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Areis

für den

jVi SV. HerSfeld, Mittwoch den 18. Juli L877

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Amtliches

Kreis Hersfeld.

5*tj .

Königliche Regierung.

J. A. 11. Nr. 3429.

Cassel, den 6. Juli 1877.

Der Obstbau auf dem Lande bedarf in unserem Bezirke dringend der Hebung. Die meisten der um die Dörfer wachsenden Bäume entbehren der nöthigen, sachgemäßen Pflege. Sie stehen krumm und verwachsen, mit oft unheilbaren Wunden bedeckt, mit zahlreichen Wurzelausschlägen an Stamm und Aesten. Ihre Krone ist zu niedrig, oft kaum 5 Fuß hoch von der Erde und größere, ältere Bäume haben fast ohne Ausnahme viel zu viel Holz und selbst dürre Aeste. Daß solche Bäume nur wenige und dabei schlechte Früchte zu bringen vermögen, liegt in der Natur der Sache. Der Nachläs­sige und Unkundige schiebt aber die Schuld auf die Bäume oder auf die Gegend, welche der Obstzucht nicht günstig sein soll. Das Reinigen der Bäume von Raupen r c. welches ja gesetzlich vorgeschrie- den ist, wird zwar hier und dort einmal ringeschärft, selten jedoch gehörig befolgt.

Werden junge Bäume angepflanzt, so erfolgt dies gewöhnlich in fehlerhafter Weise und unter Nichtberücksichtigung derjenigen Obstarten und Obstsorten, welche sich für die betreffende Ge­gend eignen.

Gute Baumschulen sind selten. Die meisten der vorhandenen sind von Haus aus fehlerhaft angelegt und werden mangelhaft be­wirthschaftet. Der Landmann kauft deshalb seinen Bedarf an Stäm­men nothgedrungen und scheinbar billig von herumziehenden Händ­lern, wird aber dabei fast regelmäßig betrogen oder er holt sich die nöthigen Bäumchen aus dem Walde, welche sich niemals recht entwickeln.

Die Gründe dieser beklagenswertsten Vernachläßigung der Obst­kultur unseres Bezirkes hat nach unseren Wahrnehmungen ihren Grund:

1) in der Abgeneigtheit der Grundbesitzer.

Dieselben vermögen den Nutzen des Obstbaus bei dessen jetzigem * Zustande gar nicht zu erkennen.

2) in der Unkenntniß der Obstbaumzucht. Leute, welche die Be­handlung der Bäume verstehen, sind selten,- sie fehlen in manchen Gegenden noch gänzlich!

» 3) in der Unkenntniß der für die ländlichen Haushaltungen sich vorzugsweise eignenden Obstsorten.

4) in der Scheu vor Ausgaben zum Ankauf in guten Baumschulen richtig erzogener Stämme. ,

5) in der Unsicherheit des Eigenthums. Baumfrevel aller Art sind sehr häufig und bleiben oft ungeahndet oder werden doch nicht streng genug gestraft.

6) in der ungenügenden Handhabung der gesetzlichen Vorschriften zu Hebung des Obstbaues.

Eine nachhaltige Abhülfe wird nur erreich werden können:

1) durch Verbreitung gründlicher Kenntnisse in der Obstkultur durch Lehre und Beispiel. Diese wird auf dem Lande am sichersten und schnellsten erreicht werden. n m _ .

2) durch Instandsetzung und rationelle Bewirthschaftung der Gemeindebaumschulen, wenn die letzteren den -ehrern anvertraut werden und die Schulkinder unter deren Zeitung im Frubjastr und Herbste praktische Unterweisung im Obstbau empfangen werden,

3) durch Anstellung von Gemeindebaumwartern dort, wo Lage und Boden einen ausgedehnten Obstbau begünstigen. Dieselben würden mit der Bepflanzung von geeigneten Gemelndegrundstucken, der Straßen rc. und mit der Pflege der Bäume zu betrauen sein.

4) durch Verbreitung für die einzelnen Gegenden passenden Obstsorten und unentgeltliche Abgabe von Edelreisern unter Vermit­telung der Königlichen Landräthe aus dem Garten des Königlichen pomologischen Instituts hierselbst.

