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für den K r e i s p e r s f e l d.

jy. HerSfeld, Mittwoch den 27. Juni t8rv

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis befleißen bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit i 10 Pfg. berechnet.

Abonuelllellts-Eilltlldllng.

Mit dem 1. Juli c. beginnt ein neues Abonnement auf , daSKreisblatt". Wir bitten dasselbe rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustellung eintritt, zumal auch nach einer Verfügung der Post­behörde eine verspätete Bestellung mit besonderen Unkosten für die Abonnenten verbunden ist.

Der vierteljährige Abonnementspreis beträgt 1 Mark excl. Postaufschlag, sowohl bei allen kaiserlichen Postanstalten als auch bei der Expedition.

Inserate aller Art die 3 spaltige Garmond-Zeile 10 Pfg. finden, nicht nur in hiesiger Stadt und hiesigem Kreise, sondern auch in den benachbarten Kreisen weite Verbreitung und sichern Ecfo lg.

Die Expedition.

Amtliches

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, den 25. Juni 1877.

In Folge specieller Veranlassung mache ich sämmtliche Herren Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises darauf aufmerksam, daß hinsichtlich der Gestaltung öffentlicher Tänze und Lustbarkeiten auf dem platten Lande, Kirchmessen rc. noch Die. in Brells gesetz- und geschäftskundigen Ortsvorstand Seite 507 u. f. im §. 234 unter I. aufgeführten Bestimmungen Gültigkeit und nur insofern eine Ver­änderung erfahren haben, als die Ortspolizeiverwalter jetzt die Ge­staltung ertheilen.

Ich erwarte für die Folge genaue Beachtung der bestehenden Vorschriften und demnach vor Allem, daß sich die Herren Ortspoli- - zeiverwalter mit denselben aus das Genaueste vertraut machen und wünsche nicht in die Lage gesetzt zu werden, wegen deren Nichtbe­achtung Seitens der Herren Ortspolizeiverwalter in irgend einer Weise einschreiten zu müssen.

6667. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Cassel, den 15. Juni 1877.

' Im Anschluß an die Ew. Hochwohlgeboren bereits gemachte Mittheilung über die erfolgte Aufhebung der früheren kurhessischey Bestimmungen, wonach den Grundbesitzern für erlittenen Feldschaden durch Hagelschlag rc. je nach der Erheblichkeit des Schadens theil- weiser oder gänzlicher Erlaß der Jahres.Grundsteuer zugesichert war, eröffnen wir Ihnen weiter, daß die gedachten Vorschriften mit Ein­führung der neuregulirten Grundsteuer vom 1. Januar 1876 ab außer Wirksamkeit gesetzt worden sind.

Durch den §. 1 des Gesetzes vom 11. Februar 1870 Gesetz- Sammlung Seite 85, die Ausführung der anderweilen Regelung 1 der Grundsteuer in den neuen Provinzen betreffend, ist nämlich u. A. auch das Gesetz vom 8. Februar 1867 über die definitive Unterver- theilung und Erhebung der Grundsteuer in den sechs östlichen Pro­vinzen Ges. Sammlung Seite 185 in den neuen Provinzen eingeführt, im §. 52 des 'letztgedachten Gesetzes aber bestimmt, daß Ansprüche auf Erlaß oder Ersatz der Grundsteuer aus Anlaß von Beschädigungen der Feldfrüchte durch außerordentliche Naturereig­nisse, Brand rc. gegen die Staatskasse nicht Statt finden können. Alle entgegenstehenden bisherigen Vorschriften sind durch den §. 20 des Gesetzes vom 11. Februar 1870 für aufgehoben erklärt.

In Demselben §. 52 des cit. Gesetzes von 1867 ist aber zugleich

weiter angeordnet, daß die Beschlußnahme darüber, ob und even­tuell in welchen Fällen, bezw. in welcher Höhe den in solcher Weise beschädigten Grundbesitzern Remissionen oder Unterstützungen zu ge­währen sind, den Provinztal- resp. Communal-Landtagen überlassen bleibe.

An den Königlichen Landrath Herrn Kroger, Hochwohlgeboren zu

Rinteln.

Abschrift erhalten Ew. Hochwohlgeboren zur Kenntnißnahme. Königliche Regierung, Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten.

In Vertretung: Schwarz.

An die sämmtlichen Königlichen Landräthe des Regierungsbezirks.

Wird hiermit den Herren Bürgermeistern und Ortsverwaltern des Kreises zur Kenntnißnahme und Nachachtung mitgetheilt/

Hersfeld, am 22. Juni 1877.

6570.______Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Rotenburg a. F., den 23. Juni 1877.

Der in Schenklengsfeld entsprungene, steckbrieflich verfolgte Maurer Schmidt aus Barchfeld, ist wieder ergriffen. Untersuchungsrichter des Königlichen Kreisgerichts, ©leim.

*

Hersfeld, am 27. Juni 1877.

Wird mit Beziehung auf den Steckbrief in Nr. 47 des Kreis- blattes veröffentlicht.

6717._________Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Cassel, den 25. Juni 1877.

Bekanntmachung

^Bei dem Postamte in Guntershausen wird am l. Juli d. I. eine Telegraphenanstalt in Wirksamkeit treten.

Der Kaiserliche Ober-Postdirector.

Wird veröffentlicht. * *

Hersfeld, am 27. Juni 1877.

6714. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersf^ld, den 11. Juni 1877.

General-Versammlung des landwirthschaftlichen Kreisvereins für den Kreis Hersfeld.

Tagesordnung für die heutige Sitzung war:

1) Berathung der neuen Statuten des Vereins.

2) Wahl des Vorstandes und Ausschusses nach Maßgabe der neuen Statuten.

3) Bildung von Sectionen nach Vorschrift der Statuten des Cen- tralvereins.

4) Debatte und Beschlußfassung über die Frage: Wie kann den gerechten Beschwerden der Kreisbewohner bei Verwerthung der Walderzeugnisse aus den Staatsforsten Abhülfe verschafft werden?

5) Referate über die Besteuerung des Grundbesitzes.

6) Mittheilungen der Erfahrungen über die Anwendung der künst­lichen Düngmittel.

7) Debatte über die Frage: Ist die Beibehaltung der Raumsteuer, oder die Einführung der Fabrikatsteuer für die Brennereien unseres Vereinsgebiets vorzuziehen?

8) Beschlußfassung übr Raiffeisen'sche Darlehnskassen. Erschienen waren folgende Mitglieder: