Einzelbild herunterladen
 

AreisWvlatt

für den

, Krcls HerHfeld. r

j^ 60» HerSfeld, Sonnabend den 28. Juli 18W.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Amtliches

- Kreis Hers seid.

Königliche Regierung. Cassel, den 20. Juli 1877.

In Berfolg eines Erlasses des Herrn Ministers für die land- wirthschaftlichen Angelegenheiten vom 13. d. Mts. machen wir Ew. Hochwohlgeboren auf die große Gefahr aufmerksam, welche durch das Auftreten des Koloradokäfers auf einem Kartoffelfelde in der Nähe von Mülheim am Rhein dem Deutschen Kartoffelbau droht.

Die Vermehrung des Koloradokäfers ist eine ganz enorme. Wenn im Mai auch nur 100 Weibchen ihre Eier auf ein Kartoffel­feld abgesetzt haben, so wird sich ihre Nachkommenschaft bereits in diesem einen Monat auf 70,000 bis 120,000 Stück belaufen, aus denen im Juni und Juli 24 bis 27 Millionen Stück entstehen kön­nen, was denn für die dritte, in den August fallende Generation schon ganz unzählbare Massen von Thieren ergeben würde!

Bei dreser außerordentlich raschen und starken Vermehrung des Käfers ist eine Vernichtung desselben nur dann ausführbar, wenn das gefährliche Insekt sofort oa, wo es sich zeigt, in seinen ersten Stadien auf dem als dann noch kleinen Terrain mit allen zu Gebote stehenden Mitteln vertilgt wird. Dieses sofortige Ein­schreiten setzt aber voraus, daß alle etwa verdächtigen Thatsachen ohne Verzug zur Kenntniß der Behörden gelangen, daß das ge- sammte Publikum, in erster Linie aber die Grundbesitzer veranlaßt werden, die Kartoffelfelder sorgfältig zu beobachten und alle ver­dächtigen Momente der Behörde schleunigst anzuzeigen. Ew. Hoch­wohlgeboren wollen das in dieser Beziehung Erforderliche in Ihrem Amtsbezirke unverzüglich anordnen.

Die Hoffnung, daß der Käfer unseren Winter nicht werde er­tragen können, ist eine äußerst schwache. In Amerika neuerdings gewonnene Erfahrungen scheinen leider! außer Zweifel zu stellen, daß ihm ein kälteres Klima mehr zusagt, als ein wärmeres.

Damit das Publikum den Feind, welcher bekämpft werden soll, ' genau kennen lernt und mit Sicherheit bestimmen kann, hat der Herr Minister Plakate anfertigen lassen, welche neben einer bild­lichen Darstellung des Insekts, eine Beschreibung und kurze Ge­schichte des Auftretens desselben enthalten. Wir fügen 20 Exem­plare mit der Auflage bei, dieselben zum Anheften in den Schulen, in stark besuchten Wirthshäusern rc. schleunigst verwenden zu lassen, v Da die überschickten Exemplare für diesen Zweck nicht ausreichen werden, so wollen Sie uns umgehend angeben, wie viel weitere Exemplare Sie bedürfen.

Eine Verbreitung des Käfers in Deutschland wurde gleichbe­deutend sein mit der Vernichtung des Deutschen Kartoffelbaues! Eine solche würde aber, da die Ernährung eines sehr großen Theils der Bevölkerung auf dem Kartoffelbau beruht namenloses Unglück zur Folge haben. Wenn nun auch mit Rücksicht hierauf anzuneh- men ist, daß Jedermann seiner Verpflichtung in Beziehung auf die

* Ueberwachung der Kartoffelfelder und die Anzeige verdächtiger That­sachen aus freien Stücken nachkommen wird, so werden wir nament­lich, wenn das Insekt in benachbarten Feldfluren gefunden ist oder der Verdacht des Vorhandenseins entsteht, durch Polizei-Verordnung, noch besonders vorschreiben, daß Jeder, welcher von dem Vorkom­men des Koloradokäfers oder seiner Brut Kenntniß erlangt, solches sofort der Behörde anzeige, jeder Grundbesitzer seine Kartoffelfelder aber regelmäßig wöchentlich mindestens zweimal absuche und alle verdächtigen Momente der Ortspolizeibehörde sofort mittheile. Hat diese Letztere das Vorhandensein des Koloradokäfers festgestellt oder ist in dieser Beziehung nur ein gegründeter Verdacht vorhan­den, so ist alsbald für eine strenge polizeiliche Absperrung der

betreffenden Grundstücke zu sorgen, damit eine Verschleppung durch Menschen nicht eintreten kann.

