entsprechend haben soll, bestehen. Namentlich ist viel Gewürz in der Flüssigkeit enthalten, dagegen auch nicht ein Tropfen natür­licher Wein. Um einen recht großen Absatz dieses der Gesundheit keineswegs zuträglichen Getränks zu erzielen, haben die Fabrikanten zu einem neuen Zugmittel ihre Zuflucht genommen. Sie haben

nämlich in verschiedenen kleinen Städten Auctionen veranstaltet, auf denen ganz erhebliche Quantitäten verkauft worden sind. Ob die Untersuchung auf Betrug oder auf Verfälschung von Getränken nach §. 367 Nr. 7 Strafgesetzbuchs zu richten ist, wird sich aus dem Ab­schluß derselben ergeben.

New York, 29. Juli. Bei den Unruhen in Chicago wurden 21 Personen getödtet und 90 verwundet. Die Etuation erscheint ruhiger. Die Urheber der jetzt noch stattsindenden Ruhestörungen sind hauptsächlich sinkende Kohlengruben-Arbeitei.

Newyork, 28. Juli. Der Eisenbahnverkehr ist auf mehreren Bahnlinien im Westen wieder im Gange, die Bundestruppen und die Miliz werden heute auch den Verkehr mit Pittsburg und mit der Linie Baltimore Ohio wieder herstellen. Der Streik der Gru­benarbeiter in Pensylvanien greift weiter um sich, die Streikenden halten auch andere Arbeiter von der Fortsetzung der Arbeit ab.

Es liegen nunmehr auch Nachrichten über die, gelegentlich des Eisenbahnstreikes in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Chicago ausgebrochenen Unruhen vor. Dreimal kam es zu blutigen Zusammenstößen, beim dritten blieben 21 Todte und 90 Verwundete auf dem Platze, während einige Hundert Aufrührer verhaftet wur­den. In seinem Verlaufe war jener Kampf wesentlich verschieden von den Krawallen in Pittsburg und im Osten. Während dort die Eisenbahn-Arbeiter in einem verwerflichen, immerhin aber ihrer Ueberzeugung nach berechtigten Kampfe den Frieden brachen und sich zu Ausschreitungen hinreißen ließen, war es in Chicago der Pöbel und wie die Depeschen Hinznsügen, die Kommunisten, welche die gute Gelegenheit nicht vorübergehen lassen wollten zu plündern. Am Morgen des 25. schwoll denn auch plötzlich die Menge in der Nähe der Eisenbahn-Uebergänge in West-Chicago auf etwa 12,000 Personen an. Dort befindet sich die geräumige Turnhalle des deutschen Vereins Vorwärts, welche von den betreffenden Kommu­nisten mit Vorliebe zu ihren Demonstrationen benutzt worden ist. Die vorkommenden Ruhestörungen es mußten alle Fabriken und offenen Geschäfte geschloffen werden und die ruhigen Bürger flohen voller Entsetzen in entferntere Stadttheile veranlaßten, daß 100 bewaffnete Polizisten, deren Zahl bald auf 300 erhöht wurde, gegen die Aufrührer abgesandt wurden. Dieselben wurde mit blutenden Köpfen heimgeschickt. Der Bürgermeister erbat sich sodann tele­graphisch vom Präsidenten Hayes die Hilfe der in Chicago zur Zeit gerade liegenden 3000 Mann Bundestruppen. In wahnwitzi­ger Verblendung wurden aud) sie angegriffen. Trotz aller mög­lichen Schonung bei der Bewältigung der Aufrührer bedeckten die Todten und Verwundeten den Platz. Das war gegen 10 Uhr Mor­gens. Am Abend wiederholte sich der Kampf in vergrößertem Maßstabe. Durch ihre Verluste in Wuth gesetzt, verstärkten sich die Kämpfenden um viele Tausende. Inzwischen aber hatte das Mili­tär Kanonen aufgefahren, die zur Noth ebenfalls gebraucht werden sollten. Allerdings kam es dazu nicht, wohl aber wurden von ei­nem Regimente zwei scharfe Salven mitten unter die Ruhestörer abgegeben, worauf dieselben in wilder Flucht zerstoben. Die Verluste bei diesem Anlaß sind noch bedeutender gewesen als am Morgen des Tages. Seitdem herrscht allerdings Ruhe, aber nur dadurch, daß die Vigilanz-Komitees oer Bürger unablässig thätig sind und Handel und Wandel unterbrochen sind. Selbst die Börse hatte mehrere Tage ihre Thüren geschloffen.

* *

Born Orientkriege.

Wien, 31. Juli. Nach einer Meldung desTageblatt" au« Bukarest soll vorgestern am Lom-Fluffe bei Rustschuk zwischen den - v Armeen des Großfürsten - Thronfolgers und Achmed Ejub Pascha'S eine Schlacht stattgefunden haben und Letzterer geschlagen worden sein. Die Türken sollen 30 Kanone», 10 Fahnen und 5000 Gefan­gene verloren haben.

Wie derKölnischen Zeitung" aus Schumla vom 27. d. gemel- bet wird, sind die Ruffen unter General Zimmermann am schwarzen Meere eingetroffen. Russische Truppen stehen jetzt 5 Stunden von Osmanbazar und 4 Stunden von Kasan entfernt.

Konstantinopel, 29. Juli Die Festung Silistiia setzt den russischen Angriffen Widerstand entgegen Die in der Richtung auf Varna marschirende Colonne der Ruffen wurde in Bazardschik auf­gehalten Bei Rasgrad haben die Russen schwere Verluste erlitten, die Türken ihrerseits haben 100 Todte und 200 Verwundete.

London, 30. Juli. Nach derTimes" herrscht große Panik in Konstantinopel, es kursirt das Gerücht, der Sultan ginge nach Bruffa und die heilige Fahne würde entfaltet. Die angebliche Nie­derlage Suleiman Paschas ist unwahr. Nach demDaily News" verloren die Ruffen bei Plewna 200 Torte in der zweiten Schlacht. Nikopolis ist gefährdet. DerDaily Telegraph" meldet ein Treffen bei Esirdje und Lötscha, das ruhmvoll für die Türken ausgefallen ist. Suletmans .rechter Flügel steht in Jenizagra, dus Centrum