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Verträgen und Protokollen angehängt sind und daher daselbst nach- geschla^en werden sönnen.
Die für mehrere Jahre abgeschlossenen Verträge sind alljährlich in einem b e f o n b e r e n D ele g eh eft e mit der Gemeinde-Rech- nung mir vorzulegen und werden dann noch gemachtem Gebrauche an die Herren Bürgermeister wieder zurückgehen.
6187. Der Königliche Landr-th Freiherr von Broich.
Die Jmvf- unb Aevisions-Termine für sämmtliche Jmpfbezirke des Kreises Hersfeld sind Seitens des Jmpfarztes Herru Kreisphy» fifus Dr. Ahlborn dahier wie folgt festgesetzt worden:
1. Station Hersfeld.
Impfung: Montag den 18. Juni Vormittags 9 Uhr, der im Jahr 1876 geborenen und vom Vorjahr restirenden Kinder aus der Stadt Hersfeld,
Revision: Montag den 25. Juni Vormittags 9 Uhr,
Impfung: Mittwoch den 20. Juni Nachmittags 4 Uhr, der das 12.
Lebensjahr zurückgelegt habenden Schüler der Stadt Hersfeld,
Revision: Mittwoch, den 27. Juni Nachmittags 4 Uhr,
Impfung: Freitag den 22. Juni Nachmittags 4 Uhr der zur Station Hersfeld gehörigen auswärtigen Kinder und Schüler,
Revision: Freitag den 29. Juni Nachmittags 4 Uhr.
2. Station Sorga.
Impfung: Donnerstag den 2t. Juni Nachmittags 3 Uhr, Revision: Donnerstag den 28. Juni Nachmittags 2 Uhr,
3. Station Friedlos.
Impfung: Dienstag den 19. Juni Nachmittags 2 Uhr, Revision Dienstag den 26. Juni Nachmittags 2 Uhr.
4. Station Unterbaun.
Impfung: Dienstag den 3. Juli Nachmittags 2 Uhr, Revision: Dienstag den 10. Juli Nachmittags 2 Uhr.
5. Station Obergeis.
Impfung: Montag den 2. Juli Nachmittags 3 Uhr, Revision: Montag den 9. Juli Nachmittags 3 Uhr.
6. Station Asbach.
Impfung: Mittwoch den 4. Juli Nachmittags 2 Uhr, Revision: Mittwoch den 11. Juli Vormittags 8 Uhr.
7. Station Nieveraula.
Impfung: Mittwoch den 4 Juli Nachmittags 4 Uhr, Revision: Mittwoch den 11. Juli Vormittags 9* Uhr.
8. Station Kirchheim.
Impfung: Mittwoch den 11. Juli Nachmittags 1 Uhr, Revision: Mittwoch den 18. Juli Nachmittags 3 Uhr,
9. Station Frielingen.
Impfung: Mittwoch den 11. Juli Nachmittags 3 Uhr, Revision: Mittwoch den 18. Juli Nachmittags 4£ Uhr.
10. Station Holzheim.
Impfung: Donnerstag den 12. Juli Nachmittags 3 Uhr, Revision: Donnerstag den 19. Juli Vormittags 8| Uhr.
11. Station Friedewalb.
Impfung: Donnerstag den 28. Juni Nachmittags 4 Uhr, Revision: Donnerstag den 5. Juli Nachmittags 4 Uhr.
12. Station Widdershausen.
Impfung: Freitag den 13. Juli Vormittags 8 Uhr, Revision: Freitag den 20. Juli Vormittags 8 Uhr.
13. Station Heringen.
Impfung: Freitag den 13. Juli Vormittags 9 Uhr, Revision: Freitag den 20. Juli Vormittags 9 Uhr.
14. Station Heimboldshausen.
Impfung: Freitag den 13. Juli Nachmittags 1 Uhr, Revision: Freitag den 20. Juli Nachmittags 1 Uhr.
15 Station Philippsthal.
Impfung: Freitag den 13. Juli Nachmittags 3^ Uhr, Revision: Freitag den 20. Juli Nachmittags 3$ Uhr.
16. Station Schenklengsfeld.
Impfung: Montag den 16. Juli Vormittags 8 Uhr, Revision: Montag den 23. Juli Vormittags 8 Uhr.
17. Station Ransbach.
Impfung: Montag den 16. Juli Mittags 12 Uhr, Revision: Montag den 23. Juli Mittags 12 Uhr.
