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KreisMblatt

für den

^F, 48. Her-feld, Sonnabend den 16. Juni i§n»

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 40 Pfg. berechnet.

Amtliches

Kreis Hersfelr.

Gaffel, den 6. Juni 1877.

Der Vorstand des Turnlehrervereins für das südliche Hanno- ver und die Provinz Hessen-Nassau beabsichtigt, am 30. Juni d. J. die diesjährige Turnlehrerversammlung zu HosgeiSmar abzuhalten.

Zur Förderung des Schulturnwesens wollen wir hiermit die Genehmigung ertheilen, daß diejenigen mit Turnunterricht be­trauten Elementarlehrer des diesseitigen Bezirkes, welche an der qu. Versammlung sich zu betheiligen wünschen, auf ihren deshalbi- gen bei dem resp. Schulvorstande, bezw. der Stadtschuldeputatlon zu stellenden Antrag für den 30. Juni beurlaubt werden, sofern nicht ein dringendes Schulinleresse entgegensteht. Die resp. König­lichen Schulvorstäiide bezw. Stadtschuldeputationen sind hiernach mit Anweisung zu versehen.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.

J. ß. Nr. 6422. Mittler.

An sämmtliche Herrn Landräthe ic.

Hersfeld, den 15. Juni 1877.

Wird den Königlichen Herrn Lokalschutinspectoren des Kreises und der Stadtschuldeputation hier mitgetheilt.

6288. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

II. Statut für das jüdische HoSpital in F.

(Fortsetzung.)

§. 3, Das Hospital wird geleitet und, abgesehen von den statutarisch der Generalversammlung vorbehallenen Fällen, in allen seinen Angelegenheiten einschließlich derjenigen, welche nach den Gesetzen eine Specical-Vollmacht erfordern geeigneten Falles mit Substitutionsbefugniß, vor Behörden und Privatpersonen gegenüber, vertreten durch einen aus . . Personen bestehenden Vorstand wel­chen gegenwärtig bilden^

1).....als Vorsitzender,

2).....als stellvertretender Vorsitzender,

1 ^3).....als Schriftführer,

4).....als stellvertretender Schriftführer,

5).....als Kassirer und außerdem

| als Beisitzern.

Wird eine Stelle im Vorstände offen, so erfolgt ihre Wiederbe- setzung in der Art, daß die übrigen Vorstandsmitglieder aus der ZahlWohlthäter" ein neues Mitglied cooptiren.

Urkunden, welche die Anstalt vermögensrechtlich verpflichten sol­len, sind unter deren Firma vom Vorsitzenden und Schriftführer oder deren Stellvertretern zu vollziehe».

Zur Legitimation dieser Vorstandsmitglieder nach Außen dient ein Attest der Orts Polizeibehörde, welcher zu dem Behufe die jedes­maligen Wahlverhandlungen mitzutheilen sind

4 Der Vorsitzende (oder dessen Stellvertreter) leitet die Verhandlungen des Vorstandes sowie der Generalversammlungen.

Er beruft den Vorstand, so oft dies bie Lage der Geschäfte er­fordert, insbesondere alsdann, wenn 2 Mitglieder des Vorstandes darauf antragen.

Die bezüglichen Einladungen erfolgen schriftlich, unter Mitthei­lung der Tagesordnung.

ß. 5. Zur Beschlußfähigkeit des Vorstandes ist, den Vorsitzen­den ober dessen Stellvertreter und den Schriftführer oder dessen Stellvertreter mit inbegriffen, die Anwesenheit von 3 Mitgliedern erforderlich.

Die Beschlüsse werden nach der absoluten Stimmenmehrheit gefaßt. Nur bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des Vorsitzenden.

Ueber die bezüglichen Verhandlungen ist vom Schriftführer ein Protokoll aufzunehmen, welches von diesem und dem Vorsitzenden zu vollziehen und gleich den übrigen Archivalien des Vereins vom Schriftführer aufzubewahren ist.

§. 6. Der Kassirer führt und verwahrt die Anstaltskasse. Die zu derselben gehörenden Jnhaberpapiere sind sofort beim Erwerbe durch die Orts-Polizeibehörde außer Cours zu setzen.

Seitens des Kassirers ist in jeder Vorstandssitzung eine Ueber­sicht des Vermögensstandes vorzulegen, welche zu den Akten genom­men wird

§. 7. Zum Geschäftskreise der Generalversammlung, in welcher jeder persönlich erscheinendeWohlthäter" Stimmrecht hat, gehört:

a. die Feststellung des Etats für jedes bevorstehende Kalenderjahr, das gleichzeitig als Geschäftsjahr der Anstalt zu behandeln ist;

b. die Entgegennahme des vom Vorstände alljährlich zu erstatten­den und der nächsten staatlichen Aufsichtsbehörde in zwei Exem­plaren einzureichenden Geschäftsberichts;

c. die Dechargirung der vom Kassirer aufzustellenden Rechnung für das abgelaufene Jahr;

d. jede Abänderung des Statuts,

e. die etwaige Auflösung der Anstalt. (F. f.)

Im Verkehr zwischen Deutschland und Belgien sind vom 1. Juni d. J. ab telegraphische Postanweisungen bis zum Meistberrage von 300 Mark bez. 375 Franken zulässig. Für telegraphische Post­anweisungen nach Belgien hat der Absender im Voraus zu entrich­ten: die Postanweisungsgebühr, die Gebühr für das Telegramm und eine Gebühr von 25 Pfennig für Besorgung des Telegramms von der Post zur Telegraphen-Anstalt, wenn letztere sich nicht im Postgebäude mitbefindet. Sofern der Absender die Bestellung am Bestimmungsorte durch besonderen Boten verlangt, wird Eilbestell- geld vom Empfänger erhoben.

Tagesbegebenheiteil.

Berlin, 14. Juni. Der erste deutsche Sanitätszug für die ruf1 fische Armee wird heute, Donnerstag, in Guben von der Direktion der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn an den Rittergutsbesitzer Herrn von Hoeniker, welcher in seiner Eigenschaft als Mitglied des Johanniler- Ordens und des deutschen Vereins für Pflege verwun- wundeter ic. Krieger denselben nach Bukarest überführt, übergeben werden. Ein höherer Beamter der Eisenbahnverwaltung und ein Mitglied der hiesigen russischen Gesandtschaft werden dabei zugegen sein. Der Zug wird an seinem Bestimmungsorte dem Vorstand des russischen Centralveceins für im Felde verwundete Krieger übergeben und nach Beendigung des Krieges wieder an den deutschen Verein in kompletem Zustande znrückgegebeu. Am nächsten Sonntag erfolgt die Abfahrt von Guben nach Bukarest.

Wie aus Köln geschrieben wirk, werden zu den am 6. August b. I. beginnenden diesjährigen Uebungen des 7., 8. und 11. Ar­meekorps mehr Mannschaften als in früheren Jahren herangezogen.