Wir werden, wenn zu befürchten steht, daß eine solche in der Zeit vor der Absperrung bereits stattgefunden haben könnte, durch eine Polizei-Verordnung weiter bestimmen, daß Jeder, welcher im Besitze von Käfern, Eiern, Larven oder Puppen ist, solche der Be­hörde ungesäumt abzuliefern habe.

Von dem etwaigen Auftreten des Koloradokäfers wollen Sie uns ohne jeglichen Verzug telegraphisch Anzeige erstatten.

Wir erachten es für nicht überflüssig, Euer Hochwohlgeboren die Mittel genau anzugeben, welche zur Vernichtung der auf dem gedach­ten Kartoffelfelde bei Mülheim a. Rhein aufgefundenen Formen des Insekts in Anwendung gebracht worden sind:

Auf der inficirten und verdächtigen Fläche ist das Kartoffellaub unmittelbar über dem Boden abgemäht und, nachdem es mit Säge­mehl vermischt und mit Petroleum begossen worden war, verbrannt. Demnächst ist das Grundstück mit einer ganz dünnen Lage von Säge­mehl bedeckt, dieses mit Petroleum getränkt und dann unter fort­währenden Zugießen von letzterem verbrannt. Durch dieses Feuer sind voraussichtlich die über der Erde befindlichen Käfer, Eier und Larven zerstört. Da jedoch die erzeugte Hitze kaum 2 Centimeter tief in die Erde gedrungen war, so waren dadurch selbstredend die etwa 10 bis 13 Centimeter unter der Oberfläche im Boden liegenden Puppen nicht vernichtet.

Um auch diesen Zweck zu erreichen, wurde die inficirte Fläche nebst den anliegenden Grundstreifen zunächst sorgfältig mit dem Spa­ten etwa 15 Centimeter tief umgegraben und dadurch die Puppe an die Oberfläche gebracht. Nachdem alsdann das Grundstück in der­selben Weise, wie oben angegeben, nochmals mit Sägemehl und Pe­troleum abgebrannt war, wurde der Boden mit einem Exstirpator aufgelockert und schließlich mit einer I3gradigen rohen Kalilauge, wie sie aus Pottasche und Kalkmilch gewonnen wird, begossen.

Die eigentlich inficirte Fläche ist mit der reinen, die angrenzende Fläche mit der durch Wasser halbverdünnten Lauge begossen.

Das Grundstück wird in diesem Jahre nicht wieder bestellt, son­dern von Zeit zu Zeit umgepflügt werden, damit die etwa noch vor­handenen Puppen an die Oberfläche gelangen und dort durch die Einwirkung der Luft verderben.

Ob diese Vernichtungsmaßregeln sich in allen vorkommenden Fällen zur Anwendung bringen lassen, läßt sich im Voraus nicht übersehen; es wird solches nach den örtlichen Verhältnissen, dem Umfange des Uebels u. s. w. zu beurtheilen fein. Wird die Anwen­dung dieser Maßregel erforderlich, so werden wir bei deren Kostspie­ligkeit die Genehmigung des Herrn Ministers und zwar auf tele­graphischem Wege emholen.

Wir machen nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, daß es sich bei der gegenwärtigen Lage der Sache, wesentlich um die Ver­nichtung des gefährlichen Insekts in seiner Entstehung handelt. Hat dasselbe erst einmal eine größere Verbreitung gefunden, dann ist die Vernichtung nicht mehr möglich. Alle in Amerika in umfas­sender Weise in Anwendung gebrachten Mittel haben wohl zu einer zeitweise» Verminderung, nicht aber zu einer Beseitigung des Uebels geführt.

Abtheilung des Innern.

Kühne.

An die Königlichen Landräthe rc

* . *

Vorstehende Verfügung wird hiermit unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 18. d. M. Nr. 7369 (Kreisblatt Nr. 57) zur Kennt­niß der Herren Ortsvorstände mit der Auflage gebracht, die schleu­nigste und weiteste Bekanntmachung in Ihren Bezirken zu bewirken. Von den in vorstehender Verfügung genannten Plakaten werden einige