5) durch Bildung pom^ogischer Sektionen bei den landwirth- schaftlichenKreis-Veceinen, deren Aufgabe sein würde, auf die Mängel im Obstbau ihrer Gegend aufmerksam zu machen, die für diese Ge­gend am meisten passenden Obstsorten und Varietäten auszuforschen und zu bezeichnen, sowie lokale Obstausstellungen zu verunstalten rc.

6) durch strenge Handhabung der gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften zur Förderung und zum Schutze des Obstbaues.

Was die unter 1 angegebene Maaßnahme anlangt, so haben wir das Erforderliche bereits eingeleitet, ebenso ist in Beziehung auf 3 und 4 bereits Vieles geschehen und jedenfalls die Möglichkeit ge­boten in weiterem Umfange vorzugehen. Auch sind zu 5 jetzt bei sämmtlichen landwirthschaftlichen Vereinen Sektionen für Obstbau ge­bildet und steht als solche dem landwirthschaftlichen Central-Verein unseres Bezirkes der Verein zur Beförderung des Obstbaus, hier, zur Seite.

Was aber die Gemeinde-Baumschulen unter 2 und die Hand­habung der einschlägigen gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften unter 6 anlangt, so bleibt noch Vieles zu wünschen übrig.

Die im vorigen Jahrhundert und zu Anfang dieses Jahrhun­derts im Interesse des Obstbaues erlassenen kurhessischen Gesetze sind sehr zweckentsprechend und zum Theil noch jetzt zutreffend. So ordnet schon die Greben-Ordnung vom 3. November 1739 Art. XU., §. 5 die Gründung von Gemeinde-Baumschulen an und be­stimmt in Art. XIU., §. 6, daß die Kinder zum Anziehen und War­ten der Bäume bei Zeiten kundig zu machen seien.

Die Bestimmung des Art. Xll. §. 5 1. c. wird durch die Verord­nung vom 2. November 1769, das Anlegen von Gemeinde-Baumschulen betreffend, und durch das Ausschreiben der Oder-Rentkammer vom 22 November 1819 neu eingeschärft.

Das Ausschreiben der gleichen Behörde vom 6. April 1793 schreibt die Heranbildung von Gemeinde-Planteurs durch die herr­schaftlichen Gärtner vor.

Das Regierungs-Ausschreiben vom 4. März 1787 schärft das Säubern der Obstbänme von Raupen im Frühling und Herbste ein u. a. m.

Diese Bestimmungen würden von tyn erfreulichsten Erfolgen begleitet gewesen sein, wenn sie überall nachdrücklich und unausge­setzt gehandhabt worden wären. Dies ist aber leider! nicht der Fall gewesen und scheinen insbesondere die Gemeinde-Baumschulen fast ausnahmslos in Verfall gerathen zu sein, was sehr zu beklagen ist. Um über das Letztere Gewißheit zu erlangen und um im Interesse des Obstbaues weiter vorgehen zu können, ersuchen wir Ew. Hoch- wohlgeboren ermitteln zu wollen, ob sich bei den Gemeinden Ihres Bezirks noch die vorgeschriebenen Baumschulen vorfinden, und wenn dies der Fall, welchen Zustand die einzelnen dieser Baumschulen zeigen und wie sie gegenwärtig benutzt und bewirthschaftet werden.

Gleichzeitig veranlassen wir Ew. Hochwohlgeboren dahin allen Ernstes wirken zu wollen, daß diejenigen Gemeinden, welche den Obstbau begünstigende Trieschen oder sonstige geeignete Flächen be­sitzen, diese mit passenden Obstbäumen bepflanzen. Wenn dieselben gleichzeitig einen Baumwärter im hiesigen pomologischen Institute ausbllden lassen werden, so erhalten sie bie zur Pflanzung erforder­lichen Bäume aus dessen Garten unentgeltlich.

Wir sind gern erbötig, wenn es sich um größere Flächen und Pflanzungen handelt, den Gärtner des gedachten Instituts auf un­sere Kosten an Ort und Stelle zu senden, damit er auf Grund der