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für den
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Kreis Hersfeld.
^ L2 HerSfeld, Sonnabend den 30. Juni L8VV
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei . ' den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Abolllleulents-Emladung.
Mit dem 1. Juli c. beginnt ein neues Abonnement auf * das „Kreisblatt". Wir bitten dasselbe rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustellung eintritt, zumal auch nach einer Verfügung der Post- behörde eine verspätete Bestellung mit besonderen Unkosten für die Abonnenten verbunden ist.
Der vierteljährige Abonnementspreis beträgt 1 Mark excl. Postaufschlag, sowohl bei allen kaiserlichen Postanstalten als auch bei der Expedition.
Inserate aller Art die 3 spaltige Garmond-Zeile 10 Pfg. . finden, nicht nur in hiesiger Stadt und hiesigem Kreise, sondern auch in den benachbarten Kreisen weite Verbreitung und sichern Erfolg.
Die Expedition.
Amtliches
Kreis Hersfeld.
In Beziehung auf den durch die Strafgesetznovelle in das Strafgesetzbuch eingefügten §. 223a (leichte Körperverletzung mittelst einer Waffe re.) hat das Obertribunal in einem Erkenntniß vom 30. Mai 1877 folgenden Satz ausgesprochen:
Wiewohl die Verfolgung leichter Körperverletzungen gesetzlich (§. 232 des Strafgesetzbuches) nur auf Antrag eintritt, so bedarf doch die leichte Körperverletzung mittelst einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges zur strafgerichtlichen Verfolgung keiner Strafantrages des Verletzte«.
Es wird diese Entscheidung den Herren Ortspolizeiverwaltern <^ und der Königlichen Gendarmerie, gegenüber den in neuerer Zeit, wie überall, so auch im hiesigen Kreise, so häufig vorgekommenen derartigen Verletzungen zur Kenntnißnahme und Nachachtung wie Jnstruirung des Unterpersonals danach mit der Aufforderung mitge- theilt, eint jede derartige Körperverletzung, unter Angabe der Beweismittel, ohne irgend welche RückfichtSnahme auf etwaige Vorstellungen des Verletzten, im öffentlichen Interesse zur Sicherheit der Perfan, der Königlichen Staatsanwaltschaft, nach vorläufiger Feststellung der Thatbestandes, anzuzeigen.
Hersfeld, am 28. Juni 1877.
6781 Der Königliche Land rath Freiherr von Broich^
Es wird hiermit veröffentlicht, das auf Unbrauchbarmacyung der Hefte II, III, IV und V der Druckschrift „Der Glöckner im Exil" ; erschienen im Januar, Februar, März 1877, Bern, Kommissionsverlag von Lang et Comp. durch die Erkenntnisse des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin von beziehentlich 23. Februar, 14. März und 7. Mai 1877 und daß ferner durch Erkenntniß Desselben Scripts vom 12. April 1877 auf Unbrauchbarmachung der Druckschrift: „Neue Gedichte von Georg Herwegh — herausgegeben nach seinem Tode — Zürich, Verlags-Magazin 1877, wegen Verstoß gegen §. 95 R.-St -G.-B. rechtskräftig erkannt worden ist.
Hersfeld, am 28. Juni 1877.
6763. ___Der Königliche Landratb Freiherr von B r o l ch.
Nach einer Verfügung Königlicher Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen vom 21. d M. ß. 7040, sollen die Vicare von Schulstellen sofern das verfügbare Stelleneinkommen abzüglich der Staatszusegüsse für dre Vergütung nicht ausreicht, gemäß einer Verfügung des Herrn Ministers, bei Vertheilung der jährlichen Er-
sparniffe berücksichtigt werden, wovon ich die Königlichen Lokalschul- inspectoren ergebenst in Kenntniß setze.
Hersfeld, am 27. Juni 1877.
6675. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Bekanntmachung
Dien stag den 7. August d. I., von 10 Uhr Vormittags ab sollen hierselbst ungefähr 100 Gestütpferde, bestehend aus Mutterstuten (meistens bedeckt), 4jährigen Hengsten und Stuten und jüngeren Fohlen meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.
Sämmtliche vierjährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Dre zu verkaufenden Pferde werden am 6. August von 7 bis 10 Uhr Morgens geritten, sowie am 5. und 6. August Nachmittags von 3 bis 6 Uhr auf Wunsch an der Hand gezeigt?
Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen von und zum Bahnhöfe wird am 5., 6. und 7. August gesorgt sein.
Trakehnen, den 27. Mai 1877.
Der Landstallmeister gez. von Dassel.
Wird veröffentlicht.
Hersfeld, am 27. Juni 1877.
6637. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Die Herren Ortsvorstände bezw. OrtSverwalter des hiesigen Kreises, welche meine Verfügung vom 12. d. M., ad Nr. 6157 (Kreisblatt 47), betreffend die Verwerthung der Walderzeugnisse aus den Staatsforsten, bis jetzt noch nicht erledigt haben, werden hieran mit Frist bis zum 2. Juli cr. bei Vermeidung von Strafe erinnert.
Hersseld, am 29. Juni 1877.
6794. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Die Herren Bürgermeister des Kreises, welche die denselben in der am 8. d. M. Statt gehabten Bürgermeisterversammlung behufs Ausfüllung mitgetheilten Fragebogen zum Zwecke der Bearbeitung einer Landeskunde des Regierungs-Bezirks Cassel noch nicht wieder an mich eingesandt haben, fordere ich hierdurch nachdrücklichst auf, solches noch alsbald zu thun.
Hersfeld, den 29. Juni 1877.
6022. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Des Kaisers und Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 16. Mai d. I. dem Frauen-Verein für Krankenpflege zu Cassel auf Grund der Statuten vom 26. März d. J. die Rechte einer juristischen Person zu verleihen geruht, was wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen.
Cassel, den 8. Juni 1877.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß Herr M. Roloff zum Ingenieur-Assistent für die Gesellschaft zur Revision und Ueberwachung von Dampfkesseln mit dem Sitze in Offenbach a. M. bestellt worden ist.
Cassel, den 22. Juni 1877.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
II. Statut für das jüdische Hospital in F.
(Fortsetzung.)
§. 10. Als Hospitaliten dürfen in die Anstalt nur solche Personen ausgenommen werden, welche den im §. 1 aufgestellten Erfordernissen entsprechen.
Ueber die desfallsigen, durch geeignete Atteste unterstützten Gesuche entscheidet der Vorstand nach seinem freien Ermessen, insbesondere im Hinblick auf die jeweilige Geldlage und die disponiblen Räumlichkeiten der Anstalt.