^ 54 HerSfeld, Sonnabend den 7. Juli 189V«
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Jgäf Bestellungen auf das „Kreisblatt" werden noch fortwährend von allen Postanstallen sowie in der Expedition (Neumarkt Nr. 587) entgegen genommen und die bereis erschienenen Nummern pro drittes Quartal, nach geliefert. Die Expedition.
~ Llmtltches
Kreis Hersfeld.
Hersseld, am 4. Juli 1877.
1) Die sämmtlichen Herren Bürgermeister des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld,
2) die sämmtlichen Herren Ortsverwalter — auch die der fiscalischen Oberförstereien und Oberförstereitheile — in dem unter 1 gedachten Amtsgerichtsbezirke,
3) die Herren Bürgermeister zu Malkomes, Schenk- folz, Dünkelrode, Lampertsseld, Asbach, Bei- ershausen und Kerspenhausen, sowie
4) die Herren Brandmeister und deren Stellvertreter in dem unter 1 gedachten Amtsgerichtsbezirke und den unter 3 gedachten Gemeinden, werden hierdurch zu einer gemeinschaftlichen Besprechung und Berathung über das Feuerwehrwesen — an welcher auch der Oberbrandmeister Herr Gymnasial- ? lehrer und Reservelieutenant Dr. Steiger hier mit noch einigen anderen Herren von der Hersfelder Feuer- * wehr-Compagnie Theil nehmen wird — auf
Freitag den 13> Juli d.
SrachmittagS 3 Uhr in den Saal des Gast- r> Hauses zum Stern dahier eingeladen.
Die Verhandlungsgegenstände werden vornehmlich h folgende sein:
1) die Bildung von Feuerwehren,
2) die Bildung von Feuerwehrbezirken,
3) die Einteilung der Mannschaften,
4) die Ausrüstung und billige Beschaffung zweckentsprechender Ausrüstungsgegenstände.
Der Berathung wird sich eine Uebung der Hersfelder Feuerwehr-Compagnie anfchließen und präcis
6 Uhr Abends Statt finden. , Die Herren Bürgermeister haben m memem Ramm in ihren resp. Polizei-Verwaltungsbezirken bte erforderlichen Ladungen besorgen zu lassen uno bemerke ich noch, daß es im Interesse der Sache liegt, wenn auch Bürgermeister, Brandmeister rc. aus an
deren Gemeinden des Kreises und andere für das Feuerwehrwesen Sinn habende Männer, namentlich solche, welche Lust haben und dazu geeignet sind, freiwillige Feuerwehren in's Leben zu rufen und zu organisiren, in der Versammlung erscheinen.
7032. Der Königliche Landrath»
J. V.:
Joseph, Königl. Kreissecretair.
Auszug aus dem Protokolle der Königlichen Administration in Kurhessen, Abtheilung des Innern.
Cassel, am 6. Juni 1867.
Nr. 6743. Bericht der Regierung zu Marburg, die Forterhebung der Hundesteuer für die Gemeinden betreffend.
Beschluß: Die Berichtsanlage folgt mit der Eröffnung zurück, daß schon nach dem Wortlaute des §. 16 der Verordnung vorn 28. April d. I. die directen Steuern betreffend, die Gemeinden falls dieselben die „Forterhebung" der Hundesteuer als Communalsteuer beschließen, nicht befugt sind, von den deshalb in den Gesetzen vom 31. Oktober 1833 und 26. Juni 1840 festgesetzten, und insoweit nicht aufgehobenen, "Normen betreffs der Bedingungen der Steuerpflichtigkeit und des Betrags der zu zahlenden Steuer abzuweichen. Die Regierung hat hiernach den Bürgermeister in Rosenthal zu bescheiden und das Nöthige nach Maßgabe des Obigen im Wochenblatts zu veröffentlichen.
2) Nachricht hiervon den übrigen Regierungen und Regierungs- kommissionen behufs gleichmäßiger Veröffentlichung.
Im Auftrage: gez. Mittler.
An die Regierungen und die Regierungskommissionen.
Hersfeld, den 3. Juli 1877.
Vorstehenden Beschluß, welcher bereits durch Verfügung meines Herrn Amtsvorgängers vom 14. Juni 1867 Nr. 6743, in Nr. 49 des Hersfelder Anzeigers, den Herren Bürgermeistern mitgetheilt worden ist, bringe ich unter Bezugnahme auf den Schlußsatz meiner Verfügung vom 19. März d. I. Nr. 3200, in Nr. 23 des Kreisblattes, denselben hierdurch nochmals in Erinnerung und zwar mit der Weisung, diese Verfügung nicht allein in der nächsten Sitzung dem Gemeinderathe, sondern demnächst auch dem Ausschußvorsteher zur Eröffnung an den Gemeinde-Ausschuß mitzutheilen
Sollten Bürgermeister oder Gemeinderäthe die Hundesteuer anders als nach den Gesetzen erheben lassen, so werde ich gegen dieselben wegen der Ersatzleistung gegenüber der Gemeindekasse und discipli- narisch einschreiten.
7025. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich,
Die Erledigung der Schulstelle zu Wölfershausen vom 1. August d. I. ab wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß etwaige Bewerber um dieselbe ihre Meldungsgesuche, unter Beifügung der erforderlichen Sitten- und Besähigungszeugniffe, binnen 14 Tagen entweder bei dem unterzeichneten Landrath oder dem Herrn Pfarrer Griesel zu Heringen einzureichen haben.
Hersfeld, am 5. Juli 1877
6856 Der Komglrcke Landrath
J. V.:
Joseph, Königl. Kreissecretair.
Die Herren OrlSvorstände und Ortsverwalter des hiesigen Kreises werden angewiesen, ein Verzeichniß derjenigen Personen in