Die sämmtlichen Ortsvolstände und Ortsverwalter der bethei- ligten Gemeinden und Gutsbezirke haben diese Termine alsbald auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und namentlich dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden resp, zu revaccir.irenden Kinder und Schüler pünktlichst an Ort und Stelle sind; die Herren Bürgermeister der Jmpfstationsorle ha» den äußere ein für Bcreithaltung des Jmpflokals und Gewährung der erforderlichen Schreibhülfe zu sorgen
Wie ich bereits in meinem Ausschreiben vom 2. o. Mts. in Nr.
44 des Kreisblattes hervorgehoben habe, unterliegen der Impfung im Jahre 1877:
1) jedes im Jahre 1876 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden hat,
2) die Kinder, welche in 1875 oder früher geboren und in 1876 ohne Erfolg, ohne genügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überftanben haben,
3) jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher
a) in diesem Jahr das 12. Lebensjahr zurücklegt ober
b) den Nachweis der geschehenen Impfung resp, wenn er über
12 Jahre alt ist, auch den der Revaccination (zweiten Impfung) nicht erbracht oder durch ein ärztliches Zeugniß nachgewiesen hat, daß er in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überftanben hat.
Eltern, Pflegeeltern unb Vormünder, welche den ihnen obliegenden Nachweis, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, zu führen unterlassen, werden mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark, und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund aus trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung (Revision) entzogen geblieben sind, mit Geldstrafen bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.
Hersfeld, am 7. Juni 1877.
6075. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises, welchen heute Ausmusterungs Scheine sowie Ersatz-Reserve-Scheine 1. und II Classe zugefertigt worden sind, haben diese Scheine schleunigst den betreffenden empfangsberechtigten jungen Leuten auszuhändigen.
Hersfeld, am 12. Jum 1877.
6203. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom ä. Mai d. J. Nr. 4832, in Nr. 36 des Kreisblattes, wird hierdurch veröffentlicht, daß die Nathskammer des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin durch Beschluß vom 19. Mai d. I die Beschlagnahme der Druckschrift;
„Der Glöckner im Exil", VIII. Heft. Mai 1877. Bern, Com- missionsverlag von Lang u. Comp., angeordnet hat.
Hersfeld, am 12. Juni 1877.
6162 Der Königliche Landrath Freiherr von Bröich.
Rotenburg a. | F., den 11. Juni 1877.
Der Maurer Wilhelm Heinrich Schmidt von Barchfeld, ein viel bestrafter, g efährl icher, bereits früher 2mal entsprungener Dieb, ist in vergangener Nacht aus dem Gefängnisse zu Schenklengs- feld entwichen.
Indem ich auf den im Oeffentlichen Anzeiger inzwischen erlassenen Steckbrief verweise, ersuche ich ergebenst, dafür sorgen zu wollen, daß derselbe in sämmtlichen Ortschaften Ihres Kreises auf geeignete Weise bekannt gemacht werde, damit einerseits die Wieder er- greifung des rc. Schmidt ermöglicht und andererseits das Publikum vor dem Diebe gewarnt werde.
Königliches Kreisgericht Gleim. An Königliches Landrathsamt zu Hersfeld.
* *
Wird hierdurch den Herren Bürgermeistern und Ortsvorständen zur Veröffentlichung und weiteren Veranlassung bekannt gemacht.
Hersfeld, am 13. Juni 1877.
6204. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Mit Bezugnahme auf den §. 12 der Jnstruction über die Veranlagung der Klassensteuer vom 12. Dezember 1873 (Amtsblatt von 1874 Nr. 4 werden den Herren Bürgermeistern des Kreises die gegen die Klassensteuer-Veranlagung pro 1877 erhobenen Reclamatio- nen behuss Begutachtung durch die Klassensteuer-Veranlagungs-Com- mission nebst den Einkommens Nachmessungen zu den Klassensteuer- Rollen pro 1877 | 78 am 12. b M. zugefertigt werden.
Die Herren Bürgermeister haben dafür zu sorgen, daß die Begutachtung sofort und in einer einzigen Sitzung vorgenommen und daß das von sämmtlichen CommissionSmitgliedern zu unterschreibende Gutachten auf die ReclamationSschrift selbst oder zu jeder einzelnen Reclamation auf einen besondern Bogen niedergeschrieben wird und zwar möglichst kurz, unter Beschränkung auf die rein thatsächliche Begründung desselben.
Die pro 1877 | 78 veranlagten Steuersätze und daS der Besteuerung zu Grunve liegende Einkommen ist aus der Einkommens- Nachweisung zu ersehen unb ist auf jeder Reclamation die Nr. der Klassensteuer-Rolle anzugeben.
Die Rücksendung Der Reclamationen und der Einkommens-