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für den

Kreis Hersfeld.

^ 58. HerSfeld, Sonnabend den 21. Juli 1891*

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition I Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Amtliches

Kreis Hersfeld.

Zu gemeinschaftlichen Besprechungen und.Berathungen über das Feuermehrwesen, in welchen hauptsächlich über 1) die Bildung von Feuerwehren, 2) die Bildung von Feuerwehrbezirken, 3) die Einthei- lung der Mannschaften und 4) die Ausrüstung und billige Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen, unter Betheiligung des Oberbrand­meisters für den Amtsgerichtsbezirk Hersfeld, Herrn Gymnasiallehrer und Reservelieutenant Dr. Steiger hier, verhandelt werden wird, labe ich die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter und sonst Alle, welche Sinn und Interesse für das Feuerwehrwesen haben und zwar: 1) aus Friedewald, fiscalische Oberförsterei Friedewald, Hillarts- hausen, Lautenhausen, Unterneurode und Herfa auf

Sonnabend den 28. d. M. Vormittags präcis 8 Uhr

in den Saal des Gastwirths Herrn Meurer zu Friedewald,

2) aus Heimboldshausen, Röhrigshof, fiscalische Oberförsterei Heimboldsyausen, Philippsthal, Lengers, Harnrode, Ransbach, Ausbach, Gethsemane, Widdershausen, Leimbach, Heringen, fis­calische Oberförsterei Heringen, Kleinensee, Wölfershausen und Bengendorf

auf den unter 1 angegebenen Tag Mittags präcis 11 Uhr, in den Saal des Gastwirths Herrn Engelhardt zu Heim­boldshausen und

3) aus Schenklengsfeld, Oberlengsfeld, Conrode, Wüstfeld, Lan­dershausen, Unterweisenborn, Wehrshausen, Hilmes, Motzfeld und Wippershain

auf den unter 1 angegebenen Tag Nachmittags präcis 8 Uhr in den Saal des Herrn Gastwirth Wormbs zu Schenk­lengsfeld

unter Bezugnahme auf meine Verfügungen vom 4., 9. und 12. d. M. Nr. 7032, 7094, 7117 und 7247, in den Nrn. 54, 55 und 56 des Kreisblattes, ein.

Die Herren Bürgermeister, von denen ich erwarte, daß keiner ohne zwingende Noth, und dann nicht ohne Vertretung und unent­schuldigt zurückbleibt, haben die Herren Brandmeister und deren Stell­vertreter, deren Anwesenheit sehr erforderlich ist, vorzuladen, und be- - merke ich noch, daß es nöthig ist, daß die auf den Versammlungen in Hersfeld und in Niederaula gefehlt habenden Herrn Bürgermeister, Brandmeister rc. sich noch an einer der oben gedachten Versammlungen betheiligen.

Außerdem haben die Herren Bürgermeister in ihren Verwaltungs­bezirken Vorstehendes zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und alle junge Männer, welche Sinn für das Feuerwehrwesen, namentlich solche, welche Lust haben und dazu geeignet sind, freiwillige Feuer- wehren in's Leben zu rufen und zu organisiren, zum Erscheinen in der resp. Versammlung aufzufordern.

Außerdem dürsten Oderbranomeister und zwar a) für die Feuer­wehrbezirke Heimboldshausen, Friedewald und Widdershausen und b) für den Feuerwehrbezirk Schenklengsfeld in Vorschlag zu dringen sein.

Hersfeld, am 21. Juli 1877.

7429 Der Königliche Landrath.

J. V.:

Joseph, Königlicher Kreissecretair.

Nachstehenden Erlaß des Herrn Handels-Ministers:

Unter Bezugnahme auf das Gesetz vom 3. Mai 1872, den Betrieb der Dampfkessel betreffend, und den §. 4 des zur Ausführung deffelben erlassenen Regulativs vom 24. Juni deffelben Jahres bestimme ich hiermit, daß Dampfkessel, deren Besitzer demVerein

zur Revision und Ueberwachung von Dampfkesseln mit dem Sitze in Cassel" als ordentliche Mitglieder angehören, von der periodischen amtlichen Untersuchung befreit bleiben.

Berlin, den 6. Juni 1877.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Im Auftr.: Jacobi.

bringen wir mit dem Anfügen zur Veröffentlichung, daß der Vorstand der gedachten Gesellschaft verpflichtet ist, auf Erfordern der Polizei­behörde über den Zustand der der Gesellschafts-Aufsicht unterstellten Keffelanlagen jeder Zeit Auskunft zu ertheilen, und daß die Polizei­behörden, sobald ein genügendes polizeiliches Interesse vorliegt, be­fugt sind, auch unabhängig von den Organen der Gesellschaft sich von dem Zustande eines Kessels durch eine amtliche Untersuchung, deren Kosten jedoch dem Kesselbesitzer nicht zur Last gelegt werden können, Kenntniß zu verschaffen.

Ebenso bleibt durch die ergangene Verfügung die Befugniß der Ortspolizeibehörden unberührt, nach Anleitung ber §§. 9 und 11 des Regulativs vom 24sten Juni 1872 die Außerbetriebstellung eines Kessels oder die Beseitigung der vorgefundenen Mängel zu veranlassen, sobald der Vorstand oder der Jngemeur der Gesellschaft Anzeige macht, daß sich ein Kessel in einem mit unmittelbarer Gefahr verbun­denen Zustande befindet, oder wenn die Kesselbesitzer den auf Besei­tigung der geringeren Mängel gerichteten Anordnungen des Vorstands der Gesellschaft keine Folge geben.

Cassel, den 19. Juni 1877.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Wird den Herren Bürgermeistern und Ortsverwaltern des Kreises zur Kenntniß, Nachachtung und Bekanntmachung in ihrem Polizeibe­zirke hierdurch mrtgetheilt.

Hersfeld, am 20. Juli 1877.

7445. Der Königliche Landrath.

J. V.:

__Joseph, Königlicher Kreissecretair.

Königliche Regierung. Cassel, den 4. Juli 1877.

Zufolge Erlasses des Herrn Ober-Präsidenten vom 27. v. M. Nr. 3156 werden Ew. Hochwohlgeboren rc. veranlaßt, Anordnung dahin zu treffen, daß von den Ortspolizeibehörden Ihres Bezirks von jeder auf Grund des §. 361 des Strafgesetzbuchs in Gemäßheit des §. 362 ibid. unsererseits festgesetzten Korrektions-Nachhaft der betreffenden Lokal-Polizeibehörde des Heimathsortes (beziehentlich des letzten Domicils oder des Geburtsortes) der detinirten Person Nachricht gegeben wird.

Abtheilung des Innern.

J. A. 1. Nr. 7567. Kühne.

An die Königlichen Landräthe rc.

*

Vorstehende Verfügung wird hiermit den Herren Ortspolizei- behörden des Kreises (Bürgermeistern und Ortsverwaltern) zur Kenntniß und Nachachtung mrtgetheilt.

Hersfeld, am 21. Juli 1877.

7193. Der Königliche Landrath.

I. V.:

Joseph, Königlicher Kreissecretair.

Der Handelsmann Baruch Levi zu Rhina beabsichtigt, in der zum Wohnhause der Wittwe des Gastwirths Jakob Eydt zu Nieverjossa gehörigen überbauten Durchfahrt (Haus Nr. 42, eingetragen in der Grundsteuer-Mutterrolle von Niederjossa Artikel 36, Blatt 7, Nr. 12, = 0,0390 Hect. groß) eine Schlächterei zu betreiben und hat unter Vorlage der Beschreibung, Zeichnung und Pläne um Genehmigung hierzu gebeten.